Vorvertragliche Kommunikation mit der TÜV SÜD Hong Kong Ltd.
1. Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (nachfolgend BMG) und der TÜV SÜD Hong Kong Ltd. (nachfolgend TÜV), die der Erstellung des bereits am 06.07.2021 vom BMG im Rahmen der IFG-Anfrage eines anonymisierten Fragestellers vom 09.10.2020 (Testergebnisse der im Open-House-Verfahren beschafften Schutzmasken) veröffentlichten Angebots des TÜV unter dem Titel „Pre Shipment Inspection (PSI) of Face Masks“ vom 16.04.2020 vorausging.
2. Jegliche Kommunikation zwischen dem BMG und dem TÜV zum Thema „General Inspection Level“ und „AQL“ im Laufe der Zusammenarbeit, die durch o.g. Angebot begründet wurde.
Die Frage erstreckt sich auch auf jegliche Kommunikation, die über Dritte geführt wurde, insbesondere über Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Angaben zur Höhe vereinbarter Entgelte können ebenfalls geschwärzt werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. Oktober 2022
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23. November 2022
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