Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782

Den vollständigen Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der IFG-Anfrage #23782 über fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/a/23782).

Ggf. erkläre ich mich bereits jetzt mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten, z.B. Namen, einverstanden. Falls ich diese Daten doch benötigen sollte, werde ich den Antrag später entsprechend erweitern bzw. neu stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den volls…
An Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782 [#30656]
Datum
8. Juni 2018 07:27
An
Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den vollständigen Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der IFG-Anfrage #23782 über fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/a/23782). Ggf. erkläre ich mich bereits jetzt mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten, z.B. Namen, einverstanden. Falls ich diese Daten doch benötigen sollte, werde ich den Antrag später entsprechend erweitern bzw. neu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #2378…
An Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782 [#30656]
Datum
20. Juli 2018 22:23
An
Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782“ vom 08.06.2018 (#30656) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Pascal Beier
AW: Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782 [#30656]
An Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Via
Fax
Betreff
AW: Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782 [#30656]
Datum
20. Juli 2018 22:25
An
Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
35,9 KB
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #2378…
An Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: AW: Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782 [#30656]
Datum
31. Juli 2018 06:55
An
Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782“ vom 08.06.2018 (#30656) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 30656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782“ [#30656] [#30656]
Datum
31. Juli 2019 12:09
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30656 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine Bearbeitung erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anhänge: - 30656.pdf - 2018-07-20_2-fax.pdf Anfragenr: 30656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Beier, Sie bitten uns um Vermittlung gem. § 14 IFG M-V in o. g. Angelegenheit. Ich habe die V…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schriftverkehr mit LfDI MV bzgl. Anfrage #23782“ [#30656] [#30656]
Datum
13. August 2019 08:01
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Beier, Sie bitten uns um Vermittlung gem. § 14 IFG M-V in o. g. Angelegenheit. Ich habe die Verwaltung des Landtags gebeten, Ihnen zu antworten. Mir wurde zugesichert, dass Sie demnächst eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Ihre an die Präsidentin des Landtages gerichtete Anfrage bezüglich des vollständigen Schriftverkehrs zwischen dem …
Von
Der/die Präsident/in des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre an die Präsidentin des Landtages gerichtete Anfrage bezüglich des vollständigen Schriftverkehrs zwischen dem Landtag M-V und dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V über die IFG-Anfrage #23782 vom 08.06.2018
Datum
28. August 2019 19:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, Sie wandten sich mit der oben bezeichneten Anfrage im Juni 2018 zeitgleich an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern. Am 13.06.2018 antwortete Ihnen der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V (LfDI M-V), im Auftrag unterzeichnet von Frau Ina Schäfer, dass es zu dem von Ihnen angegebenen Thema keinen Schriftverkehr gibt. Es sei ausschließlich ein fernmündliches Gespräch zwecks Vermittlung zwischen dem Landtag M-V und dem LfDI M-V geführt worden.. Da Ihnen auf diesem Weg bereits die Information vermittelt worden war, dass bezüglich der IFG-Anfrage #23782 kein Schriftverkehr zwischen dem Landtag-V und dem LfDI M-V existiert, erschien eine gleichlautende Antwort seitens des Landtages entbehrlich. Gleichwohl haben Sie sich per Mail am 31.07.2019 erneut mit der Bitte um Vermittlung bezüglich ihrer Anfrage an den LfDI M-V gewandt. Daraufhin wurde der Unterzeichner durch die schon seinerzeit mit dem Vorgang befasste Mitarbeiterin des LfDI M-V, Frau Schäfer gebeten, direkt mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Wie Ihnen schon in der oben erwähnten Antwort des LfDI M-V zutreffend mitgeteilt worden war, gibt es keinen Schriftverkehr zwischen dem Landtag M-V und dem LfDI M-V bezüglich der IFG-Anfrage #23782, der Ihnen übersandt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen