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Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz

Im August letzten Jahres wurde unter
https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BfE/DE/2017/170815-forschung-ausschreibung.html
von der Ausschreibung des oben genannten Forschungsvorhabens berichtet. Ich bitte Sie um Übersendung des Ergebnisberichts.

Sollte der Endbericht noch nicht vorliegen, bitte ich um die bisher erstellten Zwischenberichte.
Wann ist mit der Vorlage des Endberichts zu rechnen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juni 2018
  • Frist
    7. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im August letzte…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz [#30569]
Datum
5. Juni 2018 21:47
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im August letzten Jahres wurde unter https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BfE/DE/2017/170815-forschung-ausschreibung.html von der Ausschreibung des oben genannten Forschungsvorhabens berichtet. Ich bitte Sie um Übersendung des Ergebnisberichts. Sollte der Endbericht noch nicht vorliegen, bitte ich um die bisher erstellten Zwischenberichte. Wann ist mit der Vorlage des Endberichts zu rechnen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wie erbeten den Eingang Ihres Antrags nach dem Umweltin…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 5. Juni 2018 - Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz [#30569]
Datum
7. Juni 2018 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen wie erbeten den Eingang Ihres Antrags nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 5. Juni 2018 beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Zum weiteren Verfahren kommen wir gesondert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 5. Juni 2018 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungss…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 5. Juni 2018 - Forschungsvorhaben 3617E03250 zur Perkolation in Steinsalz [#30569]
Datum
25. Juni 2018 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 5. Juni 2018 bitten Sie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) um Zurverfügungstellung von Unterlagen (Abschlussbericht oder Zwischenbericht) zu dem durch das BfE beauftragten Forschungsvorhaben "Überprüfung des perkolationsgetriebenen Transports von Fluiden im Wirtsgestein Steinsalz unter relevanten Bedingungen für ein Endlager (PeTroS)" (FKZ: 4717E03250 bzw. ehemals 3617E03250). Derzeit liegt dem BfE weder ein abgenommener Zwischen- noch ein Abschlussbericht zu dem Vorhaben vor, so dass eine Zurverfügungstellung eines Berichts nach UIG noch nicht möglich ist (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG). Nach derzeitigem Stand ist mit dem Vorliegen eines abgenommenen Zwischenberichts im dritten Quartal 2018 und eines abgenommenen Abschlussberichts im ersten Quartal 2019 zu rechnen. Eine Zurverfügungstellung kann ab den genannten Zeitpunkten und vorbehaltlich der vor einer Zurverfügungstellung jeweils zu prüfenden gesetzlichen Ablehnungsgründe erfolgen. Mit freundlichen Grüßen