Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum StAG in aktueller Fassung
Auf der Internetpräsenz des BMI sind die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) veröffentlicht, obwohl das Staatsangehörigkeitsgesetz in dieser Fassung nicht gültig ist. Zur aktuellen Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (Fassung des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864)) finden sich keine Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI auf dessen Internetpräsenz.
Ich wünsche eine Kopie der aktuell anzuwendenden Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz.
Ergebnis der Anfrage
Die Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI zum StAG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158) sind nach wie vor aktuell.
Sie stellen keine Verwaltungsvorschriften dar, sondern "dienen lediglich den zuständigen Behörden als unverbindliche Hinweise".
Anfrage erfolgreich
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Datum1. November 2011
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3. Dezember 2011
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