Mobilfunk Standortbescheinigungen Nr.: 490835 und Nr.: 490900

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Standortbescheinigungs-Nr.: 490835 und Nr.: 490900.
Ich bitte um Übermittlung der Informationen der mit den beiden Standortbescheingungen verbunden Mobilfunkstationen. Wer ist der Betreiber und wie sind die technischen Daten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Standortbescheinigungs-Nr.: 490835 un…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mobilfunk Standortbescheinigungen Nr.: 490835 und Nr.: 490900 [#274225]
Datum
27. März 2023 23:43
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Standortbescheinigungs-Nr.: 490835 und Nr.: 490900. Ich bitte um Übermittlung der Informationen der mit den beiden Standortbescheingungen verbunden Mobilfunkstationen. Wer ist der Betreiber und wie sind die technischen Daten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274225/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> als beigefügte Anlagen übersende ich Ihnen die zwei Standortbescheinigung…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Mobilfunk Standortbescheinigungen Nr.: 490835 und Nr.: 490900 [#274225]
Datum
30. März 2023 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> als beigefügte Anlagen übersende ich Ihnen die zwei Standortbescheinigungen mit dem jeweiligen technischen Datenblatt. Hieraus entnehmen Sie bitte Ihre gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen