Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung

Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion.

Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema.

Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Info…
An Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260969]
Datum
16. Oktober 2022 21:15
An
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente zu Ihren Aktivitäten im Hinblick auf Art. 3 des Bayerischen Klimaschutzgesetzes ("Vorbildfunktion"), nachdem Behörden bis 2030 Klimaneutralität erreichen sollen. Dies beinhaltet z.B. Informationen zu Ihrem bisherigen oder aktuellen Energieverbrauch oder CO(2)-Abdruck, zu Einsparungsmaßnahmen oder sonstigen Aktivitäten in Bezug auf diese Vorbildfunktion. Zudem sämtliche Informationen, Kommunikation und Dokumente in Ihrem Hause, die sich auf den "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" (28.6.2022) beziehen. Dies kann Kommunikation mit anderen Stellen zur Erreichbarkeit der neuen Ziele beinhalten, interne geplante Maßnahmen zur früheren Erreichung von Klimaneutralität oder sonstige Informationen zu diesem Thema. Mein Interesse an den Informationen ist ideeller Natur; als Vorstand bzw. Sprecher mehrerer Organisationen, die sich der Klimagerechtigkeit und der Erhaltung einer intakten Umwelt widmen sowie als Bürger Bayerns möchte ich wissen, wie Sie diese gesetzliche Regelung und etwaige weitergehende Maßnahmen umsetzen. Ich habe keinerlei Interesse an einer entgeltlichen Weiterverwendung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260969/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wird nun von der zuständigen Fachabt…
Von
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Betreff
BLM wfi: (BES-10817) WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260969]
Datum
17. Oktober 2022 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wird nun von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss kommen wir wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Auskunft im Sinne des Art. 39 BayDSG vom …
Von
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Betreff
BLM wfi: (BES-10817) WG: Aktivitäten zur Vorbildfunktion klimaneutraler Verwaltung [#260969]
Datum
17. Januar 2023 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Auskunft im Sinne des Art. 39 BayDSG vom 17.10.2022. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ist eine Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und keine staatliche Behörde. Sie unterliegt daher nicht dem Bayerischen Klimaschutzgesetz. Sehr gerne informieren wir Sie jedoch über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Landeszentrale: Wir haben als erste Landesmedienanstalt 2021 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Der zweite Nachhaltigkeitsbericht erschien im Dezember 2022. Die Berichte können Sie unter BLM - Nachhaltigkeitsbericht abrufen (https://www.blm.de/infothek/publikationen/nachhaltigkeitsbericht.cfm ). Außerdem ist die Landeszentrale Initiatorin des Nachhaltigkeitspaktes Medien Bayern - BLM - https://www.blm.de/aktivitaeten/nachhaltigkeitspakt_medien_by.cfm - der unter der Schirmherrschaft der Landtagspräsidentin Ilse Aigner steht. Mit dem Nachhaltigkeitspakt ist es gelungen, ganz unterschiedliche, relevante Akteure aus der Medienbranche zusammenzubringen. Ziel ist es, aktiv an der Gestaltung einer nachhaltigen Medienwirtschaft mitzuwirken und ein branchenspezifisches Verständnis von Nachhaltigkeit zu entwickeln. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen