Kameradauerüberwachung in Zügen

Anfrage an: Deutsche Bahn AG

wieviele Straftaten gab es vor der Einführung der Kameras,wieviele Straftaten gab es nach der Installation dieser Kameras und wieviele Straftaten wurden vor Installation und wieviele nach/durch der/die Installation der Kameras aufgeklärt

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Robert Richter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele Strafta…
An Deutsche Bahn AG Details
Von
Robert Richter
Betreff
Kameradauerüberwachung in Zügen [#36917]
Datum
14. Januar 2019 16:23
An
Deutsche Bahn AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele Straftaten gab es vor der Einführung der Kameras,wieviele Straftaten gab es nach der Installation dieser Kameras und wieviele Straftaten wurden vor Installation und wieviele nach/durch der/die Installation der Kameras aufgeklärt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Richter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Richter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Richter
Deutsche Bahn AG
Vorgangsnummer: 1-121806475293 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns sch…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
RE: Kameradauerüberwachung in Zügen [#36917]
Datum
14. Januar 2019 16:27
Status
Warte auf Antwort
Vorgangsnummer: 1-121806475293 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihre Anfrage gerne beantworten. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da dies eine automatisch erstellte Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage ist. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
Ihre Anfrage Ihre Nachricht vom: 14. Januar 2019Unser Zeichen: 1-121806475293 Sehr geehrter Herr Richter, vielen D…
Von
Deutsche Bahn AG
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
16. Januar 2019 21:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht vom: 14. Januar 2019Unser Zeichen: 1-121806475293 Sehr geehrter Herr Richter, vielen Dank für Ihre E-Mail.Die Information, die Sie benötigen, liegt uns leider nicht vor. Unser Tipp: Rufen Sie unsere Servicenummer 0180 6 996633 an (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf), wir verbinden Sie dann gern mit der DB Rufnummernauskunft (erreichbar montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr). Die Kollegen dort ermitteln gern den richtigen Kontakt für Ihr Anliegen und verbinden Sie auf Ihren Wunsch umgehend. Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen Ihnen stets eine gute Fahrt in unseren Zügen. Mit freundlichen Grüßen
Robert Richter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Robert Richter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kameradauerüberwachung in Zügen“ [#36917] [#36917]
Datum
17. Januar 2019 06:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/36917 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, es kann doch nicht sein das ein bundeseigener Betrieb keine Daten über die Kriminalität in seinen Zügen hat. Es gab ja bestimmt mal den Moment an dem beschlossen wurde das es zuviele unaufgeklärte Straftaten in Zügen und man deswegen Kameras installiert. Diese Daten hätte ich gerne. Zudem wird man ja erwarten können das die DB sich auch nach installation die Statistik für Straftaten in Zügen anschaut schon alleine um zu erkennen ob es eine sinnvolle Maßnahme ist die, natürlich auch eine Menge kostet. Eine Kosten-Nutzen-Rechnung sollte man doch immer bei solchen Investitionen machen Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Richter Anhänge: - 36917.pdf Anfragenr: 36917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Januar 2019 14:08
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.