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Gewalt gegen Männer

Anfrage an: Landtag NRW

Ende November gab es eine "Lesung" im Landtag NRW mit dem Thema Gewalt gegen Frauen. Im Grundgesetz der BRD ist das Gleichheitsprinzip geregelt. Im weitern das alle staatliche Gewalt Gleichheit zu Förden hat. Die Fokussierung auf eine Bevölkerungsgruppe (Frauen) setzt m.E. den Auftrag des Grundgesetzes nicht angemessen um.

Gewalt gegenüber Männer wird nicht bis wenig genannt. Dabei gibt es Untersuchungen, dass diese durchaus bei 50% auf Seiten der Frau liegen könnte. Einen Hinweis ergab auch der Bericht der Bundesregierung von 2004 "Gewalt an Männern". Ein Gutachten von Professor Dr. Dr. Michael Bock vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Guten- berg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht zu Gesetzentwurf von 2001 zeigte auf, dass die bisherigen Annahmen von gewalttätigen Männern nicht angemessen dargestellt wird.
Hier ein Zitat aus der Stellungnahme:

"6. Abschließende Stellungnahme
6.2. Grob unrichtige Einschätzung der tatsächlichen Lage
Für die wesentlich weiter gehenden Eingriffe des Gewaltschutzgesetzes entwirft die Bundes- regierung ein geschlechtsspezifisches Bedrohungsszenario, das einer erfahrungswissenschaft lichen Prüfung in keiner Weise stand hält. Die Behauptung, häusliche Gewalt ginge fast aus- schließlich von Männern aus, ist sowohl bezüglich der Gewalt zwischen Partnern als auch bezüglich der Gewalt gegen Kinder und Senioren grob falsch. Im Bereich des Schutzes von Kindern, Senioren und Männern sind dagegen die eigentlichen Defizite bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verorten, während für Frauen wegen der bisher und zukünftig aus- schließlichen Beachtung dieser Opfergruppe bereits eine Vielzahl von Hilfs- und Beratungs- stellen mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zur Verfügung steht."

Weiter heißt es:

"6.4. Langfristige Nachteile
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.
Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bun- desregierung insgesamt abzulehnen." ( Professor Dr. Dr. Michael Bock ,Gutachten
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewaltta- ten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Tren- nung, Angefertigt anläßlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 20. Juni 2001, S. 16)

Bitte nennen sie mir den Zeitpunkt wann es im Landtag NRW eine Lesung mit dem Thema "Gewalt gegen Männer" geben wird.

Wie verhält sich diese verm. einseitige Sichtweise der Landesregierung mit dem Auftrag des Grundgesetztes der BRD, dass Gewalt gegenüber Männern m.E. wenig bis keine Beachtung findet?

