Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum StAG in aktueller Fassung

Auf der Internetpräsenz des BMI sind die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) veröffentlicht, obwohl das Staatsangehörigkeitsgesetz in dieser Fassung nicht gültig ist. Zur aktuellen Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Fassung des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864)) finden sich keine Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI auf dessen Internetpräsenz.

Ich wünsche eine Kopie der aktuell anzuwendenden Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz.

Ergebnis der Anfrage

Die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) sind nach wie vor aktuell.

Sie stellen keine Verwaltungsvorschriften dar, sondern "dienen lediglich den zuständigen Behörden als unverbindliche Hinweise".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2011
  • Frist
    3. Dezember 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum StAG in aktueller Fassung
Datum
1. November 2011 12:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Auf der Internetpräsenz des BMI sind die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) veröffentlicht, obwohl das Staatsangehörigkeitsgesetz in dieser Fassung nicht gültig ist. Zur aktuellen Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Fassung des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864)) finden sich keine Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI auf dessen Internetpräsenz. Ich wünsche eine Kopie der aktuell anzuwendenden Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz, Hier: Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Be…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz, Hier: Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), Bezug: Ihr Antrag vom 01. November 2011
Datum
3. November 2011
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte[...], mit Ihrer E-Mail vom 1. November 2011 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern (BMI) auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) eine Kopie der aktuell anzuwendenden Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum Staatsangehörigkeitsrecht in der Fassung des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864). Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) sind nach wie vor aktuell. Da durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BLBl. I S. 1864) keine wesentlichen Änderungen im StAG erfolgten, war eine Anpassung der Vorläufigen Anwendungshinweise nicht erforderlich. Von der Übersendung einer Kopie der Ihnen bereits bekannten Vorläufigen Anwendungshinweise wird daher Abstand genommen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Vorläufigen Anwendungshinweise keine Verwaltungsvorschriften sind. Sie dienen lediglich den zuständigen Behörden als unverbindliche Hinweise bei der Anwendung der geänderten staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften, bis die einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 13.12.2000 (StAR-VwV) geändert worden sind. Eine Überarbeitung der StAR-VwV ist in Aussicht genommen. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen