§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge

Anfrage an: NDR

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Es kommt sicher nicht selten vor, dass ein Vollzahler mit einem oder mehreren Bewohnern mit Befreiungs- oder Ermäßigungstatbeständen nach $ 4 RBStV zusammenwohnt und für die Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro als zahlungsverpflichteter Gesamtschuldner nach § 2 (3) RBStV zahlt.
Er zahlt damit für den oder die anderen Mitbewohner deren volle Gesamtschuldanteile mit.
Da die anderen Mitbewohner nun aber Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände haben, wurde ggf. überzahlt. Nach § 218 BGB besteht ein Herausgabeanspruch der Überzahlung seitens der nicht zahlungsverpflichteten Gesamtschuldner an den NDR. Ein rechtlicher Anspruch auf die vollen Gesamtschuldanteile bestand laut Befreiungs- und/ oder Ermäßigungsregelungen nach § 4 RBStV für den NDR nicht. Wie ist die Rückzahlung geregelt? Bitte nennen Sie mir die entsprechenden Dienstanweisungen für solch Fälle.

Dies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Es kommt sicher nicht selten vor…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge [#33202]
Datum
1. September 2018 12:22
An
NDR
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Es kommt sicher nicht selten vor, dass ein Vollzahler mit einem oder mehreren Bewohnern mit Befreiungs- oder Ermäßigungstatbeständen nach $ 4 RBStV zusammenwohnt und für die Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro als zahlungsverpflichteter Gesamtschuldner nach § 2 (3) RBStV zahlt. Er zahlt damit für den oder die anderen Mitbewohner deren volle Gesamtschuldanteile mit. Da die anderen Mitbewohner nun aber Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände haben, wurde ggf. überzahlt. Nach § 218 BGB besteht ein Herausgabeanspruch der Überzahlung seitens der nicht zahlungsverpflichteten Gesamtschuldner an den NDR. Ein rechtlicher Anspruch auf die vollen Gesamtschuldanteile bestand laut Befreiungs- und/ oder Ermäßigungsregelungen nach § 4 RBStV für den NDR nicht. Wie ist die Rückzahlung geregelt? Bitte nennen Sie mir die entsprechenden Dienstanweisungen für solch Fälle. Dies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfun…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: § 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge [#33202]
Datum
9. Oktober 2018 13:00
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ vom 01.09.2018 (#33202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfun…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: § 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge [#33202]
Datum
14. Februar 2019 11:04
An
NDR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ vom 01.09.2018 (#33202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ [#33202] [#33202]
Datum
14. Februar 2019 11:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33202 Die Anfrage wurde von der zuständigen Stelle bisher nicht beantwortet. Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 33202.pdf Anfragenr: 33202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ [#33202] [#33202]
Datum
23. August 2019 15:05
An
NDR
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ vom 01.09.2018 (#33202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 323 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Anfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ [#33202]
Datum
3. November 2019 21:38
An
NDR
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ vom 01.09.2018 (#33202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 395 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33202 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter R…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Erinnerung: Anfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ [#33202]
Datum
2. Dezember 2019 18:40
An
NDR
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „§ 212 BGB Rückzahlung zuviel gezahlter Rundfunkbeiträge“ vom 01.09.2018 (#33202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 424 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 33202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/33202 Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>