Nutzung des erstmaligen Livestreams der Stadtverordnetenversammlung

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die letzte Stadtverordnetenversammlung (am 20.10.2022) wurde erstmals von einem Livestream begleitet. Zwar war es erst eine Zwischenlösung und noch nicht der beschlossene "richtige" Livestream, aber dennoch würde mich interessieren wie gut das Angebot angenommen wurde.

bitte senden Sie mir daher Folgendes zu:
1. Sofern vorhanden, eine Video-Aufzeichnung des Livestreams (sollte eine etwaige Datei zu groß sein, bitte ich um einen Upload )
2. Unter welcher Lizenz steht der Livestream / eine Aufzeichnung davon? Falls ein Lizenztext existiert, würde ich diesen gerne ebenfalls anfragen.
3. Falls es stavo-begleitende Protokolle gibt (Redebeitrags- oder gar Wortprotokolle, die über die Vorlagen und Beschlüsse aus dem Ratsinformationssystem hinaus gehen), würde ich diese gerne ebenfalls anfragen.
4. Zum eigentlichen Anliegen: Falls Nutzungsdaten über Abrufzahlen, Einschaltdauer und unterscheidbare Besucher vorliegen, würden mich diese ebenfalls interessieren.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die letzte Stadtverordnetenversammlung (am 20.10.…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nutzung des erstmaligen Livestreams der Stadtverordnetenversammlung [#261918]
Datum
29. Oktober 2022 02:15
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die letzte Stadtverordnetenversammlung (am 20.10.2022) wurde erstmals von einem Livestream begleitet. Zwar war es erst eine Zwischenlösung und noch nicht der beschlossene "richtige" Livestream, aber dennoch würde mich interessieren wie gut das Angebot angenommen wurde. bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: 1. Sofern vorhanden, eine Video-Aufzeichnung des Livestreams (sollte eine etwaige Datei zu groß sein, bitte ich um einen Upload ) 2. Unter welcher Lizenz steht der Livestream / eine Aufzeichnung davon? Falls ein Lizenztext existiert, würde ich diesen gerne ebenfalls anfragen. 3. Falls es stavo-begleitende Protokolle gibt (Redebeitrags- oder gar Wortprotokolle, die über die Vorlagen und Beschlüsse aus dem Ratsinformationssystem hinaus gehen), würde ich diese gerne ebenfalls anfragen. 4. Zum eigentlichen Anliegen: Falls Nutzungsdaten über Abrufzahlen, Einschaltdauer und unterscheidbare Besucher vorliegen, würden mich diese ebenfalls interessieren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261918/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr [geschwärzt], Sie haben am 29.10.2022 eine Anfrage (siehe Anhang) auf Basis der Darmstädter Informationsfrei…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Nutzung des erstmaligen Livestreams der Stadtverordnetenversammlung [#261918]
Datum
8. November 2022 13:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Sie haben am 29.10.2022 eine Anfrage (siehe Anhang) auf Basis der Darmstädter Informationsfreiheitssatzung gestellt. Für diese Beantwortung werden keine Kosten unsererseits erhoben. Freundliche Grüße i.A. [geschwärzt] Informationsfreiheit Wissenschaftsstadt Darmstadt Büro der Bürgerbeauftragten Stadthaus Luisencenter [geschwärzt] [geschwärzt] 64283 Darmstadt Tel. [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] Email: [geschwärzt] Internet: Informationsfreiheitssatzung: Darmstadt ( https://www.darmstadt.de/rathaus/buerger-dialog/informationsfreiheitssatzung) >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> 29.10.2022 02:15 >>> Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Die letzte Stadtverordnetenversammlung (am 20.10.2022) wurde erstmals von einem Livestream begleitet. Zwar war es erst eine Zwischenlösung und noch nicht der beschlossene "richtige" Livestream, aber dennoch würde mich interessieren wie gut das Angebot angenommen wurde. bitte senden Sie mir daher Folgendes zu: 1. Sofern vorhanden, eine Video-Aufzeichnung des Livestreams (sollte eine etwaige Datei zu groß sein, bitte ich um einen Upload bei [geschwärzt]) 2. Unter welcher Lizenz steht der Livestream / eine Aufzeichnung davon? Falls ein Lizenztext existiert, würde ich diesen gerne ebenfalls anfragen. 3. Falls es stavo-begleitende Protokolle gibt (Redebeitrags- oder gar Wortprotokolle, die über die Vorlagen und Beschlüsse aus dem Ratsinformationssystem hinaus gehen), würde ich diese gerne ebenfalls anfragen. 4. Zum eigentlichen Anliegen: Falls Nutzungsdaten über Abrufzahlen, Einschaltdauer und unterscheidbare Besucher vorliegen, würden mich diese ebenfalls interessieren. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst einmal vielen Dank für die Antworten. Es ist sehr schön zu sehen, dass der …
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Nutzung des erstmaligen Livestreams der Stadtverordnetenversammlung [#261918]
Datum
21. November 2022 22:22
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst einmal vielen Dank für die Antworten. Es ist sehr schön zu sehen, dass der Livestream (sogar in der vorläufigen Variante) bereits sehr gut ankommt und es dazu auch Einschalt-Zahlen gibt. Zu 3. hätte ich allerdings noch eine Nachfrage. Mit Lizenz war dort gemeint unter welcher Lizenz das entstandene Video-Material steht (z.B. Creative Commons). Also dürfte man den Livestream beispielsweise aufzeichnen und veröffentlichen? Unter welcher Lizenz stünde das Material dann? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261918/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre neue Anfrage. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Einga…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Neue Anfrage_ Nutzung des erstmaligen Livestreams der Stadtverordnetenversammlung [#261918]
Datum
22. November 2022 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre neue Anfrage. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer E-Mail bei der zuständigen Stelle für Anfragen nach der Informationsfreiheitssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Wir haben Ihre Anfrage an das Zuständige Fachamt weitergeleitet. Bitte beachten Sie, unser Büro ist für die Koordinierung dieser Anfragen zuständig. Sollten Sie dennoch Nachfragen haben, wenden sie sich ausschließlich an das Büro der Bürgerbeauftragten. Freundliche Grüße

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Stadt Darmstadt
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die gewünschte Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über die I…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern]AW: Antw: Nutzung des erstmaligen Livestreams der Stadtverordnetenversammlung [#261918]
Datum
12. Dezember 2022 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die gewünschte Rückmeldung zu Ihrer Anfrage über die Informationsfreiheitssatzung. Freundliche Grüße