Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter

Den Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit "Bread and Butter"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
5. April 2018 20:04
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit "Bread and Butter"
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zunächst vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail in der o.g. Sache, deren Eingang …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
20. April 2018 16:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, zunächst vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail in der o.g. Sache, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne wie gewünscht bestätige. Ihre Anfrage wird hier im Hause derzeit im Referat I D bearbeitet. Auf Ihre entsprechende Bitte hin möchte ich Ihnen vorab mitteilen, dass die von Ihnen beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft gebührenpflichtig ist. In diesem Fall wird derzeit von einer einfachen Akteneinsicht/Aktenauskunft ausgegangen, bei der voraussichtlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € anfallen würde. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit, ob Sie an Ihrer Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Für diese Auskunft zahle ich doch gerne 5 Euro. …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
20. April 2018 22:33
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Für diese Auskunft zahle ich doch gerne 5 Euro. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zunächst vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail in der o.g. Sache. Hiermit möc…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
27. April 2018 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, zunächst vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail in der o.g. Sache. Hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass die Prüfung Ihres Akteneinsichtsantrags hier im Hause derzeit noch nicht vollständig abgeschlossen werden kann. Denn den von der beantragten Einsichtnahme/Auskunft ggf. betroffenen Dritten war formal-rechtlich die Gelegenheit zur Stellungnahme zu Ihrem Antrag zu geben. Mir liegen jedoch bis heute leider noch nicht alle Stellungnahmen der Drittbetroffenen vor. Ich bitte Sie demgemäß noch um ein wenig Geduld. Sobald die vorgenannten Stellungnahmen hier vorliegen und die Prüfung Ihres Akteneinsichtsantrags abgeschlossen ist, werde ich Sie unverzüglich entsprechend benachrichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o.g. Sache nehme ich Bezug auf meine untenstehende E-Mail und bedanke mich zu…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
1. Juni 2018 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der o.g. Sache nehme ich Bezug auf meine untenstehende E-Mail und bedanke mich zunächst für Ihre Geduld. Die Prüfung Ihres Akteneinsichtsantrags ist nun abgeschlossen. Anbei erhalten Sie wie erbeten eine Kopie unseres Bescheides vom 31.05.2018 vorab per E-Mail. Sie erhalten den Bescheid in den nächsten Tagen aber auch noch im Original per Post. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für den Bescheid. Ich möchte Sie bitten, nochmals die Entsche…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
1. Juni 2018 14:40
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für den Bescheid. Ich möchte Sie bitten, nochmals die Entscheidung zur Einsichtnahme vor Ort zu überprüfen. Ich gehe davon aus, dass eine Übersendung von Kopien durch das IFG vorgesehen oder zumindest zulässig ist. Die Polizei Berlin zum Beispiel sendet regelmäßig nach dem IFG Kopien zu (https://fragdenstaat.de/anfragen/an/der-polizeiprasident-in-berlin/?status=erfolgreich). In § 13 Abs. 5 IFG steht: "Auf Verlangen sind dem Antragsteller oder der Antragstellerin Ablichtungen der Akten oder von Teilen derselben anzufertigen und zur Verfügung zu stellen." Wir können dazu gerne am Montag telefonieren. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berliner IFG. Die bisherige Ko…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter“ [#28653]
Datum
11. Juni 2018 09:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berliner IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28653 Die SenFin ist der Auffassung, dass eine Übersendung von Kopien nicht vom IFG gedeckt ist und wird mich voraussichtlich zur Akteneinsicht vor Ort einladen. Auch wenn das in diesem Fall für mich kein großes Problem ist, würde ich mich über eine generelle Einschätzung Ihres Hauses zu dieser Frage freuen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Mail vom 11. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe heute mit dem Unterzeichner des Bescheids der S…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Mail vom 11. Juni 2018
Datum
