Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Laut BEREC erhoben die einzelnen nationalen Regulierungsbehörden die Informationen für diese Studie: http://berec.europa.eu/eng/document_register/subject_matter/berec/download/0/45-berec-findings-on-traffic-management-pra_0.pdf
Bitte übersenden Sie mir alle gesammelten Informationen für diese Studie, insbesondere die Antworten der einzelnen Anbieter auf den Fragebogen der BEREC.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2013
  • Frist
    2. Juli 2013
  • 2 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut BEREC erhob…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management
Datum
29. Mai 2013 14:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut BEREC erhoben die einzelnen nationalen Regulierungsbehörden die Informationen für diese Studie: http://berec.europa.eu/eng/document_register/subject_matter/berec/download/0/45-berec-findings-on-traffic-management-pra_0.pdf Bitte übersenden Sie mir alle gesammelten Informationen für diese Studie, insbesondere die Antworten der einzelnen Anbieter auf den Fragebogen der BEREC.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Man…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management
Datum
2. Juli 2013 12:10
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" vom 29.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Stunden, 10 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Man…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management
Datum
10. Juli 2013 10:35
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" vom 29.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
23. Juli 2013 18:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Anfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" vom 29. Mai. 2013. Ihr Auskunftsbegehren tangiert möglicherweise schützenswürdige Belange der von der Abfrage betroffenen Unternehmen. Dies lässt die Durchführung mehrerer sog. Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG notwendig werden. Das IFG sieht in § 8 Abs. 1 vor, dass die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gibt, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Bei einem solchen Verfahren mit Beteiligung Dritter kann ein Informationszugang erst gewährt werden, wenn entweder die Unternehmen keine Einwände gegen eine Veröffentlichung erheben oder wenn die Bundesnetzagentur bestandskräftig über etwaige Einwände entschieden hat. Da eine bestandkräftige Entscheidung u.U. erst gerichtlich herbeigeführt werden kann, gilt in diesem Zusammenhang auch nicht die in § 7 IFG vorgesehene einmonatige Regelbearbeitungsfrist für die Beantwortung der Anfrage nach IFG. Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass bei Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens im Sinne von § 8 IFG es sich nicht mehr um die Erteilung einer einfachen Antwort i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG handelt, so dass die Bearbeitung Ihres Antrags nach der "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV) zu vergebühren ist. Danach können Gebühren bis zu 500 € anfallen. Ich bitte Sie daher um eine kurze Notiz, ob Sie Ihre Anfrage insgesamt aufrecht erhalten. Mit freundlichem Gruß Mertens
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, ich halte meine Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Pos…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management
Datum
23. Juli 2013 18:32
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ja, ich halte meine Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
130902 | Pe | Meister | Re: Anfrage Netzneutralität Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Rückmeldung …
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
130902 | Pe | Meister | Re: Anfrage Netzneutralität
Datum
2. September 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 21. August 2013. Ich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass gesetzlich eine Abwägung zwischen dem schutzwürdigen Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs einerseits und dem Informationsinteresse des Antragstellers andererseits gefordert wird. Vor diesem Hintergrund hatte ich Sie in meiner Mail vom 2. August 2013 um eine Begründung gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG gebeten. Auch in einem Telefonat mit Ihnen habe ich Sie darauf hingewiesen. Ihre anschließend zugesandte Rückmeldung ist in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Sollten Sie eine inhaltlich Begründung nicht nachreichen, ist der Antrag dadurch zwar nicht unzulässig, allerdings können wir für die Abwägung dann lediglich ein allgemeines Informationsinteresse Ihrerseits unterstellen, welches im Regelfall dem konkreten und begründeten Interesse des Dritten gegenüberstehen wird. Ich möchte Sie daher bitten, eine entsprechende Begründung nachzureichen. Andernfalls wird nach Aktenlage und Vorbringen der betroffenen Dritten entschieden. Mit freundlichen Grüßen René Henn Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Pressestelle Tulpenfeld 4 53113 Bonn Telefon: 0228 14-9921 Fax: 0228 14-8975 <<E-Mail-Adresse>> www.bundesnetzagentur.de
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: 130902 | Pe | Meister | Re: Anfrage Netzneutralität Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Henn, …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: 130902 | Pe | Meister | Re: Anfrage Netzneutralität
Datum
10. September 2013 12:30
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Henn, Sie verweisen auf eine Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Dieser Satz bezieht sich auf personenbezogene Daten nach § 5 sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nach § 6. Da personenbezogene Daten von meinem Antrag unberührt sind, gehe ich davon aus, dass die sich auf § 6 beziehen. Die Fragen der BEREC sind im verlinkten Dokument auf den Seiten 37 und 38 genannt. Sie betreffen das Priorisieren, Drosseln und Blocken von Internet-Anschlüssen oder -Diensten ihrer Kunden. Diese Informationen sollten nicht nur öffentlich sein, sondern auch in den AGB und Verträgen stehen. Ich sehe daher keinerlei Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt. Die Fragen enthalten sogar einen dies bzgl. spezifischen Hinweis: If some information in a specific row is considered confidential, please ention precisely which parts hould not be individually disclosed, and why. Reminder: in any case, all information is subject to publication, t least in a form that will be nonymous (generally aggregate). Falls, wider Erwarten, doch einzelne Teile der Antworten der Firmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, dann ja wohl nur diese. Bitte teilen Sie mir in einem solchen Falle mit, warum Sie diese einzelnen Teile für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse halten. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: 130902 | Pe | Meister | Re: Anfrage Netzneutralität [#4263] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inform…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: 130902 | Pe | Meister | Re: Anfrage Netzneutralität [#4263]
Datum
10. April 2014 15:05
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" vom 29.05.2013 (#4263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 283 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesnetzagentur
Untersuchung zum Verkehrsmanagement von BEREC und Europäischer Kommission; Antrag auf Auskunftserteilung nach dem …
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Untersuchung zum Verkehrsmanagement von BEREC und Europäischer Kommission; Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs.1 IFG
Datum
5. Juni 2014
Status
Warte auf Antwort
144,7 KB
Sehr geehrter Herr ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem IFG, mit dem Sie Zugang zu den Unternehmensantworten zum Fragebogen i.R.d. o.g. Untersuchung von BEREC und der Europäischen Kommission sowie zu allen für diese Studie gesammelten Informationen begehren. Diesem Antrag kann teilweise stattgegeben werden. Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) und die Europäische Kommission haben 2011 und 2012 eine Untersuchung zum Verkehrsmanagement und Beschränkungen des offenen Internet durchgeführt. Hierfür sind die deutschen Unternehmen i.R. eines förmlichen Auskunftsersuchens um Beantwortung eines Fragebogens gebeten worden. Dabei wurde eine ausschließlich anonymisierte und aggregierte Form der Auswertung und Veröffentlichung zugesichert. Die Antworten zu diesem Fragebogen wurden i.R. des von BEREC am 29.5.2012 veröffentlichten Berichts veröffentlicht. [1] Am 29.05.2013 haben Sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den Antworten der Anbieter zu diesem Fragebogen sowie allen gesammelten Informationen für diese Studie beantragt. Am 14.10.2013 hat die Bundesnetzagentur die betroffenen Unternehmen nach § 8 IFG beteiligt und ihnen Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats darzulegen, ob sie trotz der ursprünglichen