Bergwerk Grube Amalienhöhe in Waldalgesheim
In einem Zeitungsbericht der AZ-vom 18.03.2017 „Zukunftspläne für das Waldalgesheimer Bergwerk Amalienhöhe“, online unter http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bingen/vg-rhein-nahe/waldalgesheim/zukunftsplaene-fuer-das-waldalgesheimer-bergwerk-amalienhoehe_17758437.htm abrufbar, heißt es u.a.:
[...] Für den Turm gibt es ohnehin klare Richtlinien: Die Untere Denkmalschutzbehörde nannte das Jahr 2030 als spätesten Zeitpunkt, zu dem er wieder stehen soll. Richter gab an, die Erlöse aus den Vermarktungen von Häusern und Wohnungen für den Wiederaufbau des Turms verwenden zu wollen. „Ohne Baugebiet wird das nicht funktionieren“, machte er seinen Standpunkt klar. [...]
1. Bitte übersenden Sie mir das Schriftstück zu, indem der Wiederaufbau des Bergwerkturms auferlegt wurde.
2. Wie steht Ihre Behörde oder Ihnen unterstellte Behörden zur Aussage des Besitzers, dass er ohne das im Zeitungsartikel genannte Baugebiet den Wiederaufbau des Bergwerkturms nicht umsetzen wird und somit der Vorgabe der Denkmalschutzbehörde nicht nachkommen wird?
3. Wie sehen die weiteren Schritte aus? Gibt es bspw. einen Zeitplan bis 2030? Wann muss mit dem Wiederaufbau begonnen werden?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. April 2018
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8. Mai 2018
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