Gewalt gegen Männer
Ende November gab es eine "Lesung" im Landtag NRW mit dem Thema Gewalt gegen Frauen. Im Grundgesetz der BRD ist das Gleichheitsprinzip geregelt. Im weitern das alle staatliche Gewalt Gleichheit zu Förden hat. Die Fokussierung auf eine Bevölkerungsgruppe (Frauen) setzt m.E. den Auftrag des Grundgesetzes nicht angemessen um.
Gewalt gegenüber Männer wird nicht bis wenig genannt. Dabei gibt es Untersuchungen, dass diese durchaus bei 50% auf Seiten der Frau liegen könnte. Einen Hinweis ergab auch der Bericht der Bundesregierung von 2004 "Gewalt an Männern". Ein Gutachten von Professor Dr. Dr. Michael Bock vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Guten- berg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht zu Gesetzentwurf von 2001 zeigte auf, dass die bisherigen Annahmen von gewalttätigen Männern nicht angemessen dargestellt wird.
Hier ein Zitat aus der Stellungnahme:
"6. Abschließende Stellungnahme
6.2. Grob unrichtige Einschätzung der tatsächlichen Lage
Für die wesentlich weiter gehenden Eingriffe des Gewaltschutzgesetzes entwirft die Bundes- regierung ein geschlechtsspezifisches Bedrohungsszenario, das einer erfahrungswissenschaft lichen Prüfung in keiner Weise stand hält. Die Behauptung, häusliche Gewalt ginge fast aus- schließlich von Männern aus, ist sowohl bezüglich der Gewalt zwischen Partnern als auch bezüglich der Gewalt gegen Kinder und Senioren grob falsch. Im Bereich des Schutzes von Kindern, Senioren und Männern sind dagegen die eigentlichen Defizite bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt zu verorten, während für Frauen wegen der bisher und zukünftig aus- schließlichen Beachtung dieser Opfergruppe bereits eine Vielzahl von Hilfs- und Beratungs- stellen mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln zur Verfügung steht."
Weiter heißt es:
"6.4. Langfristige Nachteile
Das Gewaltschutzgesetz geht von einem Feindbild „Mann“ aus, das empirisch nicht haltbar ist. Es fördert nicht den konstruktiven Dialog der Geschlechter, sondern ist ausschließlich auf Enteignung, Entmachtung, Ausgrenzung und Bestrafung von Männern gerichtet. Sein Ziel ist nicht, häusliche Gewalt zu bekämpfen, sondern nur Männergewalt. Geschützt werden sollen nicht alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Menschen oder gar Ehe und Familie, sondern nur Frauen. Mit diesem Grundtenor wird das Gesetz auf jede Art von Lebenspartnerschaft eine zersetzende Wirkung ausüben und damit nicht nur die demographische Entwicklung negativ beeinflussen sondern auch die Lebensqualität der Bürger und die gesellschaftliche Integration.
Ich empfehle daher dem Deutschen Bundestag nachdrücklich, den Gesetzesentwurf der Bun- desregierung insgesamt abzulehnen." ( Professor Dr. Dr. Michael Bock ,Gutachten
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewaltta- ten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Tren- nung, Angefertigt anläßlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am Mittwoch, 20. Juni 2001, S. 16)
Bitte nennen sie mir den Zeitpunkt wann es im Landtag NRW eine Lesung mit dem Thema "Gewalt gegen Männer" geben wird.
Wie verhält sich diese verm. einseitige Sichtweise der Landesregierung mit dem Auftrag des Grundgesetztes der BRD, dass Gewalt gegenüber Männern m.E. wenig bis keine Beachtung findet?
Wo finde ich als Mann Schutz und Beratung wenn ich von Polizei und Gleichstellungsstellen abgelehnt werde? Wie kann ich mich vor Pädagogen, Psychologen in Ämtern, Behörden und Gerichten schützen wenn unrichtige Aussagen von Frauen mehr Beachtung findet. Gibt es einen Opferschutz von Männern gegenüber weiblicher behördlicher Willkür? Wie werden "männliche" Sichtweisen angemessen berücksichtigt wenn gerade im sozialen Bereich und Gerichtswesen oder Verfahrensbeistände vornehmlich Frau tätig sind.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum2. Dezember 2018
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4. Januar 2019
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