Vertraulichkeitszusage der Freigabe der Antworten zustimmen oder ob von der Freigabe Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, die einer Freigabe entgegenstehen. Es sind von allen Unternehmen Antworten eingegangen. Drei der Unternehmen haben keinerlei schutzwürdigen Belange geltend gemacht und vollumfänglich einem Zugang zu ihren Antworten zugestimmt. Die übrigen Unternehmen haben dem Informationszugang ganz oder zumindest teilweise widersprochen. Dabei wurde insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Gefährdungen der Netzsicherheit verwiesen. Die geltend gemachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen einem Informationszugang nach § 6 S. 2 IFG entgegen. Auf der Grundlage der Stellungnahmen sowie einer allgemeinen Würdigung der Sach- und Rechtslage ist Ihr Antrag auf Informationszugang daher zu beschränken. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGe, 115, 205 (230)) werden als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse „alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat“. Grundsätzlich stellen die Angaben der Unternehmen “auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen“ dar, da die Antworten sich jeweils nur auf Sachverhalte beziehen, die für das jeweilige Unternehmen gelten. Ferner ist davon auszugehen, dass insbesondere die Informationen zum Vorliegen/ Umfang der Verkehrsmanagementmaßnahmen sowie der Zahl betroffener Nutzer „nicht offenkundig“ sind. Denn gerade diese Informationen werden typischerweise nur einem begrenzten Personenkreis innerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht. Hinzu kommt, dass bereits im Rahmen der Abfrage Vertraulichkeit zugesichert wurde. Dem Antrag auf Informationszugang kann insoweit stattgegeben werden, als die Unternehmen keine schutzwürdigen Interessen in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geltend gemacht haben. Im Übrigen ist Ihr Antrag zurückzuweisen. Nach § 8 Abs. 2 IFG darf der Informationszugang allerdings erst erfolgen, wenn die Entscheidung den betroffenen Dritten gegenüber bestandskräftig ist. Hierfür ist die Entscheidung über den IFG Antrag nicht nur Ihnen als Antragsteller, sondern auch den Unternehmen gegenüber bekannt zu geben und vor Zugangsgewährung die Bestandskraft abzuwarten. Sie erhalten diesbezüglich eine gesonderte Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
114a 3911-6 2013-4 mit Schreiben vom 5. Juni 2014 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie auf Ihren o.g. Antrag Zugang…
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
114a 3911-6 2013-4
Datum
16. Juli 2014
Status
Warte auf Antwort
69,6 KB
mit Schreiben vom 5. Juni 2014 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie auf Ihren o.g. Antrag Zugang zu einer um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen geschwärzten Abschrift der Verfahrensakte erhalten, sobald diese Entscheidung auch den betroffenen Unternehmen gegenüber bestandskräftig geworden ist, § 8 Abs. 2 IFG. Dies ist nunmehr geschehen. Sie haben daher ab sofort die Möglichkeit, die entsprechend geschwärzten Antworten der Unternehmen in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14-1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00) einsehen zu können.
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: 114a 3911-6 2013-4 [#4263] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank fü…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: 114a 3911-6 2013-4 [#4263]
Datum
17. Juli 2014 15:42
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort zu meinem IFG-Antrag zur Untersuchung zum Verkehrsmanagement von BEREC und Europäischer Kommission. Da ich in Berlin sitze, ist es mir nicht ohne Weiteres möglich, nach Bonn zu kommen. Ist es auch möglich, die Antworten der Unternehmen als gescannte PDF-Dateien zu erhalten? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Untersuchung zum Verkehrsmanagement von BEREC und Europäischer Kommission; Antrag auf Auskunftserteilung nach dem …
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Untersuchung zum Verkehrsmanagement von BEREC und Europäischer Kommission; Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs.1 IFG
Datum
18. Juli 2014
Status
Warte auf Antwort
105,0 KB
am 16. Juli 2014 habe ich Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 1 IFG insofern stattgegegeben, dass Sie nach Bestandskraft Einsicht in die geschwärzten Antworten der Unternehmen nehmen können. Die von Ihnen angefragte Übersendung elektronischer Abschriften ist hingegen nicht möglich, stattdessen besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14-1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00). Damit ist Ihrem Antrag auf Informationszugang in Form der Akteneinsicht entsprochen. Die konkrete Ausgestaltung der Akteneinsicht steht demgegenüber im Ermessen der Behörde. Dabei geht der Gesetzgeber ausweislich § Abs. 4 S. 1 IFG selber davon aus, dass eine Akteneinsicht bei der aktenführenden Behörde erfolgt (vgl. vgl. VG Ansbach, Urteil vom 14.09.2010, Az. AN K 10.01419; VG Ansbach, Urteil vom 03.05.2011, Az. AN K 11.00644 — jeweils zur elektronischen Übersendung einer Kindergeldakte). Bei der Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts als beaufsichtigte Einsichtnahme am Dienstsitz Bonn wurde berücksichtigt, dass Ihr Antrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen berührt (§ 6 IFG). Daher kann es erforderlich sein, eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen zu begleiten. Dabei erweist sich die Ausgestaltung des Informationszugangs als begleitete Akteneinsicht im Vergleich zu einer Beschränkung auf eine Auskunftserteilung nach §1 Abs. 2. S. 2 IFG als milderes Mittel. Die Beschränkung auf eine Akteneinsicht in Bonn erscheint auch nicht unangemessen. Sie trägt insbesondere dem Umstand Rechnung, dass die Aufsicht über die Akteneinsicht meinem in Bonn sitzenden Referat obliegt. Zuletzt sind auch Gründe, die für eine Unzumutbarkeit einer Akteneinsicht in Bonn sprechen könnten, weder vorgetragen noch ersichtlich.
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" [#4263]
Datum
24. Juli 2014 14:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4263 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, dass meiner Anfrage nicht in vollem Umfang entsprochen wurde, weil mir zwar eine Einsicht in (geschwärzte) Akten gewährt wird, jedoch soll ich dazu nach Bonn reisen müssen. Ich finde, dass dieses Verfahren mein Recht auf Informationszugang nach IFG aushöhlt. Ich wohne und arbeite in Berlin, ich kann nicht einfach mal auf eigene Kosten nach Bonn fahren, schon gar nicht "von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00)". Ich vermute, dass der eigentliche Grund dieses Verfahrens auch in diesem Satz liegt: "Bei der Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts als beaufsichtigte Einsichtnahme am Dienstsitz Bonn wurde berücksichtigt, dass Ihr Antrag Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen berührt (§ 6 IFG). Daher kann es erforderlich sein, eine Akteneinsicht durch ergänzende Erläuterungen zu begleiten." Davon ist aber keine Rede im IFG. Entweder habe ich ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen oder eben nicht. Und ich finde, ich habe dieses Recht. Ich wäre ihnen sehr verbunden, wenn sie sich bei der Bundesnetzagentur dafür einsetzen könnten, dass ich die angefragten Informationen, wie üblich, per E-Mail oder auch per Briefpost erhalte. Die "ergänzenden Erläuterungen" kann die Behörde meinetwegen anfügen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeic…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" [#4263]
Datum
28. Juli 2014 15:22
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-728/003 II#0050 Sehr geehrter Herr Meister, für Ihre E-Mail vom 24.07.2014 danke ich Ihnen. Ich habe sie zum Anlass genommen, die Bundesnetzagentur anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeic…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" [#4263]
Datum
22. August 2014 13:18
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Aktenzeichen: IX-728/003 II#0050 Sehr geehrter Herr Meister, ich habe die Sach- und Rechtslage heute mit der Bundesnetzagentur erörtert und habe mich dafür ausgesprochen, den Informationszugang - wie von Ihnen mit Schreiben vom 29. Mai 2013 beantragt - durch Übersendung von Kopien zu gewähren, nachdem nunmehr das Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen ist und - aus Sicht der BNetzA und einzelner Unternehmen - schutzwürdige Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse "ausgeblendet" worden sind. Gegen eine ergänzende mündliche Erläuterung durch Mitarbeiter der Bundesnetzagentur in Berlin würden aus meiner Sicht keine Bedenken bestehen. Der Informationszugang darf aus meiner Sicht allerdings nicht von der Bereitschaft zur (falkultativen) ergänzenden Erörterung in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur in Bonn oder Berlin abhängig gemacht werden. Sofern noch nicht geschehen, stelle ich anheim, vorsorglich ausdrücklich Widerspruch gegen die Bescheide vom 16. und 18. Juli 2014 einzulegen, sofern die Bescheide zwischenzeitlich noch nicht durch Fristablauf bestandskräftig geworden sind. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 29.05.2013 habe ich die Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Re: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management [#4263]
