Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1523/23
Den/Die Schriftsätze (ohne Anlagen) der Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 1523/23 gegen den Beschluss des OVG Niedersachsen 10 LA 116/22 bzw. das vorangegangene Urteil des VG Braunschweig.
Bei den begehrten Schriftsätzen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130, 236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ 2008, 791). Die mit den Schriftsätzen verbundene Verfassungsbeschwerde ist dazu bestimmt und auch geeignet, über eine Entscheidung des BVerfG oder eine Vorlage an den EuGH eine Änderung der Rechtsprechungslinie des VG Braunschweig und OVG Niedersachsen in Bezug auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln herbeizuführen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Zulassung und Anwendung von Pestiziden haben, die (offensichtlich) umweltrelevant sind.
Nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens iSd § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UIG (hilfsweise: § 3 Nr. 1 lit. g IFG) sind von vorneherein nicht ersichtlich. Insbesondere ist nicht vorstellbar, dass die Veröffentlichung der Schriftsätze es Dritten ermöglichen würde, Einfluss auf das Gerichtsverfahren beim BVerfG zu nehmen.
Hilfsweise ist das öffentliche Interesse an dieser Angelegenheit sehr groß: So schrieb die LTO in Bezug hierzu „Eine ziemlich ungewöhnliche Situation, soweit ersichtlich sogar die erste Verfassungsbeschwerde des Bundes“ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/uba-bvl-zulassung-pflanzenschutzmittel-eu-gegenseitige-anerkennung-verfassungsbeschwerde-1bvr152323/). Auch die dahinterliegende Problematik, namentlich die Rechtsprechungspraxis des VG Braunschweig und OVG Niedersachsen sowie die Möglichkeiten von Pestizid-Herstellern, ihre Zulassungsbehörde im Rahmen der zonalen Zulassung selbst auszuwählen, offenbart Lücken im Zulassungssystem und ist Gegenstand von zahlreichen Kampagnen verschiedener Umweltverbände (siehe nur https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-deckt-systematisches-behoerdenversagen-bei-der-zulassung-von-pestiziden-auf-und/; https://www.foodwatch.org/de/informieren/landwirtschaft-tierhaltung/pestizide). Die Schlussanträge der Generalanwältin beim EuGH im Verfahren C-308/22 aus dem vergangenen Monat zeigen ebenfalls die Brisanz des Themas.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Oktober 2023
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1. Dezember 2023
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