Vermietung des Jugendhaus K7

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus den Ratsnotizen vom 08. Februar 2018, online verfügbar unter https://www.kernen.de/de/Leben%2BErleben/Aktuelles/Mitteilungsblatt/Ra, geht hervor, dass
von Seiten der Verwaltung in Einklang mit dem Gemeinderat angestrebt wird, dass das Jugendhaus K7 in Kernen im Remstal, Ortsteil Rommelshausen, vermietet werden soll.

Aus den Ratsnotizen geht außerdem hervor:

"Zukünftig kann das Jugendhaus von Personen zwischen 16 - 27 Jahren zu einem Preis von 100 Euro gemietet werden. Für Vereine steht das Jugendhaus bei Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit kostenfrei zur Verfügung. Zu klären ist noch, wer die Betreuung des Hauses während der privaten Veranstaltungen übernimmt und ob dies von ehrenamtlichen Hausmeistern übernommen werden kann."

Das Jugendhaus wurde meines Wissens nach für die Jugendlichen in Kernen im Remstal, Stetten und Umgebung in Zusammenarbeit mit vielen Jugendlichen aus der Region geplant, gebaut und ausgestattet.

Bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

- Handelt es sich bei der Vermietung des Jugendhauses nicht um eine Verletzung der Widmung, die diesem Haus auferlegt ist?
- Wie lange können Jugendliche das Jugendhaus zum Preis von 100€ mieten?
- Wer haftet für die Einrichtungen im Jugendhaus, Projekte der Jugendlichen im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten?
- Wer sorgt für Sicherheit?
- Hat bereits eine Vermietung stattgefunden?
- Sollte eine Vermietung bereits stattgefunden haben: Wie sind die Erfahrungen der Gemeinde mit den Mietern?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    7. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Ratsnotizen vom 08. Februar 2018, online …
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermietung des Jugendhaus K7 [#29615]
Datum
8. Mai 2018 19:24
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, aus den Ratsnotizen vom 08. Februar 2018, online verfügbar unter https://www.kernen.de/de/Leben%2BErleben/Aktuelles/Mitteilungsblatt/Ra, geht hervor, dass von Seiten der Verwaltung in Einklang mit dem Gemeinderat angestrebt wird, dass das Jugendhaus K7 in Kernen im Remstal, Ortsteil Rommelshausen, vermietet werden soll. Aus den Ratsnotizen geht außerdem hervor: "Zukünftig kann das Jugendhaus von Personen zwischen 16 - 27 Jahren zu einem Preis von 100 Euro gemietet werden. Für Vereine steht das Jugendhaus bei Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit kostenfrei zur Verfügung. Zu klären ist noch, wer die Betreuung des Hauses während der privaten Veranstaltungen übernimmt und ob dies von ehrenamtlichen Hausmeistern übernommen werden kann." Das Jugendhaus wurde meines Wissens nach für die Jugendlichen in Kernen im Remstal, Stetten und Umgebung in Zusammenarbeit mit vielen Jugendlichen aus der Region geplant, gebaut und ausgestattet. Bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: - Handelt es sich bei der Vermietung des Jugendhauses nicht um eine Verletzung der Widmung, die diesem Haus auferlegt ist? - Wie lange können Jugendliche das Jugendhaus zum Preis von 100€ mieten? - Wer haftet für die Einrichtungen im Jugendhaus, Projekte der Jugendlichen im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten? - Wer sorgt für Sicherheit? - Hat bereits eine Vermietung stattgefunden? - Sollte eine Vermietung bereits stattgefunden haben: Wie sind die Erfahrungen der Gemeinde mit den Mietern? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Kernen im Remstal
Vermietung des Jugendhauses K7 und Internetversorgung Sehr geehrter Antragsteller/in, gerne beantworte ich als Ve…
Von
Gemeinde Kernen im Remstal
Betreff
Vermietung des Jugendhauses K7 und Internetversorgung
Datum
23. Mai 2018 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, gerne beantworte ich als Verantwortliche des Mobilen Jugendreferats deine schriftlichen Anfragen vom 08. Mai zur Vermietung des K7 und vom 16. März zur Internetversorgung im K7. Das Jugendhaus wurde in erster Linie für Kerner Jugendliche und junge Erwachsene realisiert, da hierfür ein beachtlicher finanzieller Beitrag der Gemeinde Kernen verwendet wurde. Die umliegenden Kommunen haben sich finanziell nicht daran beteiligt, da sie das eigene Geld in kommunen-eigene Angebote investieren, die dann in erster Linie den eigenen jugendlichen Bürgern zur Verfügung stehen sollen. Zu den Kontaktzeiten und Gruppenangeboten sind auch Jugendliche und junge Erwachsene aus den umliegenden Kommunen willkommen. Dieses freiwillige und zusätzliche Angebot der Vermietung ist neben der Wohnortbegrenzung auch noch altersmäßig begrenzt (16-27 Jährige), sodass nicht einmal alle Kerner Bürger das Haus mieten können. Die Begrenzung auf junge Kerner Bürger ist keine Entscheidung für alle Zeiten. Nach einer gewissen Zeit möchten wir uns die Auslastung und die gemachten Erfahrungen nochmal überprüfen und schauen, ob diese Begrenzungen beibehalten werden. Aus diesen Gründen sehen wir hier keine Verletzung der Widmung. In der Regel können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Haus von Samstagmittag bis Sonntagmittag zum Gesamtpreis von 100€ mieten. Die Gemeinde hat hierfür eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Bei bewusst angerichteten Schäden muss der Schadensverursacher für Schäden aufkommen. Auch Ehrenamtliche sind versichert. Was meinst du mit der Frage „Wer sorgt für Sicherheit?