100000 Überweisungen am Tag für die öffentlichen Verwaltung durchführbar

Alle Ihnen vorliegenden Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die öffentliche Verwaltung in Deutschland nur 100.000 Überweisungen am Tag ausführen könne.

Christian Lindner hat diese Schätzung im Rahmen der Pressekonferenz vom 31. August 2022 geäußert. https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/pressekonferenz-nach-abschluss-der-klausur-2080706

Ergebnis der Anfrage

Es gibt im BMF keine antragsgegenständliche Dokumente. Die von Bundesminister Christian Lindner genannte Zahl gehe auf ein persönliches Informationsgespräch mit dem Bundeszentralamt für Steuern zurück. Ein schriftlicher Vorgang liege dem BMF nicht vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Ihnen vorlie…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
100000 Überweisungen am Tag für die öffentlichen Verwaltung durchführbar [#258301]
Datum
2. September 2022 22:26
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen vorliegenden Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die öffentliche Verwaltung in Deutschland nur 100.000 Überweisungen am Tag ausführen könne. Christian Lindner hat diese Schätzung im Rahmen der Pressekonferenz vom 31. August 2022 geäußert. https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/pressekonferenz-nach-abschluss-der-klausur-2080706
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258301/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 2. September 2022 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 2. September 2022
Datum
22. September 2022 10:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 2. September 2022 [#258301] GZ V B 5 - O 1319/22/…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 2. September 2022 [#258301]
Datum
22. September 2022 22:14
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ V B 5 - O 1319/22/10270 DOK 2022/0953630 Guten Tag Dr. Kobus, vielen Dank für Ihre heutige E-Mail, in der Sie mitteilen, dass die angefragte Information bei Ihnen nicht vorhanden sei. Über diese Mitteilung bin ich etwas überrascht. Herr Minister Lindner spricht in der Pressekonferenz explizit von ihm vorliegenden Zahlen, wie folgendes Zitat von Christian Lindner auf der Pressekonferenz deutlich macht: „Nach den mir vorliegenden Zahlen wäre die öffentliche Verwaltung gegenwärtig mit Ihrer IT nur in der Lage 100000 Überweisungen am Tag vorzunehmen. Jetzt überlegen sie mal wie viele Deutsche wir sind. Wie lang braucht das denn dann bis 100000 Überweisungen – pro Tag – und dann – Millionen Leute.“ Ich kann mir nicht erklären, wie es sein kann, dass Herrn Lindner diese Zahlen vorliegen, sie aber in Ihrer Behörde nicht vorhanden sein sollen. Herr Lindner dürfte wohl kaum als Privatperson auf diese Zahlen gestoßen sein. Können Sie bitte noch einmal bei der zuständigen Stelle nachfragen, wo diese Informationen sein könnten. Wenn Sie mir plausibel darlegen könnten, warum diese Informationen im BMF nicht vorhanden seien, wäre ich auch zufrieden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258301/
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrages vom 2. bzw. 22. September 2022 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrages vom 2. bzw. 22. September 2022
Datum
9. November 2022 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis und Beachtung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrages vom 2. bzw. 22. September 2022 [#258301] GZ: V B …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrages vom 2. bzw. 22. September 2022 [#258301]
Datum
6. Januar 2023 18:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: V B 5 - O 1319/22/10270 DOK: 2022/112818 Guten Tag, in Ihrer Nachricht vom 09. November 2022 teilten Sie mir mit, dass Sie meine Anfrage an das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog weitergeleitet haben und dieses mich so bald wie möglich benachrichtigen würde. Bislang habe ich noch keine Nachricht von dieser Stelle empfangen. Ich habe leider keine Kontaktdaten vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog. Können Sie daher bitte das Referat an meine Anfrage erinnern? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258301 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258301/

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Bundesministerium der Finanzen
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrages vom 2. bzw. 22. September 2022 [#258301] Sehr <…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrages vom 2. bzw. 22. September 2022 [#258301]
Datum
31. Januar 2023 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> bitte entschuldigen Sie, dass Sie bisher noch keine abschließende Antwort durch uns erhalten haben. Durch ein Büroversehen ist Ihre Nachricht im Zuge des sehr hohen Aufkommens an Schriftgütern im letzten Jahr leider verloren gegangen. Wir werden den Vorgang innerhalb unseres Referates besprechen um eine Wiederholung zukünftig zu vermeiden. Die seinerzeit von Bundesminister Christian Lindner kommunizierte Zahl geht auf ein persönliches Informationsgespräch mit dem Bundeszentralamt für Steuern zurück. Ein schriftlicher Vorgang liegt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen,