Login via BundID-Konto auf einmalzahlung200.de

<< Antragsteller:in >> rechtliche Bewertungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines verpflichtenden BundID-Kontos für die Verwendung im Rahmen der digitalen Plattform für die Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)​Fachschülerinnen und Fachschüler (fortan »einmalzahlung200.de«)

zum Hintergrund:
In der Datenschutzerklärung zum BundID-Konto wird zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Art. 6, Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung verwiesen. Diese Rechtsgrundlage ist soweit mit § 3 des BDSG identisch.
Durch den Umstand, dass auch ein BundID-Konto mit Basisregistrierung verwendet werden kann (siehe letzter Punkt der FAQs auf einmalzahlung200.de), dürfte diese Erforderlichkeit der Verarbeitung durch das BMI als Betreiber von id.bund.de nicht mehr gegeben sein.
Denn in diesem Falle wird den Daten, die beim Login mit dem BundID-Konto übermittelt werden, nicht blind vertraut, weil sie nicht das substantielle oder hohe Vertrauensniveau haben. Um also die Identität des berechtigten Antragsstellers zu verifizieren, wird die Eingabe einer zusätzlichen PIN benötigt, die von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt werden kann.
Es ergibt sich also keine Legitimation zum BundID-Konto, weil es nicht erforderlich ist. Sämtliche Daten, die bei der Basisregistrierung angegeben werden, könnten auch bei der Antragsplattform direkt angegeben werden. Bzw. << Antragsteller:in >> falls mit dem Login nicht alle Daten weitergegeben werden (siehe folgender Absatz), so könnte man diesen reduzierten Datensatz ebenso mit einem Formular auf der Antragsplattform abfragen.

<< Antragsteller:in >> Liste der angeforderten Daten durch einmalzahlung200.de beim Login mit einem BundID-Konto

Zum Hintergrund:
Es stellt sich im konkreten Fall, der Antragsstellung via einmalzahlung200.de unter anderem die Frage, welche Informationen übermittelt werden bzw. welche Informationen von der Antragsplattform für das Formular angefordert werden. So ergibt sich aus Art. 5 Abs 1, Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung die Pflicht, dass personenbezogene Daten »dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)« müssen.
Wenn BundID für die Antragsstellung verwendet wird, kann beispielsweise auch direkt von BundID geprüft werden, ob die Person, die sich einloggt, ihre Anschrift in Deutschland hat. In diesem Fall muss die vollständige Anschrift nicht übermittelt werden, weil für den Antrag lediglich die Verifikation, dass die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, erforderlich ist. Ebenfalls wären Informationen wie Geburtsdatum und -ort nicht erforderlich. Weder für das BundID-Konto selbst, wenn es denn nur eben jenen Zweck benötigt wird, noch für die Antragsplattform.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Februar 2023
  • Frist
    18. März 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: << Antragsteller:in >> re…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Login via BundID-Konto auf einmalzahlung200.de [#270571]
Datum
16. Februar 2023 20:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
<< Antragsteller:in >> rechtliche Bewertungen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines verpflichtenden BundID-Kontos für die Verwendung im Rahmen der digitalen Plattform für die Einmalzahlung für Studierende, (Berufs-)​Fachschülerinnen und Fachschüler (fortan »einmalzahlung200.de«) zum Hintergrund: In der Datenschutzerklärung zum BundID-Konto wird zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Art. 6, Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung verwiesen. Diese Rechtsgrundlage ist soweit mit § 3 des BDSG identisch. Durch den Umstand, dass auch ein BundID-Konto mit Basisregistrierung verwendet werden kann (siehe letzter Punkt der FAQs auf einmalzahlung200.de), dürfte diese Erforderlichkeit der Verarbeitung durch das BMI als Betreiber von id.bund.de nicht mehr gegeben sein. Denn in diesem Falle wird den Daten, die beim Login mit dem BundID-Konto übermittelt werden, nicht blind vertraut, weil sie nicht das substantielle oder hohe Vertrauensniveau haben. Um also die Identität des berechtigten Antragsstellers zu verifizieren, wird die Eingabe einer zusätzlichen PIN benötigt, die von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt werden kann. Es ergibt sich also keine Legitimation zum BundID-Konto, weil es nicht erforderlich ist. Sämtliche Daten, die bei der Basisregistrierung angegeben werden, könnten auch bei der Antragsplattform direkt angegeben werden. Bzw. << Antragsteller:in >> falls mit dem Login nicht alle Daten weitergegeben werden (siehe folgender Absatz), so könnte man diesen reduzierten Datensatz ebenso mit einem Formular auf der Antragsplattform abfragen. << Antragsteller:in >> Liste der angeforderten Daten durch einmalzahlung200.de beim Login mit einem BundID-Konto Zum Hintergrund: Es stellt sich im konkreten Fall, der Antragsstellung via einmalzahlung200.de unter anderem die Frage, welche Informationen übermittelt werden bzw. welche Informationen von der Antragsplattform für das Formular angefordert werden. So ergibt sich aus Art. 5 Abs 1, Buchstabe c der Datenschutzgrundverordnung die Pflicht, dass personenbezogene Daten »dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)« müssen. Wenn BundID für die Antragsstellung verwendet wird, kann beispielsweise auch direkt von BundID geprüft werden, ob die Person, die sich einloggt, ihre Anschrift in Deutschland hat. In diesem Fall muss die vollständige Anschrift nicht übermittelt werden, weil für den Antrag lediglich die Verifikation, dass die Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, erforderlich ist. Ebenfalls wären Informationen wie Geburtsdatum und -ort nicht erforderlich. Weder für das BundID-Konto selbst, wenn es denn nur eben jenen Zweck benötigt wird, noch für die Antragsplattform.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 270571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270571/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, hiermit ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> A…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Login via BundID-Konto auf einmalzahlung200.de [#270571]
Datum
16. Februar 2023 21:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit ziehe ich die Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 270571 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270571/ << Antragsteller:in >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/