Rohdaten und Statisktiken zur OB-Wahl 2022

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir sämtliche Daten und Statistiken im Zusammenhang mit der Wahl zum Oberbürgermeister am 11.09.2022 und zur Stichwahl des Oberbürgermeister am 09.10.2022, insbesondere die Dateien mit den erfassten Rohdaten, welche zur Erzeugung der Statistiken auf den Internetseiten zu den angegebenen Wahlen (https://www.cottbus.de/opt/wahl/ob22/ und https://www.cottbus.de/opt/wahl/ob22sw/) verwendet wurden. Des weiteren senden Sie mir bitte eine Stadtkarte der Stadt Cottbus mit den eingezeichneten Wahlbezirken und Wahllokalen zu der Oberbürgermeisterwahl und -Stichwahl zu, falls eine solche Karte in digitaler Form vorliegt.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Cottbus/Chóśebuz Bürgerservice/Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rohdaten und Statisktiken zur OB-Wahl 2022 [#260805]
Datum
13. Oktober 2022 18:27
An
Stadt Cottbus/Chóśebuz Bürgerservice/Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir sämtliche Daten und Statistiken im Zusammenhang mit der Wahl zum Oberbürgermeister am 11.09.2022 und zur Stichwahl des Oberbürgermeister am 09.10.2022, insbesondere die Dateien mit den erfassten Rohdaten, welche zur Erzeugung der Statistiken auf den Internetseiten zu den angegebenen Wahlen (https://www.cottbus.de/opt/wahl/ob22/ und https://www.cottbus.de/opt/wahl/ob22sw/) verwendet wurden. Des weiteren senden Sie mir bitte eine Stadtkarte der Stadt Cottbus mit den eingezeichneten Wahlbezirken und Wahllokalen zu der Oberbürgermeisterwahl und -Stichwahl zu, falls eine solche Karte in digitaler Form vorliegt. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Cottbus/Chóśebuz Bürgerservice/Ausländerbehörde
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird nun an die zuständige Mitarb…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz Bürgerservice/Ausländerbehörde
Betreff
Automatische Antwort: Rohdaten und Statisktiken zur OB-Wahl 2022 [#260805]
Datum
13. Oktober 2022 18:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist bei uns eingegangen und wird nun an die zuständige Mitarbeiterin / den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Die eingehenden Anliegen werden chronologisch nach Eingang abgearbeitet. Aufgrund des hohen Aufkommens kann die Bearbeitung Ihrer E-Mail daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald Ihr Anliegen abschließend bearbeitet wurde, melden wir uns umgehend bei Ihnen. In der Zwischenzeit bitten wir Sie, von Eingangs- und Sachstandsanfragen abzusehen, um den Bearbeitungsprozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Cottbus/Chóśebuz Bürgerservice/Ausländerbehörde
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr << Antragsteller:i…
Von
Stadt Cottbus/Chóśebuz Bürgerservice/Ausländerbehörde
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
24. Oktober 2022 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang ihrer Mail. Da mir im Moment nicht ganz klar ist was Sie mit "Rohdaten" genau meinen würde ich um einen Rückruf unter 612-3305 bitten. Eine Stadtkarte mit den Wahlbezirken können Sie unter: https://geoportal.cottbus.de/cottbus/cardoMap.aspx einsehen. Dort klicken Sie bitte auf das Thema "Stadt und Verwaltung" > "Bundestagswahl 2021" > "Wahlbezirke 2021". Die Wahlbezirkseinteilung zur Oberbürgermeisterwahl ist die gleiche wie zur Bundestagswahl 2021. Mit freundlichen Grüßen