Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“

Anfrage an: Stadt Jena

- die Risikomeldungen der stellvertretenden Werkleiter JenaKultur von 1. April 2022 zum Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“ (sofern schriftlich erfolgt)
- die darauffolgende Bewertung des Rechtsamtes der Stadt Jena zum Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“ (sofern schriftlich erfolgt)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Ris…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“ [#258781]
Datum
10. September 2022 15:54
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Risikomeldungen der stellvertretenden Werkleiter JenaKultur von 1. April 2022 zum Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“ (sofern schriftlich erfolgt) - die darauffolgende Bewertung des Rechtsamtes der Stadt Jena zum Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“ (sofern schriftlich erfolgt)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258781/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Antrag auf Auskunft wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. …
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Fwd: Kunstprojekt „The Diamond Maker - The Estate“ [#258781]
Datum
10. Oktober 2022 17:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Antrag auf Auskunft wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Nachfolgend möchte ich wie folgt zu den angefragten Informationen ausführen: *1. Risikomeldung der stellvertretenden Werkleiter JenaKultur vom 1. April 2022 zum Kunstprojekt "The Diamond Maker - The Estate"* Bei der von Ihnen so bezeichneten Risikomeldung handelt es sich um die "Bitte um eine Compliance-Prüfung im Rahmen des Projekts 'The Diamond Maker', welche von den stellvertretenden Werkleitern von JenaKultur mit Schreiben vom 01.04.2022 an den Oberbürgermeister und den Fachdienst Recht übermittelt worden ist. Hierbei handelt es sich um ein 30-seitiges Papier, in dem von den beiden Werkleitern die bis dahin bekannten Geschehnisse rund um das genannte Projekt zusammengefasst sind. Eingefügt ist jeweils interner Mail-Verkehr zwischen den Mitgliedern der Werkleitung. Wie zwischenzeitlich bekannt ist,  führte die Schilderungder Vorgänge zu der Entscheidung, dass Projekt umgehend zu stoppen. Nach weiterer Recherche wurde die Angelegenheit auch dem Rechnungsprüfungsamt mit der Bitte um entsprechende Prüfung übermittelt. Gegen den damaligen Werkleiter ist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt worden. Mit dem Künstler und dessen Kurator liefen bzw. laufen außergerichtliche Besprechungen und Schriftverkehr, da diese auf eine Fortsetzung des Projekts dringen. Ein gerichtliches Verfahren ist in diesem Zusammenhang von deren anwaltlicher Vertretung angekündigt und nach jetzigem Stand nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass eine Übermittlung des Dokuments zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die zeitliche Darstellung der jeweiligen Vorgänge nebst der sich hieraus ergebenden Kenntnis des Werkleiters über bestimmte Sachverhalte sind für die strafrechtliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft entscheidend. Ähnliches gilt für die dort geschilderten Inhalte, deren Kenntnisnahme im Falle eines tatsächlichen zivilrechtlichen Verfahrens der Stadt Jena als Gegnerin einem solchen Prozess zum Nachteil gereichen könnten. In Anbetracht dessen unterfallen nach unserer Würdigung die dortigen Informationen § 12 Abs. 1 Nr. 1 c) des Thüringer Transparenzgesetzes. Dieser Rechtsgrund kann entfallen nach Abschluss der vorgenannten Verfahren - zum aktuellen Zeitpunkt ist der Antrag diesbezüglich jedoch abzulehnen. Lediglich ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass die Meldung der beiden stellvertretenden Werkleiter verständlicherweise mit der Bitte um vertrauliche Behandlung bis zu einer abschließenden Beurteilung der Vorgänge gestellt wurde. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamts ist derzeit noch im Gange. Vor diesem Hintergrund dürfte zusätzlich § 12 Abs. 1 Nr. 3 a) des Thüringer Transparenzgesetzes aktuell noch einschlägig sein. *2. Bewertung des Rechtsamts der Stadt Jena zum Kunstprojekt "The Diamond Maker - The Estate"* Eine verschriftlichte Gesamtbewertung des Fachdiensts Recht zu den geschilderten Vorgängen gibt es nicht. Aus der Würdigung der Darstellung wurden die erforderlichen Schritte abgeleitet - wie unter 1. erwähnt, wurden die Dokumente an die Staatsanwaltschaft, welche für die strafrechtliche Bewertung zuständig ist, und an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet, welches aufgrund seiner nach § 81 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung eingeräumten unabhängigen Prüfungsbefugnis die Einzelumstände umfassend ermitteln und bewerten kann. Es gibt zu einzelnen juristischen Fragestellungen kurze juristische Stellungnahmen, insbesondere zu den im Rahmen des Projekts aufgesetzten Verträgen. Diese unterfallen aber gleichermaßen § 12 Abs. 1 Nr. 1c) des Thüringer Transparenzgesetzes, da die rechtliche Einschätzung für die Verfahrensstrategie der Stadt Jena maßgeblich ist. Überdies handelt es sich in diesem Kontext um Prognosen und Bewertungen, die der Abwehr von gerichtlichen bzw. außergerichtlichen zivilrechtlichen Ansprüchen dienen, und damit auch in den Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 Nr. 2 c) des Thüringer Transparenzgesetzes fallen. Angesichts dessen muss auch diese Anfrage - jedenfalls derzeit - abgelehnt werden. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 12 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Transparenzgesetz aufgrund der Ablehnung Ihres Antrags die Möglichkeit haben, den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen