Aktenplan des Dezernat II

Anfrage an: Stadt Mannheim

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Aktenplan des Dezernat II.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise insbesondere auf § 11 Abs. 1 LIFG, wonach "Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen", sowie "Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten" zu veröffentlichen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2018
  • Frist
    27. November 2018
  • Kosten dieser Information:
    40,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenplan des Dezernat …
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
Aktenplan des Dezernat II [#34267]
Datum
28. Oktober 2018 15:43
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktenplan des Dezernat II. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise insbesondere auf § 11 Abs. 1 LIFG, wonach "Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen", sowie "Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten" zu veröffentlichen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat II“ vom 28.10.2018 (#34…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: Aktenplan des Dezernat II [#34267]
Datum
27. November 2018 22:20
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat II“ vom 28.10.2018 (#34267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
29. November 2018 23:18
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34267 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist nicht eingehalten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34267.pdf Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
29. November 2018 23:18
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat II“ vom 28.10.2018 (#34…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
11. Dezember 2018 12:38
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aktenplan des Dezernat II“ vom 28.10.2018 (#34267) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in für eine Überlassung des von Ihnen erbetenen „Aktenplan des Dezernat II“ erheben wi…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
13. Dezember 2018 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für eine Überlassung des von Ihnen erbetenen „Aktenplan des Dezernat II“ erheben wir eine Verwaltungsgebühr gemäß der Gebührensatzung der Stadt Mannheim in Höhe von 40 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter zu Grundelegung dieser Gebühr weiterhin eine Kopie des „Aktenplans des Dezernat II“ wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> die doch recht bürgerunfreundliche Höhe der Gebühren überrascht mich überaus.…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
13. Dezember 2018 23:38
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die doch recht bürgerunfreundliche Höhe der Gebühren überrascht mich überaus. Viele Städte stellen ihre Aktenpläne einfach auf ihren Webseiten online. Eine Gebühr von 40 € für einen letztendlich nichtssagenden Aktenplan dürfte die Bürger*innen regelmäßig davon abschrecken, ihr Informationsfreiheitsrecht in Anspruch zu nehmen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein. Landesbehörden müssen solche Informationen – anders als Gemeinden wie Mannheim – sogar aktiv selbst für jedermann veröffentlichen. Bevor ich meinen Antrag weiterverfolge, würde ich gerne im Detail wissen, wie wie Gebühren zustande kommen. Wenn mir der Aufwand dann angemessen erscheint, sehen wir weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 10 Abs. 1 LIFG können für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nac…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
14. Dezember 2018 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 10 Abs. 1 LIFG können für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz Gebühren und Auslagen nach dem für die informationspflichtige Stelle jeweils maßgebenden Gebührenrecht erhoben werden. Da es sich um Auskünfte handelt, greift hier Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 mit einer Rahmengebühr von 5,00 Euro bis 75,00 Euro. Die Kosten des Aufwands für unser Verwaltungshandeln (Personal- und Sachaufwand) haben wir entsprechend bemessen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> welcher Personal- und Sachaufwand ist denn konkret entstanden? Liegt dem Deze…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
15. Dezember 2018 00:39
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> welcher Personal- und Sachaufwand ist denn konkret entstanden? Liegt dem Dezernat II kein Aktenplan in elektronischer Form vor? Falls ein solcher in elektronischer Form vorliegt, worin liegt dann der besondere Aufwand, diesen per E-Mail zu versenden? Personenbezogene oder vertrauliche Daten sollten darin ja kaum enthalten sein, so dass er einfach verschickt werden könnte. Besteht alternativ die Möglichkeit einer gebührenfreien Einsichtnahme, bei der ich mir Notizen machen kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in wir ermöglichen Ihnen den Informationszugang in Form eines schriftlichen Aktenplans, …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
21. Dezember 2018 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir ermöglichen Ihnen den Informationszugang in Form eines schriftlichen Aktenplans, der von uns auf den Schutz von personenbezogener Daten überprüft wird. Eine elektronische Einsichtnahme ist nicht möglich und würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand führen, da wir über keine "Besucherbildschirmplätze" verfügen, an denen Sie sich Notizen machen können. Sollten Sie den Aktenplan abholen wollen, würden wir die inkludierten Portokosten i.H.v. 1,45 Euro in Abzug bringen. Bitte teilen Sie uns abschließend und verbindlich mit, ob Sie eine Zusendung unter Zugrundelegung der Verwaltungsgebühr von 40 (vierzig) Euro gem. meiner E-Mail vom 13.12.2018 wünschen. Bei Abholung des Aktenplanes bitten wir um vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> welche personenbezogenen Daten sind denn in einem Aktenplan zu überprüfen? …
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
21. Dezember 2018 13:15
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> welche personenbezogenen Daten sind denn in einem Aktenplan zu überprüfen? Die Einsichtnahme vor Ort müsste natürlich nicht "in elektronischer Form" stattfinden, sondern in der Form, die Ihnen gebührenfrei nach Maßgabe des LIFG zuzumuten ist. Teilen Sie mir bitte mit, ob dies möglich ist. Ich bin nicht bereit 40 Euro für einen einfachen Aktenplan, der in jeder Verwaltung 1. (auch als Computer-Datei) vorhanden sein sollte und 2. prinzipiell eigentlich keine personenbezogenen Daten enthalten sollte, zu entrichten. Die Aktenpläne anderer Dezernate der Stadt Mannheim sind übrigens schon für auch überzogene, aber dennoch deutlich günstigere 25 Euro zu haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenplan-des-dezernat-v/#nachricht-110716). (Zum Vergleich der Gesamtaktenplan der Stadt Köln, der für jedermann zugänglich auf der Webseite der Stadtverwaltung bereitgestellt wird: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/verwaltung/gesamtaktenplan_20130821.pdf) Da sowohl das OB-Dezernat als auch Dezernat V gar keinen Aktenplan vorliegen haben, möchte ich abschließend noch die Frage stellen, ob Ihr Dezernat denn überhaupt einen Aktenplan hat oder ob dieser erst erstellt werden müsste. Dann nämlich wäre die ganze Anfrage hinfällig. Ich bitte dennoch um Beantwortung der anderen oben gestellten Fragen. Vielen Dank. Ich wünsche geruhsame Feiertage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich Ihre E-Mail erst wieder ab 7.01.2019 bearbeiten. Ihre Mail wird ni…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
21. Dezember 2018 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, leider kann ich Ihre E-Mail erst wieder ab 7.01.2019 bearbeiten. Ihre Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. Hierfür bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, welche personenbezogenen Daten sind denn in einem Aktenplan zu überprüfen? Die E…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
21. Dezember 2018 15:14
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche personenbezogenen Daten sind denn in einem Aktenplan zu überprüfen? Die Einsichtnahme vor Ort müsste natürlich nicht "in elektronischer Form" stattfinden, sondern in der Form, die Ihnen gebührenfrei nach Maßgabe des LIFG zuzumuten ist. Teilen Sie mir bitte mit, ob dies möglich ist. Ich bin nicht bereit 40 Euro für einen einfachen Aktenplan, der in jeder Verwaltung 1. (auch als Computer-Datei) vorhanden sein sollte und 2. prinzipiell eigentlich keine personenbezogenen Daten enthalten sollte, zu entrichten. Die Aktenpläne anderer Dezernate der Stadt Mannheim sind übrigens schon für auch überzogene, aber dennoch deutlich günstigere 25 Euro zu haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/aktenplan-des-dezernat-v/#nachricht-110716). (Zum Vergleich der Gesamtaktenplan der Stadt Köln, der für jedermann zugänglich auf der Webseite der Stadtverwaltung bereitgestellt wird: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/verwaltung/gesamtaktenplan_20130821.pdf) Da sowohl das OB-Dezernat als auch Dezernat V gar keinen Aktenplan vorliegen haben, möchte ich abschließend noch die Frage stellen, ob Ihr Dezernat denn überhaupt einen Aktenplan hat oder ob dieser erst erstellt werden müsste. Dann nämlich wäre die ganze Anfrage hinfällig. Ich bitte dennoch um Beantwortung der anderen oben gestellten Fragen. Vielen Dank. Ich wünsche geruhsame Feiertage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrtAntragsteller/in ein Aktenplan des Büros des Dezernat II ist vorhanden. Wir verweisen diesbezüglich au…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
7. Januar 2019 17:26
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWAutomatischeAntwortVermittlungbeiAnf.eml
4,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in ein Aktenplan des Büros des Dezernat II ist vorhanden. Wir verweisen diesbezüglich auf meine letzte E-Mail vom 21.12.2018 sowie auf den bisher geführten Mailverkehr. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> aufgrund der Höhe der Gebühren ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundli…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Aktenplan des Dezernat II“ [#34267] [#34267]
Datum
20. Januar 2019 11:01
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> aufgrund der Höhe der Gebühren ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>