Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der Katastrophenbewältigung Flutkatastrophe 2021

der Westerwaldkreis besitzt und unterhält folgende Feuerwehrfahrzeuge:

3 x Wechselladerfahrzeug
1 x Messfahrzeug Gefahrstoffe
2 x Abrollbehälter Gefahrgut
2 x Abrollbehälter Schaum
1 x Abrollbehälter Atemschutz
3 x Abrollbehälter Mulde
1 x Abrollbehälter Rüst
1 x Abrollbehälter Sandsack
1 x Abrollbehälter Kommunikation
1 x Abrollbehälter Führung
1 x Abrollbehälter Logistik
1 x Einsatzleitwagen 1
1 x Mehrzweckfahrzeug 2
1 x Mehrzweckfahrzeug Dekon P (Bund)
1 x Schlauchwagen SW 2000 Tr (Bund)
1 x Löschfahrzeug LF-KatS (Bund)

Welche dieser Feuerwehrfahrzeuge bzw. AB wurden im Rahmen der Katastrophenbewältigung nach der Flutkatastrophe 2021 eingesetzt.

- In welchem Einsatzabschnitt / Unterabschnitt war das jeweilige Fahrzeug eingesetzt.
- In welchem Zeitraum war das jeweilige Fahrzeug eingesetzt.
- Welche Aufgaben wurden dabei ausgeführt.
- Welche Feuerwehr hat das jeweilige Fahrzeug zum Einsatz gebracht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Westerwald…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der Katastrophenbewältigung Flutkatastrophe 2021 [#260906]
Datum
15. Oktober 2022 14:49
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Westerwaldkreis besitzt und unterhält folgende Feuerwehrfahrzeuge: 3 x Wechselladerfahrzeug 1 x Messfahrzeug Gefahrstoffe 2 x Abrollbehälter Gefahrgut 2 x Abrollbehälter Schaum 1 x Abrollbehälter Atemschutz 3 x Abrollbehälter Mulde 1 x Abrollbehälter Rüst 1 x Abrollbehälter Sandsack 1 x Abrollbehälter Kommunikation 1 x Abrollbehälter Führung 1 x Abrollbehälter Logistik 1 x Einsatzleitwagen 1 1 x Mehrzweckfahrzeug 2 1 x Mehrzweckfahrzeug Dekon P (Bund) 1 x Schlauchwagen SW 2000 Tr (Bund) 1 x Löschfahrzeug LF-KatS (Bund) Welche dieser Feuerwehrfahrzeuge bzw. AB wurden im Rahmen der Katastrophenbewältigung nach der Flutkatastrophe 2021 eingesetzt. - In welchem Einsatzabschnitt / Unterabschnitt war das jeweilige Fahrzeug eingesetzt. - In welchem Zeitraum war das jeweilige Fahrzeug eingesetzt. - Welche Aufgaben wurden dabei ausgeführt. - Welche Feuerwehr hat das jeweilige Fahrzeug zum Einsatz gebracht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 260906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260906/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Ihre Mail an die Kreisverwaltung  Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Si…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Mail an die Kreisverwaltung
Datum
15. Oktober 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
 Vielen Dank für Ihre Mail an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Da Sie sich an eine allgemeine Mailadresse gewandt haben, bemühen wir uns Ihre Nachricht schnellstmöglich an eine zuständige Person innerhalb unserer Verwaltung weiterzuleiten. In dringenden Fällen steht Ihnen unsere Zentrale unter der Rufnummer 02602 / 124-0 während unserer allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Nähere Informationen sowie direkte Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserem Internetauftritt unter https://www.westerwaldkreis.de.
Tobias Kempfer
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG,…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der Katastrophenbewältigung Flutkatastrophe 2021“ [#260906]
Datum
19. April 2023 19:51
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/260906/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist für die Beantwortung der Anfrage bereits am 19.11.2022 abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anhänge: - 260906.pdf Anfragenr: 260906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260906/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
GZ 900-0003#2023/0051-0104 LfDI - Ihre Informationsfreiheitsanfragen an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
GZ 900-0003#2023/0051-0104 LfDI - Ihre Informationsfreiheitsanfragen an die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Datum
24. April 2023 15:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
662,7 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie den beigefügten Dateianhang. Diese E-Mail ist maschinell erstellt und wird nicht namentlich unterzeichnet. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail. Mit Ihrer Nachricht fragen Sie an, welche F…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG: Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der Katastrophenbewältigung Flutkatastrophe 2021
Datum
9. Mai 2023 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail. Mit Ihrer Nachricht fragen Sie an, welche Fahrzeuge bzw. Abrollbehälter des Westerwaldkreises im Rahmen der Katastrophenbewältigung nach der Flutkatastrophe 2021 eingesetzt wurden und zwar in welchem Einsatzabschnitt oder Unterabschnitt, in welchem Zeitraum, mit welche Aufgaben und von welcher Einheit. Sämtliche Einsatzunterlagen des Westerwaldkreises in Bezug auf die Bewältigung der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden im Original der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier vorgelegt. Dies erfolgte auf der Grundlage eines entsprechenden Aktenbeiziehungsbeschlusses vom 04.10.2021 des vom Landtag Rheinland-Pfalz eingesetzten Untersuchungsausschusses. Diese Einsatzunterlagen liegen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier weiterhin noch vor. Ungeachtet der Tatsache, dass wir insoweit keinen Zugriff auf die entsprechenden Akten haben, soll nach § 14 Abs. 1 Nr. 11 LTranspG ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden und die Veröffentlichung auf der Transparenz-Plattform unterbleiben, soweit und solange sich der Antrag auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossene Schriftstücke oder noch nicht aufbereitete Daten bezieht. Wir bitten Sie vor diesem Hintergrund um Verständnis dafür, dass wir Ihnen die erbetenen Informationen nicht zur Verfügung stellen können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße