Anfrage zur Rechtssituation für ALG II-Berechtigte
immer wieder werden ALG II-Berechtigte zu unrecht sanktioniert. Manchmal bis hinein in die Obdachlosigkeit, ich glaube auch in Hunger oder Krankheit.
Zwar hat man die Möglichkeit, gegen ein rechtswidrige Sanktion durch Jobcentermitarbeiter auf dem Sozialrechtsweg zu klagen. Das dauert aber oft Jahre.
Für die Betroffenen kann eine Sanktion schwehrwiegende Folgen haben, da die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer Klage ja abgeschafft wurden.
Einziges Ergebnis einer solchen Klage, wenn sie erfolgreich ist, ist, dass das Jobcenter das vorenthaltene Geld nachzahlen muss.
Strafen für die Sachbearbeiter, die rechtswidrig handeln scheint es nicht zu geben.
Schadensersatz für die Betroffenen gibt es auch nicht.
Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter/Jobcenter wegen Machtmissbrauchs oder Nötigung wurden meines Wissens von Staatsanwälten bisher auch grundsätzlich abgewiesen.
Hingegen werden ALG II-Berechtigte, die in so einer Notsituation die Nerven verlieren und etwas sagen, was dem Jobcenter-Sachbearbeiter nicht genehm ist auch noch obendrein strafrechtlich wegen "Beleidigung" verfolgt.
Das alles bedeutet letztendlich, dass die Jobcenter/Sachbearbeiter keinerlei Anreiz haben sich in Zukunft an das gegebene Recht zu halten. Dies öffnet meiner Ansicht nach dem Missbrauch von Macht oder einfacher Schludrigkeit in der Gesetzesauslegung Tür und Tor. Leidtragende sind die Hilfesuchenden ALG II-Berechtigten und letztendlich dann auch alle Arbeitnehmer.
Ich frage Sie nun:
1. Gibt es eine Weisung an Staatsanwälte, und sei es nur informeller Art, Strafanzeigen gegen Jobcentermitarbeiter nicht zu verfolgen sondern abzulehnen?
2. Wie können Sie mir erklären, dass Strafanzeigen gegen Jobcentersachbearbeiter z.B. wegen Machtmissbrauchs oder Nötigung von der Staatsanwaltschaft regelmäßig abgewiesen werden?
3. Welche Möglichkeiten hat ein betroffener ALG II-Berechtigter oder auch andere Zeugen, dafür zu sorgen, dass dieser Rechtsbruch (die illegalen Sanktionen gegen ALG II-Berechtigte) geahndet wird und Täter eine Strafe und Betroffene eine Entschädigung erhalten?
4. Werden Jobcenter-Sachbearbeiter ausgebildet und wenn, wie lange? Insbesondere was das SGB II betrifft? (Denn entweder kennen sich viele mit dem SGB nicht aus, oder sie vergeben in böser Absicht die rechtswidrigen Sanktionen.- Anders kann ich mir die vielen "Fehler" in der Ausübung des Rechts nicht erklären.)
5. Wie erklären Sie mir, dass Sachbearbeiter des Jobcenter in aller Regel ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen, sondern in der Regel sogar indirekt versuchen, den ALG II-Berechtigten z.B. vorzutäuschen, sie müssten eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, oder sie hätten gewisse andere Pflichten, obwohl dies gar nicht der Wahrheit entspricht?
6. Haben Jobcentersachbearbeiter eine Weisung, soviel zu sanktionieren und Geld zu sparen, wie möglich?
7. Entspricht es der Wahrheit, dass nur der Sachbearbeiter in der Karriere-Leiter aufsteigen kann, der viel Sanktioniert oder auf andere Art Geld einspart?
8. Würde das noch dem Gebot entsprechen, das Gesetz rechtmäßig auszuführen und für die Bevölkerung zu handeln? Oder würde das nicht vielmehr zu Machtmissbrauch geradezu verleiten?
Eine detaillierte Antwort auf meine Fragen wäre sehr freundlich.
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. Dezember 2017
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30. Januar 2018
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