13. Juni 2018 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe heute mit dem Unterzeichner des Bescheids der Senatsverwaltung für Finanzen telefoniert. Sie erhalten von dort in Kürze eine weitere (hoffentlich positive) Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf unsere bisherige Korrespondenz, Ihre untenstehende E-Mail vom …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
9. Juli 2018 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf unsere bisherige Korrespondenz, Ihre untenstehende E-Mail vom 1. Juni 2018 und unser sich daran anschließendes freundliches Telefonat vom 04. Juni 2018 in der o.g. Sache. Im Rahmen unseres Telefonats hatte ich Ihnen unter anderem mitgeteilt, dass vor einer Gewährung der beantragten Akteneinsicht in den o.g. Mietvertrag zunächst noch der Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung gegenüber den Betroffenen abgewartet werden müsse. Dies ist nun der Fall. Im Übrigen habe ich aufgrund Ihrer entsprechenden Bitte in Ihrer untenstehenden E-Mail, meine ursprüngliche Entscheidung zur Gewährung der Einsichtnahme vor Ort im Hause der Senatsverwaltung für Finanzen noch einmal überprüft. Dabei bin ich letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihnen der o.g. Mietvertrag als klar eingrenzbarem Aktenbestandteil hier ausnahmsweise direkt in Dateiform per E-Mail zur Verfügung gestellt werden kann, ohne dass Sie zuvor noch den Weg der Einsichtnahme vor Ort beschreiten müssen. Demgemäß erhalten Sie anbei eine eingescannte Kopie des in Rede stehenden Mietvertrages als PDF-Datei. Auch die Übersendung einer eingescannten Kopie des Mietvertrages in Dateiform ist allerdings als sog. "abweichende Kopie" gebührenpflichtig. Gemäß den Anmerkungen zu Tarifstelle 1004 d) des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung sind bei abweichenden Fotokopien Gebühren der Tarifstelle 1001 zu erheben. Gemäß Tarifstelle 1001 e) Anmerkungen beträgt die Gebühr 1,00 bis 2,00 Euro je Datei, wenn kopierte Daten per E-Mail übermittelt werden. Für die Übersendung des Mietvertrages als PDF-Datei wird daher eine Gebühr in Höhe von 1,00 € festgesetzt. Die von Ihnen zu entrichtende Gesamtgebühr beträgt demgemäß insgesamt 6,00 Euro. Sie setzt sich zusammen aus der im Bescheid vom 31. Mai 2018 festgesetzten Mindestgebühr in Höhe von 5,00 Euro für die Akteneinsicht und der Gebühr in Höhe von 1,00 € für die Übersendung des Mietvertrages in Dateiform. Ich bitte um zeitnahe Überweisung der Gesamtgebühr in Höhe von 6,00 Euro auf das im Bescheid vom 31. Mai 2018 genannte Konto der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des dort aufgeführten Kassenzeichens. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die unkomplizierte Zusendung des Mietvertrags! Könnten Sie…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
15. Juli 2018 13:09
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für die unkomplizierte Zusendung des Mietvertrags! Könnten Sie mir außerdem die Anlagen 4, 6 und 7 zugänglich machen? Ich beziehe mich auf die Geschoss- und Lagepläne, die Brandschutz- sowie die Hausordnung. Wenn erforderlich, können Sie diese Anfrage natürlich als erneuten IFG-Antrag werten. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre untenstehende E-Mail vom gestrigen Tage erhalten Sie anbei n…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
AW: AW: AW: AW: Mietvertrag zur Nachnutzung des Flughafens Tempelhof mit Bread&Butter [#28653]
Datum
16. Juli 2018 14:37
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihre untenstehende E-Mail vom gestrigen Tage erhalten Sie anbei nun noch wie erbeten die Anlagen 4, 6 und 7 zu dem Ihnen bereits übersandten Mietvertrag jeweils als PDF-Datei. Die Übersendung von eingescannten Kopien der gewünschten Anlagen des Mietvertrags in Dateiform ist - wie bereits anlässlich der elektronischen Übersendung der Kopie des Mietvertrags in meiner E-Mail vom 09. Juli 2018 erläutert - als sog. "abweichende Kopie" gebührenpflichtig. Gemäß den Anmerkungen zu Tarifstelle 1004 d) des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung sind bei abweichenden Fotokopien Gebühren der Tarifstelle 1001 zu erheben. Gemäß Tarifstelle 1001 e) Anmerkungen beträgt die Gebühr 1,00 bis 2,00 Euro je Datei, wenn kopierte Daten per E-Mail übermittelt werden. Für die Übersendung der drei hier in Rede stehenden Anlagen per E-Mail als PDF-Datei wird vorliegend eine Gebühr in Höhe von 1,00 € je Datei festgesetzt. Die von Ihnen für die elektronische Übersendung der drei Anlagen zu entrichtende Gebühr in Höhe von insgesamt 3,00 Euro überweisen Sie bitte zeitnah - spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt dieser E-Mail - auf das Ihnen aus dem Bescheid vom 31. Mai 2018 bereits bekannte Konto der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des dort aufgeführten Kassenzeichens. Mit freundlichen Grüßen