Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr << Antragsteller:in >>
in Ihrer E-Mail vom 03.09.2022 betreffend des Wappens von Bliesransbach baten Sie vorab um Mitteilung, sollte die von Ihnen beantragte Aktenauskunft wider Ihres Erwartens gebührenpflichtig sein und dabei um Angabe der Höhe der Kosten.
Mit der E-Mail vom 06.09.2022 betreffend der von Ihnen gewünschten Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail vom 03.09.2022 wurde Ihnen mitgeteilt, dass seitens der Gemeinde Kleinblittersdorf noch geprüft wird, ob es sich hier um eine gebührenpflichtige Auskunft handelt.
Nach nun erfolgter Prüfung der Gebührenpflicht der von Ihnen beantragten Aktenauskunft, teilen wir Ihnen mit, dass es sich in diesem Fall um eine gebührenpflichtige Auskunft handelt.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aktenauskunft bezüglich Akten der vor 1974 ehemals selbstständigen Gemeinde Bliesransbach handelt. Ob und inwieweit solche von Ihnen beantragten Informationen bei der Gemeinde Kleinblittersdorf vorhanden sind, muss durch eine zeitaufwendige Informationsrecherche im ausgelagerten analogen schriftlichen Archiv ermittelt werden. Da diese Informationsrecherche einen hohen zeitlichen Verwaltungsaufwand erfordert, stellt dies keine einfache Auskunft mehr dar und ist somit gebührenpflichtig.
Die Gebühren und Auslagen werden gemäß § 9 SIFG nach dem Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland erhoben. Nach der lfd. Nr. 455 Punkt 1.2. des allgemeinen Gebührenverzeichnisses beträgt die Gebühr bei Auskünften nach dem SIFG bei der Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften zwischen 30,00 € - 250,00 €. Die genaue Höhe der Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da der erforderliche Verwaltungsaufwand für diese Informationsrecherche noch nicht absehbar ist.
Bitte teilen Sie uns innerhalb einer Woche mit, ob Sie die beantragte Aktenauskunft trotz der bestehenden Gebührenpflicht und der Nichtvorhersehbarkeit des Vorliegens von Informationen bei der Gemeinde Kleinblittersdorf betreffend des Wappens von Bliesransbach, erhalten möchten. Die Bearbeitung Ihres Antrages wird bis zu Ihrer Rückantwort ruhend gestellt.
Mit freundlichen Grüßen