Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH nach LFGB

Alle Veröffentlichungen zu

R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH
Neuer Kamp 1
25548 Kellinghusen

wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße auf dem Landesportal Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/verbraucherschutz/Verstoesse_Lebensmittelrecht.html).

Ergebnis der Anfrage

Einerseits behaupte die Behörde in ihren rechtwidrigen Nonsensbescheiden auf VIG-Anfrage über FragDenStaat:

"Das bedeutet, dass Beanstandungen, die derart schwerwiegend sind, dass sie unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung veröffentlicht werden dürfen, bereits nach der heutigen Rechtslage veröffentlicht werden MÜSSEN. Dies geschieht in Schleswig-Holstein für alle Kreise und kreisfreien Städte zentral auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums."

Andererseits zeigt diese Anfrage, dass sie augenscheinlich selbst dann keine Beanstandungen veröffentlicht, wenn "eine Gefährdung für die Gesundheit des Menschen" besteht (z. B. bei R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH, Neuer Kamp 1, 25548 Kellinghusen).

Damit belügt die Behörde m. E. Anfragesteller:innen und versucht gravierende Lebensmittelgefährdungen zu vertuschen.

Siehe auch https://fragdenstaat.de/a/236541.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Veröffentlic…
An Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH nach LFGB [#258446]
Datum
5. September 2022 12:31
An
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH Neuer Kamp 1 25548 Kellinghusen wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße auf dem Landesportal Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/verbraucherschutz/Verstoesse_Lebensmittelrecht.html).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258446/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Antrag vom 5. September 2022 teile ich Ihnen mit, dass bei dem Landrat des Kreises St…
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag vom 5. September 2022 wegen „Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH nach LFGB"
Datum
7. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Antrag vom 5. September 2022 teile ich Ihnen mit, dass bei dem Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe zu Veröffentlichungen unter der Internetadresse https:l/www. schleswig-ho/stein. de/DE/fachinhalte/Vlverbraucherschutz/Verstoesse_Lebensmittelrecht.html keine Informationen verfügbar sind, die über diejenigen Informationen hinausgehen, die ich Ihnen zu dem angefragten Lebensmittelunternehmen mit meinem Schreiben vom 3. Mai 2022 nebst Anlagen dazu und mit meinem Schreiben vom 2. August 2022 nebst Anlagen dazu zügänglich gemacht habe. Deshalb verweise ich Sie entsprechend § 5 Absatz 1 Satz 3 IZG-SH wegen der begehrten Informationen auf diese beiden Schreiben nebst den Anlagen zu diesen Schreiben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Erwiderung PER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herren, ic…
An Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Erwiderung
Datum
10. September 2022
An
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
PER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.09.2022. Sie beantworten meine IZG-SH-Anfrage "Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH nach LFGB [#258446]" eindeutig NICHT. Augenscheinlich versuchen Sie sich mit einem überspezifischen Dementi vor der Antwort zu drücken. Meine Anfrage lautete: "Alle Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH Neuer Kamp 1 25548 Kellinghusen wegen lebensmittelrechtlicher Verstöße auf dem Landesportal Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/V/verbraucherschutz/Verstoesse_Lebensmittelrecht.html)." Offensichlich habe ich NICHT gefragt, ob über die Auskünfte zu meinen PRIVATEN Anfragen hinaus WEITERE Informationen in Ihrer Behörde vorliegen. Meine Frage soll unzweideutig Folgendes erleuchten: Mit Ihren rechtwidrig ablehnenden Bescheiden zu VIG-Anfragen über FragDenStaat versuchten Sie "eine Gefährdung für die Gesundheit des Menschen" bei diesem Betrieb zu vertuschen. Die dort festgestellten Mängel hätten Sie von sich aus veröffentlichen müssen. Ich möchte von Ihnen wissen, wann und wo dies für welche Feststellungen erfolgte. Bitte bantworten Sie meine Anfrage in diesem Sinne korrekt und vollständig. Mit frundlichen Grüßen,
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Die Datenschutzbeauftrage der Behörde äussert sich. Leider liefert sie keine belastbaren Hinweise, auf welche Anfr…
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Datenschutzbeauftrage der Behörde äussert sich. Leider liefert sie keine belastbaren Hinweise, auf welche Anfrage sie sich bezieht. Das scheint der unprofesssionelle Standard des Kreises Steinburg zu sein. Dieser verwaltungstechische Scheisshaufen geht mir langsam auf die Eier_stöcke. ;-)
<< Anfragesteller:in >>
Antwort Datenschutzbeauftragte ER FAX Kreis Steinburg Behördliche Datenschutzbeauftragte Sehr [geschwärzt], ich…
An Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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Briefpost
Betreff
Antwort Datenschutzbeauftragte
Datum
14. September 2022
An
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
ER FAX Kreis Steinburg Behördliche Datenschutzbeauftragte Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 12.09.2022 (Auskunft nach Art. 15 DSGVO; Ihr Anschreiben vom 5. September 2022). Ich vermute, dass Sie sich auf meine IZG-SH-Anfrage vom 05.09.2022 beziehen. Warum nennen Sie weder die Anfragenummer (#258446) noch den Betreff (Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH nach LFGB) meiner Anfrage? Sie dürften gerne auch auf die Internetadresse der Anfrage verweisen (https://fragdenstaat.de/a/258446). Bitte geben Sie zukünftig neben einem Datum weitere Hinweise an. Diese Abfrage war keine DSGVO-Anfrage. Bitte bestätigen Sie mir, dass ich mit meiner Vermutung richtig liege oder korrigieren Sie mich. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] PS: Ein Schreiben Ihrer Kollegin [geschwärzt] konnte ich bis heute nicht zuordnen. Dass die Behördenmitarbeiterin auf keine meiner Rückfrage geantwortet hat, ist unprofessionell. Ich gehe inzwischen davon aus, dass der Inhalt des betreffenden Schreibens irrelevanter Unfug ist.
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Erwiderung >>>>> Auch wenn meine Kommunikation andere Schlussfolgerungen zulässt: Der Kreis Steinbu…
Von
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Erwiderung
Datum
23. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
>>>>> Auch wenn meine Kommunikation andere Schlussfolgerungen zulässt: Der Kreis Steinburg ist ein Lichtblick in Schleswig-Holstein. Im Gegensatz zur Mehrzahl der anderen arbeitsscheuen Schleswig-Holsteiner Behörden antwortet er immerhin. Dass die angegebene Internetadresse zu einem "HTTP Status 404" führt – geschenkt. <<<<< Sehr [geschwärzt], wegen der Fragestellung aus Ihrem Schreiben - Telefax - vom 10. September 2022 verweise ich Sie für die aktuellen Bekanntmachungen des Kreises Steinburg nach § 40 Absatz 1 a LFGB auf die Internetadresse https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/DE/V/verbraucherschutz/Verstoesse_Lebensmittelrecht.html#doc4a69a533-85ff-4562-b55a-2f5428450df4bodyText2 Zu Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1 a LFGB, die sich auf den von Ihnen angefragten Betrieb beziehen und die unter dieser Internetadresse aktuell nicht oder nicht mehr vorgehalten werden, sind bei dem Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe keine Informationen vorhanden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. [geschwärzt]

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<< Anfragesteller:in >>
Ergebniszusammenfassung ER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr << Antragst…
An Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ergebniszusammenfassung
Datum
28. September 2022
An
Kreis Steinburg - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
ER FAX Kreis Steinburg Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 23.09.2022 zu meiner IZG-SH-Anfrage Veröffentlichungen zu R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH nach LFGB [#258446]. Ich interpretiere Ihre Auskunft dahingehend, dass Ihre Behörde KEINE Veröffentlichungen zum Betrieb R. Thomsen EU-Großschlachterei GmbH getätigt hat. Demnach ist m. E. die Behauptung Ihrer Behörde "Das bedeutet, dass Beanstandungen, die derart schwerwiegend sind, dass sie unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung veröffentlicht werden dürfen, bereits nach der heutigen Rechtslage veröffentlicht werden müssen. Dies geschieht in Schleswig-Holstein für alle Kreise und kreisfreien Städte zentral auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums." in den rechtswidrgen Bescheiden zu VIG-Anfragen über FragDenStaat tatsachenwidrig. Warum belügt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg Anfragesteller:innen? Mit freundlichen Grüßen,