“ es gibt keinen Sicherheitsdienst, aber bei den regulären Angeboten sind immer SozialarbeiterInnen oder Ehrenamtliche vor Ort, die das Hausrecht ausüben dürfen. Bei den privaten Vermietungen ist der Mieter, bzw. bei unter 18jährigen die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Es haben bisher 2 Vermietungen stattgefunden. Daraus resultierte bisher eine Edding-Schmiererei an den Toilettenwänden, die aber nach der Beanstandung ordnungsgemäß vom Mieter entfernt wurde. Die Mieter haben sich sehr positiv über die Möglichkeit und den jeweiligen Verlauf ihrer Feiern in den Räumlichkeiten geäußert. Zur Internetversorgung im Jugendhaus kann ich dir mitteilen, dass diese Idee in jedem Fall umgesetzt werden soll. Unser EDV-Fachmann wird diesen Auftrag umsetzen. Da er auch alle unsere Arbeitsplätze betreut und deren reibungsloses Funktionieren einfach oberste Priorität hat, kann es leider noch etwas dauern. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermietung des Jugendhauses K7 und Internetversorgung [#29615] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für…
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermietung des Jugendhauses K7 und Internetversorgung [#29615]
Datum
20. Juni 2018 00:27
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Sie geben an: "Die Gemeinde hat hierfür eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Bei bewusst angerichteten Schäden muss der Schadensverursacher für Schäden aufkommen. Auch Ehrenamtliche sind versichert." Ich bitte Sie noch, mir folgende Informationen zuzusenden: - Informationen zur von der Gemeinde Kernen abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung für Vermietungen des Jugendhaus K7 (Welche Kosten entstehen der Gemeinde dafür, ist bisher ein Schaden entstanden, der über die Versicherung abgewickelt wurde) - Mietvertrag, auf Basis dessen die bisherigen zwei Vermietungen stattgefunden haben Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Vermietung des Jugendhauses K7 und Internetversorgung [#29615] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dan…
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermietung des Jugendhauses K7 und Internetversorgung [#29615]
Datum
20. Juni 2018 00:40
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Sie geben an: "Zur Internetversorgung im Jugendhaus kann ich dir mitteilen, dass diese Idee in jedem Fall umgesetzt werden soll. Unser EDV-Fachmann wird diesen Auftrag umsetzen. Da er auch alle unsere Arbeitsplätze betreut und deren reibungsloses Funktionieren einfach oberste Priorität hat, kann es leider noch etwas dauern." Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass dieser Sachverhalt nicht zur angefragten Angelegenheit gehört und daher von mir getrennt per Post beantwortet wurde. Das Schreiben wurde am 19. Juni 2018 persönlich an Sie versandt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vermietung des Jugendhaus K7“ [#29615] [#29615]
Datum
25. Juli 2018 14:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29615 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die weitere Beantwortung seit dem 20.06.2018 nicht erfolgt ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Vermietung des Jugendhaus K7“ [#29615] [#29615]
Datum
25. Juli 2018 14:13
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermietung des Jugendhaus K7“ vom 08.05.2018 (…
An Gemeinde Kernen im Remstal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Vermietung des Jugendhaus K7“ [#29615] [#29615]
Datum
9. Januar 2019 19:17
An
Gemeinde Kernen im Remstal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermietung des Jugendhaus K7“ vom 08.05.2018 (#29615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 217 Tage überschritten. Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir die begehrten Informationen unverzüglich auszufolgen. Ich setze hiermit eine letztmalige Frist zum 23. Januar 2019. Ansonsten werde ich eine Klage wegen Untätigkeit vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen Sie einreichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vermietung des Jugendhaus K7“ [#29615] [#29615]
Datum
9. Juli 2019 10:15
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29615 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meine Anfrage seit über einem Jahr ignoriert. Leider habe ich auch von Ihrem Haus bisher keine Antwort erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 29615.pdf - 2018-05-23_1-image001.png Anfragenr: 29615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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