Nicht genehmigte gewerbliche Nutzung des Fußweges Hermannstr 158
Die Gaststätte Mira nutzt den Fußweg vor dem Gebäude Hermannstr 158, 12051 Berlin für einen Schankvorgartenbetrieb. Der vorgeschriebene Aushang der Genehmigung im Fenster fehlt.
Im betreffenden Bereich gibt es eine Laterne. Straßenseitig davon gibt es einen potentiellen Fahrad-Stellplatz (Der U-Bahn-Eingang ist in unmittelbarer Nähe, Farradstellplätze sind extrem knapp.) der jedoch durch einen Mülleimer des Restaurantbetreibers blockiert wird. Auf Nachfrage ist der Betreiber nicht bereit, den Mülleimer zu verrücken, um denPLatz frei zu geben. Eigenständiges Verrücken des Mülleimers, um dann ein Fahrrad anschließen zu können wird vom Betreiber nicht geduldet.
Ist diese nicht genehmigte und nicht bezahlte Vereinnamung öffentlichen Straßenlandes durch Gewerbetreibende zu verhindern?
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. August 2018
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28. September 2018
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