Wo finde ich als Mann Schutz und Beratung wenn ich von Polizei und Gleichstellungsstellen abgelehnt werde? Wie kann ich mich vor Pädagogen, Psychologen in Ämtern, Behörden und Gerichten schützen wenn unrichtige Aussagen von Frauen mehr Beachtung findet. Gibt es einen Opferschutz von Männern gegenüber weiblicher behördlicher Willkür? Wie werden "männliche" Sichtweisen angemessen berücksichtigt wenn gerade im sozialen Bereich und Gerichtswesen oder Verfahrensbeistände vornehmlich Frau tätig sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2018
  • Frist
    4. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landtag NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewalt gegen Männer [#35005]
Datum
2. Dezember 2018 11:30
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ende November gab es eine "Lesung" im Landtag NRW mit dem Thema Gewalt gegen Frauen. Im Grundgesetz der BRD ist das Gleichheitsprinzip geregelt. Im weitern das alle staatliche Gewalt Gleichheit zu Förden hat. Die Fokussierung auf eine Bevölkerungsgruppe (Frauen) setzt m.E. den Auftrag des Grundgesetzes nicht angemessen um. Gewalt gegenüber Männer wird nicht bis wenig genannt. Dabei gibt es Untersuchungen, dass diese durchaus bei 50% auf Seiten der Frau liegen könnte. Einen Hinweis ergab auch der Bericht der Bundesregierung von 2004 "Gewalt an Männern". Ein Gutachten von Professor Dr. Dr. Michael Bock vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Guten- berg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht zu Gesetzentwurf von 2001 zeigte auf, dass die bisherigen Annahmen von gewalttätigen Männern nicht angemessen dargestellt wird. Hier ein Zitat aus der Stellungnahme: "6. Abschließende Stellungnahme 6.2. Grob unrichtige Einschätzung der tatsächlichen Lage Für die wesentlich weiter gehenden Eingriffe des Gewaltschutzgesetzes entwirft die Bundes- regierung ein geschlechtsspezifisches Bedrohungsszenario, das einer erfahrungswissenschaft lichen Prüfung in keiner Weise stand hält. Die Behauptung, häusliche Gewalt ginge fast aus- schließlich von Männern aus, ist sowohl bezüglich der Gewalt zwischen Partnern als auch bezüglich der Gewalt gegen Kinder und Senioren grob falsch. Im Bereich des Schutzes von Kindern, Senioren und Männern sind dagegen die eigentlichen Defizite bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verorten, während für Frauen wegen der bisher und zukünftig aus- schließlichen Beachtung dieser Opfergruppe bereits eine Vielzahl von Hilfs- und Beratungs- stellen mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zur Verfügung steht." Weiter heißt es: "6.4. Langfristige Nachteile Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration. Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bun- desregierung insgesamt abzulehnen." ( Professor Dr. Dr. Michael Bock ,Gutachten Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewaltta- ten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Tren- nung, Angefertigt anläßlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 20. Juni 2001, S. 16) Bitte nennen sie mir den Zeitpunkt wann es im Landtag NRW eine Lesung mit dem Thema "Gewalt gegen Männer" geben wird. Wie verhält sich diese verm. einseitige Sichtweise der Landesregierung mit dem Auftrag des Grundgesetztes der BRD, dass Gewalt gegenüber Männern m.E. wenig bis keine Beachtung findet? Wo finde ich als Mann Schutz und Beratung wenn ich von Polizei und Gleichstellungsstellen abgelehnt werde? Wie kann ich mich vor Pädagogen, Psychologen in Ämtern, Behörden und Gerichten schützen wenn unrichtige Aussagen von Frauen mehr Beachtung findet. Gibt es einen Opferschutz von Männern gegenüber weiblicher behördlicher Willkür? Wie werden "männliche" Sichtweisen angemessen berücksichtigt wenn gerade im sozialen Bereich und Gerichtswesen oder Verfahrensbeistände vornehmlich Frau tätig sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Dezember 2018. Hinweis z…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Gewalt gegen Männer [#35005]
Datum
6. Dezember 2018 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Dezember 2018. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Dezember 2018. Hinweis z…
Von
Landtag NRW
Betreff
WG: Gewalt gegen Männer [#35005]
Datum
6. Dezember 2018 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Dezember 2018. Hinweis zum Datenschutz Die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfordert eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Hier<http://landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.5/Datenschutz/Informationen_zum_Datenschutz.pdf> finden Sie Angaben zu der Datenverarbeitung und Informationen zu Ihren Rechten. Mit freundlichen Grüßen
Landtag NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Gewalt gegen Männer [#35005]
Datum
17. Dezember 2018 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
4,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) beantragen Sie Informationen zu folgenden Fragen: Bitte nennen sie mir den Zeitpunkt wann es im Landtag NRW eine Lesung mit dem Thema "Gewalt gegen Männer" geben wird. Wie verhält sich diese verm. einseitige Sichtweise der Landesregierung mit dem Auftrag des Grundgesetztes der BRD, dass Gewalt gegenüber Männern m.E. wenig bis keine Beachtung findet? Wo finde ich als Mann Schutz und Beratung wenn ich von Polizei und Gleichstellungsstellen abgelehnt werde? Wie kann ich mich vor Pädagogen, Psychologen in Ämtern, Behörden und Gerichten schützen wenn unrichtige Aussagen von Frauen mehr Beachtung findet. Gibt es einen Opferschutz von Männern gegenüber weiblicher behördlicher Willkür? Wie werden "männliche" Sichtweisen angemessen berücksichtigt wenn gerade im sozialen Bereich und Gerichtswesen oder Verfahrensbeistände vornehmlich Frau tätig sind. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen, soweit diese Verwaltungstätigkeit ausüben. Die angefragten Informationen sind nicht dem Verwaltungsbereich, sondern dem parlamentarischen Bereich zuzuordnen. Wir nehmen insoweit keine Verwaltungsaufgaben wahr. Im Übrigen vermittelt das IFG NRW keinen Anspruch auf die Vornahme von Bewertungen oder die Abgabe von Stellungnahmen. Teilweise können die von Ihnen begehrten Informationen auch aus öffentlichen Quellen beschafft werden. Dies betrifft insbesondere Ihre Frage nach möglichen Ansprechpartnern. Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gewalt gegen Männer“ [#35005] [#35005]
Datum
31. Dezember 2018 00:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/35005 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es gibt eine Veranstaltung der Landesregierung im Januar 2019 dazu. Anscheinend hat man nur keine "Lust" sich diesem Thema zu widmen bzw. zu antworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 35005.pdf - 2018-12-06_1-image001.jpg - 2018-12-06_2-image001.jpg - 2018-12-17_1-image001.jpg Anfragenr: 35005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.0-244/19 fragdenstaat.de 35005 Nachtrag [#35005] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dan…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.0-244/19 fragdenstaat.de 35005 Nachtrag [#35005]
Datum
18. Januar 2019 06:04
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information, dass werde ich mal versuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.