Kommunikation zu Anfragen betreffend Konferenzen der LJPAs - MV
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Kommunikation, die stattgefunden hat seit März 2023
zwischen dem Justizministerium MV bzw. Landesjustizprüfungsamt (LJPA) MV und den Justizministerien anderer Länder und des Bundes sowie den LJPAs anderer Länder
bezüglich Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen
in Bezug auf Protokolle, Beschlüsse etc. der Konferenzen der Justizministerien und Landesjustizprüfungsämter.
Davon sind insbesondere etwaige Absprachen erfasst.
Einer Schwärzung personenbezogener Daten Dritter (mich selbst ausgenommen) stimme ich zu. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Daten von Amtsträger:innen nicht zu schwärzen sind, da das dem § 7 IFG MV zugrundliegende Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegend nicht berührt ist. Dies gilt hierbei insbesondere für Namen, Dienstbezeichnungen und E-Mail-Adressen.
Neben dem IFG stütze ich meinen Anspruch außerdem, soweit die o.g. Informationen mich selbst betreffen sollten, auf Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Mai 2023
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27. Juni 2023
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