Geschlechterquoten innerhalb des BMFSFJ

In früheren Legislaturperioden gab es seitens ihres Ministeriums immer ein ausführliches Organigram, anhand dessen sich die Geschlechterquoten in den Führungspositionen des Ministeriums ableiten ließen. Dies ist aktuell leider nicht der Fall.

Ich bitte daher um Mitteilung der Geschlechterquoten für Frauen, Männer und Diverse auf Leitungs-, Abteilung-, Unterabteilungs- und Referatsebene unter Benennung der jeweiligen Gliederung (z.B. Referat 08/15 52% Frauen, 47% Männer, 1% Divers, Abteilung XY ...).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 4 Follower:innen
Markus Witt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In früheren Legis…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Geschlechterquoten innerhalb des BMFSFJ [#263661]
Datum
21. November 2022 11:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In früheren Legislaturperioden gab es seitens ihres Ministeriums immer ein ausführliches Organigram, anhand dessen sich die Geschlechterquoten in den Führungspositionen des Ministeriums ableiten ließen. Dies ist aktuell leider nicht der Fall. Ich bitte daher um Mitteilung der Geschlechterquoten für Frauen, Männer und Diverse auf Leitungs-, Abteilung-, Unterabteilungs- und Referatsebene unter Benennung der jeweiligen Gliederung (z.B. Referat 08/15 52% Frauen, 47% Männer, 1% Divers, Abteilung XY ...).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 263661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263661/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Witt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ablehnung Antrag nach IFG Der Antrag wurde abgelehnt, da nach Auffassung des Ministeriums die Informationen leicht…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Antrag nach IFG
Datum
19. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag wurde abgelehnt, da nach Auffassung des Ministeriums die Informationen leicht selbst beschafft werden könnten und zudem gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen würden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ablehnung Antrag nach IFG
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Antrag nach IFG
Datum
19. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
Markus Witt
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren ablehnenden Bescheid vom 19.12.2022 (GZ 0…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Widerspruch zum Bescheid vom 19.12.2022: Geschlechterquoten innerhalb des BMFSFJ [#263661]
Datum
21. Dezember 2022 13:07
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren ablehnenden Bescheid vom 19.12.2022 (GZ 0760/154*30). Dieser wird zum einen damit begründet, dass die erbetenen Informationen in einer zumutbaren Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden könnten. Verwiesen wird hierbei auf den bei Destatis veröffentlichten Gleichstellungsindex 2021 der obersten Bundesbehörden. Dieser gibt jedoch nicht die erwünschten Informationen wieder, sondern lediglich eine Geschlechterquote über das gesamte Ministerium hinweg. Weiterhin begründen sie ihre Ablehnung, Kleinteilige Angaben zu Referatsleitungen, Unterabteilungsleitungen und Abteilungsleitungen können aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht veröffentlicht werden. Dabei handelt es sich um Informationen, bei denen die Identifizierbarkeit von Personen, denen die Angaben zugeordnet werden, nicht auszuschließend ist und damit um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Ziffer 1 der (EU-Datenschutzgrundverordnung). Dieser Begründung kann aus mehreren Gründen nicht gefolgt werden. Zum einen bezog sich meine Informationsanforderung ausschließlich auf Geschlechterquoten in den Bereichen. Diese sind nicht auf einzelne Personen rückverfolgbar. Zum anderen veröffentlichen nahezu alle anderen Bundesministerien die angeforderten Informationen frei zugänglich auf ihren Web-Auftritten, beispielhaft: Bundesgesundheitsministerium: Bundesjustizministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Bundesinnenministerium Nach Lesart des Bundesfamilienministeriums würden alle diese Bundesministerien gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und wären damit ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten. Doch selbst dieser veröffentlicht die von mir angeforderten Daten für seine Behörde öffentlich. Da es ihrer ablehnenden Entscheidung an tatsächlicher, rechtlicher Grundlage mangelt, wird gegen diesen Widerspruch erhoben. Gleichzeitig sei mein Bedauern ausgedrückt, dass es einem Bundesministerium offenbar am nötigen Bewusstsein für gesetzliche Informationsbegehren von Bürgern mangelt, welches andere Bundesbehörden bereits proaktiv von sich erfüllen und welches bis zur letzten Legislaturperiode auch von ihrem Haus erfüllt wurde. Dass als Geschlechtsangabe divers gerade in ihrem Haus nicht erfasst wird, ist angesichts der Verantwortung ihres Hauses für dieses Themenfeld unverständlich und wird lediglich als Fußnote zur Kenntnis genommen. Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 263661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263661/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Markus Witt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschlechterquoten innerhalb des BMFSFJ“ vom 21.11.2022 (#263661) …
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
AW: Widerspruch zum Bescheid vom 19.12.2022: Geschlechterquoten innerhalb des BMFSFJ [#263661]
Datum
9. März 2023 13:34
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschlechterquoten innerhalb des BMFSFJ“ vom 21.11.2022 (#263661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Witt