Hausordnung der deutschen Bundesbahn, gewerbliche Foto, Film und Fernsehaufnahmen
- Unterlagen woraus sich ggf. die Ausarbeitung des Hausordnungspunktes 2.6 der Deutschen Bahn, wonach es der Einwilligung für die Anfertigung von gewerblichen Fotos, Film und Fernsehaufnahmen, ergibt. Falls die Hausordnung vom Eisenbahn-Bundesamt abgesegnet werden musste, bitte ich um den entsprechenden Schriftverkehr mit dem Eisenbahn-Bundesamt.
Als Bürgeranfrage:
Hat das Eisenbahn-Bundesamt die Rechtsaufsicht über die staatliche Bundesbahn und deren Ordnungen? Sieht das Eisenbahn-Bundesamt einen Handlungsbedarf die Hausordnung entsprechend zu überprüfen?
Erklärung:
Auf Twitter wurde ein Hausverbots-Erklärung aufgrund des o.g. Punktes erklärt, wobei die betroffene Person wohl Journalist ist. https://twitter.com/C_AB_/status/1564647458688450561
Es stellt sich mir die Frage, ob die Hausordnung in diesem Sinne falsch angewendet wird. Insbesondere vermute ich, dass die Hausordnung gewerblich im Sinne der Hausordnung auf Foto-, Film- und Fernsehproduktionen ohne journalistischen Hintergrund zielt und eben nicht auf die journalistische Tätigkeiten. Insbesondere stellt sich mir die Frage wie sich dies mit der Pressefreiheit in praktische Konkordanz bringen lässt, wenn bspw. ein Journalist eine zufällige Polizeikontrolle dokumentieren und nachher journalistisch aufbereiten möchte. In diesem Falle würde eine Verstoß gegen die Hausordnung vorliegen, wobei aber meines Erachtens die Pressefreiheit überwiegen würde. Insofern ist die Hausordnung für mich nicht nachvollziehbar.
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. August 2022
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5. Oktober 2022
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