Prüfungsergebnisse zum rechtlichen Status des TUM Campus Heilbronn

Dokumente zur Rechtsprüfung der Anwendbarkeit des LHG (BW) auf die TU München, den TUM Campus Heilbronn gGmbH und verwandte Organisationen. Dokumente dazu (falls existent), welche konkreten Regelungen des LHG (BW) für die genannten Organisationen gelten.

Dokumente zur Prüfung der Frage, ob die genannten Organisationen von § 72 a LHG (BW) abgedeckt werden sowie dazu, ob § 65 LHG (BW) auf die genannten Organisationen Anwendung findet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfungsergebnisse zum rechtlichen Status des TUM Campus Heilbronn [#264925]
Datum
7. Dezember 2022 18:12
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Rechtsprüfung der Anwendbarkeit des LHG (BW) auf die TU München, den TUM Campus Heilbronn gGmbH und verwandte Organisationen. Dokumente dazu (falls existent), welche konkreten Regelungen des LHG (BW) für die genannten Organisationen gelten. Dokumente zur Prüfung der Frage, ob die genannten Organisationen von § 72 a LHG (BW) abgedeckt werden sowie dazu, ob § 65 LHG (BW) auf die genannten Organisationen Anwendung findet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264925 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264925/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag, auf den ich leider erst heute zurückkommen …
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Prüfungsergebnisse zum rechtlichen Status des TUM Campus Heilbronn [#264925]
Datum
22. Dezember 2022 19:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag, auf den ich leider erst heute zurückkommen kann, um den Eingang zu bestätigen. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen zur Sache wegen erhöhten Arbeitsanfalls erst bis Mitte Januar 2023 antworten können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Eingangsbestätigung. Da der Januar inzwischen verstrichen ist, würde…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN Prüfungsergebnisse zum rechtlichen Status des TUM Campus Heilbronn [#264925]
Datum
6. Februar 2023 12:41
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Eingangsbestätigung. Da der Januar inzwischen verstrichen ist, würde ich Sie gerne bitten, mich über den aktuellen Status meiner Anfrage zu informieren. Vielen Dank << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihren unten stehenden LIFG-Antrag. M…
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Prüfungsergebnisse zum rechtlichen Status des TUM Campus Heilbronn [#264925]
Datum
22. Februar 2023 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihren unten stehenden LIFG-Antrag. Mit freundlichen Grüße