Nicht veröffentlichte Daten zur Impfstoffsicherheit
Das BMG ist zuständig für Gesundheitspolitik. Seit über zwei Jahren animiert das BMG die Bevölkerung zum Impfen gegen COVID-19 und setzte Teile dieser massiv unter Druck. Die im dem BMG unterstellten RKI ansässige STIKO empfiehlt die Impfungen für fast die gesamte Bevölkerung.
Das BMG behauptet, die Impfungen seien sicher. Zur ständigen Überprüfung der Sicherheit ist das ebenfalls dem BMG unterstellte Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gesetzlich verpflichtet. Doch das PEI legt seit geraumer Zeit immer weniger Sicherheitsdaten (Verdachtsmeldefälle) offen. Seit Mitte 2022 gibt es keine Sicherheitsberichte in der bisherigen Form mehr heraus. Die Arbeit des PEI ist so für Dritte nicht überprüfbar.
Dies vor dem Hintergrund, dass mehr als 64 Millionen Bürger in Deutschland, darunter viele Millionen Kinder und Jugendliche, mindestens einmal mit diesen Impfstoffen geimpft sind. Die Bevölkerung hat somit ein gewichtiges Interesse an den Daten.
Das PEI begründet die Verheimlichung der Daten bisher wie folgt:
1. Man könne bei der EMA nachfragen.
Problem: Dort kann man die folgend erfragten Daten nur für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum erhalten, nicht aber für ein einzelnes Land, auch nicht für Deutschland. Die EMA unterliegt auch nicht deutschem Recht.
2. Die Verdachtsmeldungen seien nicht relevant für die Bevölkerung, weil es sich nicht um belegte Nebenwirkungen handele.
Problem: Das PEI und das BMG haben bisher keinen Verdachtsfall wissenschaftlich widerlegt. Das PEI interpretiert die Verdachtsfallmeldungen nur statistisch. Es ist ein merkwürdiges Rechtsverständnis, selbstverschuldete fehlende wissenschaftliche Untersuchungen als Begründung heranzuziehen, um Daten unter Verschluss zu halten. Da bereits bis Mitte 2022 mehr als 3.000 Todesfälle und über 50.000 schwerwiegende Verdachtsfälle gemeldet wurden, ist Transparenz um so wichtiger.
3. Die Daten seien entweder nicht vorhanden oder müssten extra aufbereitet werden.
Problem: Das PEI ist gesetzlich verpflichtet, Verdachtsmeldungen zu sammeln und zu dokumentieren, um sie bewerten zu können. Wenn die Daten dokumentiert sind, sind sie vorhanden. Ich erwarte keine Interpretationen, sondern nur die Daten, also amtliche, zwingend dokumentierte Informationen.
Die folgend erfragten Daten sind von enormer Bedeutung für die großteils geimpfte Öffentlichkeit. Sie betreffen keine laufenden Ermittlungsverfahren, keine Persönlichkeitsrechte Dritter und sind auch nicht geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Im Gegenteil könnte ihre fortgesetzte Geheimhaltung die öffentliche Sicherheit gefährden. Das PEI muss über die erfragten Daten verfügen, da es gesetzlich verpflichtet ist, sie zu erheben und zu dokumentieren. An die EMA kann es nicht verweisen, da die EMA diese Daten für Deutschland nicht herausgibt und nicht deutschem Recht unterliegt.
Das BMG muss Kenntnis von den folgend erfragten Sicherheitsdaten haben, schon deshalb, weil es für die Impfstoffe wirbt.
Bei den folgend erfragten Daten handelt es sich um dokumentierte, amtliche Informationen von gewichtiger Bedeutung für die gesamte Bevölkerung, die dem angefragten BMG vorliegen müssen. Und selbst wenn sie ihm nicht vorlägen, könnte das BMG die Daten umgehend vom ihm unterstellten PEI einholen und weiterleiten.
Ich beantrage nach dem IFG somit folgende, gesetzlich verpflichtend dokumentierte, amtliche Informationen:
1. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022
2. die Anzahl der beim PEI eingegangenen tödlichen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (Todesfälle) bei Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis zum 31.12.2022
3. die Anzahl der beim PEI eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung (schwerwiegende Nebenwirkungen) bei Kindern und Jugendlichen, jeweils in den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre und 12-17 Jahre, bis zum 31.12.2022
4. die Anzahl der beim PEI eingegangenen Verdachtsfallmeldungen im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung mit Myokarditis und Perikarditis, gestaffelt nach den Altersgruppen 0-4 Jahre, 5-11 Jahre, 12-17 Jahre, 18-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre, 50-59 Jahre, 60-69 Jahre, 70-79 Jahre sowie 80 Jahre und älter, bis zum 31.12.2022
5. den amtlich dokumentierten Ausgang der eingegangenen schwerwiegenden Verdachtsfallmeldungen bei Kindern und Jugendlichen sowie der eingegangenen Myokarditis/Perikarditis-Verdachtsfallmeldungen insgesamt, gestaffelt nach Altersgruppen, bis zum 31.12.2022.
Anfrage abgelehnt
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Datum18. Januar 2023
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21. Februar 2023
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