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Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierte Stromnetzbetrieb

Die betreffende Kooperationsvereinbarung wurde bereits zuvor einmal am 11. November 2014 geschlossen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Stromnetz Hamburg GmbH. Am 18. Juni 2018 hat die BUE in einer Pressemitteilung eine neue Fassung dieser Kooperationsvereinbarung erwähnt.
<https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11228166/2018-06-18-bue-stromnetz-rueckkauf/>

Im Transparenzportal der Stadt Hamburg findet sich diese neue Fassung der Kooperationsvereinbarung nicht. Die Bekanntgabe der Existenz einer neuen Fassung ist über sechs Wochen her und damit die typischer Weise für das Einstellen im Transparenzportal benötigte Frist. Die alte Fassung findet sich im Transparenzportal, sodaß auch dies dafür spricht, dass die Folgevereinbarung wieder veröffentlicht wird.
<http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/kooperationsvereinbarung-fhh-und-stromnetz-hamburg-zum-zukunftsorientierten-stromnetzbetrieb?forceWeb=true>

Wann kann man mit der Veröffentlichung rechnen? Ist eine Veröffentlichung nicht geplant? Können Sie mir die Vereinbarung, vorzugsweise auf elektronischem Weg zukommen lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Christian Völker
Betreff
Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierte Stromnetzbetrieb [#32660]
Datum
7. August 2018 00:35
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die betreffende Kooperationsvereinbarung wurde bereits zuvor einmal am 11. November 2014 geschlossen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Stromnetz Hamburg GmbH. Am 18. Juni 2018 hat die BUE in einer Pressemitteilung eine neue Fassung dieser Kooperationsvereinbarung erwähnt. <https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/11228166/2018-06-18-bue-stromnetz-rueckkauf/> Im Transparenzportal der Stadt Hamburg findet sich diese neue Fassung der Kooperationsvereinbarung nicht. Die Bekanntgabe der Existenz einer neuen Fassung ist über sechs Wochen her und damit die typischer Weise für das Einstellen im Transparenzportal benötigte Frist. Die alte Fassung findet sich im Transparenzportal, sodaß auch dies dafür spricht, dass die Folgevereinbarung wieder veröffentlicht wird. <http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/kooperationsvereinbarung-fhh-und-stromnetz-hamburg-zum-zukunftsorientierten-stromnetzbetrieb?forceWeb=true> Wann kann man mit der Veröffentlichung rechnen? Ist eine Veröffentlichung nicht geplant? Können Sie mir die Vereinbarung, vorzugsweise auf elektronischem Weg zukommen lassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Völker, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierte Stromnetzbetrieb [#32660]
Datum
8. August 2018 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Völker, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierten Stromnetzbetrieb [#32660] Sehr geehrter Herr Völker, anliegend e…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierten Stromnetzbetrieb [#32660]
Datum
10. August 2018 14:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, anliegend erhalten Sie die Änderungsvereinbarung zur "Kooperationsvereinbarung zum zukunftsorientierten Stromnetzbetrieb auf dem Gebiet der FHH". Die am 18. Juni 2018 gezeichnete Änderungsvereinbarung einschließlich der Anlage ist in das Transparenzportal eingestellt worden. Mit freundlichen Grüßen