Anzahl der Einsätze von Spezialeinheiten der Polizei

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56636/4145965

In dieser Pressemeldung des IM NRW wird für das Jahr 2018 die Anzahl 1.100 angegeben für polizeiliche Einsätze von Spezialeinheiten.

Bitte teilen Sie mit, in welchen Zeitabständen durch die Kreispolizeibehörden an das IM NRW berichtet wird, die Anzahl von Einsätzen von Spezialeinheiten im laufenden Jahr.

Erfolgt eine Aufschlüsselung in Spezialeinheit (SEK, MEK, VG, TEG)?

Bitte übersenden Sie eine Auflistung ab dem Jahr 2.000 über die Anzahl der Einsätze von Spezialeinheiten pro Jahr gegliedert in Spezialeinheit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Einsätze von Spezialeinheiten der Polizei [#257876]
Datum
27. August 2022 08:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56636/4145965 In dieser Pressemeldung des IM NRW wird für das Jahr 2018 die Anzahl 1.100 angegeben für polizeiliche Einsätze von Spezialeinheiten. Bitte teilen Sie mit, in welchen Zeitabständen durch die Kreispolizeibehörden an das IM NRW berichtet wird, die Anzahl von Einsätzen von Spezialeinheiten im laufenden Jahr. Erfolgt eine Aufschlüsselung in Spezialeinheit (SEK, MEK, VG, TEG)? Bitte übersenden Sie eine Auflistung ab dem Jahr 2.000 über die Anzahl der Einsätze von Spezialeinheiten pro Jahr gegliedert in Spezialeinheit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257876/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag vom 27.08.2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Anzahl der Einsätze von Spezialeinheiten der Polizei [#257876]
Datum
20. September 2022 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag vom 27.08.2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG) bitten Sie unter Bezug auf die beigefügte Pressemitteilung um Auskunft darüber, wie viele polizeiliche Einsätze von Spezialeinheiten der Polizei, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Spezialeinheiten, wie z.B. SEK oder MEK, es im laufenden Jahr gegeben hat und bitten um eine entsprechende Auflistung ab dem Jahr 2000. Ebenso bitten Sie um Mitteilung, in welchen Zeitabständen entsprechende Berichte der Kreispolizeibehörden dem Ministerium des Innern vorgelegt werden. Vorausschicken darf ich, dass das IFG NRW nur auf vorhandene amtliche Informationen abstellt - eine Informationsbeschaffung oder Generierung nicht vorhandener Informationen ist nicht vorgesehen (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Die von Ihnen gewünschten Daten liegen im Ministerium des Innern leider nicht vor. Durch die Kreispolizeibehörden wird die Anzahl von Einsätzen der Spezialeinheiten nicht an das Ministerium des Innern berichtet, so dass hier weder für das laufende Jahr noch für die Jahre ab 2000 Informationen zu den erfolgten Spezialeinsätzen bekannt sind. Mit freundlichen Grüßen