Krull, 1991, BGR/ABerlin-Archiv-Nr. 20 24 209

Ich benötige - möglichst als PDF-Scan - die der Salzstudie von 1995 zugrunde liegende Studie
Krull: "Bewertung der Salzformationen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder Abfälle" (Krull, 1991, BGR/ABerlin-Archiv-Nr. 20 24 209)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2018
  • Frist
    13. Februar 2018
  • Kosten dieser Information:
    46,17 Euro
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige - m…
An Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Details
Von
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Betreff
Krull, 1991, BGR/ABerlin-Archiv-Nr. 20 24 209 [#26107]
Datum
12. Januar 2018 09:17
An
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige - möglichst als PDF-Scan - die der Salzstudie von 1995 zugrunde liegende Studie Krull: "Bewertung der Salzformationen der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die Errichtung von Endlagern wärmeentwickelnder Abfälle" (Krull, 1991, BGR/ABerlin-Archiv-Nr. 20 24 209)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die angefügte Datei. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. Januar 2018 18:13
Status
Warte auf Antwort
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Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
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Von
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Betreff
RE: Krull, 1991, BGR/ABerlin-Archiv-Nr. 20 24 209 [#26107]
Datum
23. Januar 2018 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
780,5 KB
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