Datum
22. August 2014 14:08
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 29.05.2013 habe ich die Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" (#4263) gestellt, am 16. Juli 2014 teilten sie mir mit, den Informationszugang nur per "Einsichtnahme in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228/14-1195 von Montag bis Freitag (9:00 bis 15:00)" gewähren wollen. Gegen diese Bescheide lege ich ausdrücklich Widerspruch ein. Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sagt: "ich habe die Sach- und Rechtslage heute mit der Bundesnetzagentur erörtert und habe mich dafür ausgesprochen, den Informationszugang - wie von Ihnen mit Schreiben vom 29. Mai 2013 beantragt - durch Übersendung von Kopien zu gewähren, nachdem nunmehr das Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen ist und - aus Sicht der BNetzA und einzelner Unternehmen - schutzwürdige Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse "ausgeblendet" worden sind." "Gegen eine ergänzende mündliche Erläuterung durch Mitarbeiter der Bundesnetzagentur in Berlin würden aus meiner Sicht keine Bedenken bestehen. Der Informationszugang darf aus meiner Sicht allerdings nicht von der Bereitschaft zur (falkultativen) ergänzenden Erörterung in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur in Bonn oder Berlin abhängig gemacht werden." Ich bitte daher um Informationszugang durch Übersendung von Kopien. Am liebsten per E-Mail, sonst auch per Post. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Man…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Re: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management [#4263]
Datum
2. September 2014 13:14
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management" vom 29.05.2013 (#4263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 428 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Meister, mit Schreiben vom 5. Juni 2014 wurde Ihrem Antrag auf Informationszugang insoweit sta…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management [#4263]
Datum
3. September 2014 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, mit Schreiben vom 5. Juni 2014 wurde Ihrem Antrag auf Informationszugang insoweit stattgegeben, als die Unternehmen, die an der BEREC-Studie teilgenommen hatten, keine schutzwürdigen Interessen in Form von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geltend gemacht haben. Diese Entscheidung wurde den Unternehmen seitens der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Nachdem die Entscheidung den betroffenen Dritten gegenüber bestandskräftig geworden ist, haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in die geschwärzten Antworten der Unternehmen zu nehmen. Hierüber wurden Sie mit Schreiben vom 16. Juli 2014 informiert. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumen der Bundesnetzagentur (Dienstsitz Bonn) eingeräumt. Dies wurde Ihnen mit Schreiben vom 18. Juli 2014 noch einmal dargelegt. Sie haben sich daraufhin an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewandt. Zwischenzeitlich hat diesbezüglich ein Gespräch zwischen Mitarbeitern der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Bundesnetzagentur stattgefunden. Der Bundesnetzagentur ist im Nachgang zu diesem Gespräch eine Stellungnahme seitens der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zugesagt worden. Diese Stellungnahme hat die Bundesnetzagentur noch nicht erhalten. Sobald diese Stellungnahme vorliegt, werden wir gerne auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort vom 22. August. Wie empfohlen, habe ich Widerspruch b…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management [#4263]
Datum
3. September 2014 10:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort vom 22. August. Wie empfohlen, habe ich Widerspruch bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Daraufhin antwortete die BNetzA jedoch: "Der Bundesnetzagentur ist im Nachgang zu diesem Gespräch eine Stellungnahme seitens der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zugesagt worden. Diese Stellungnahme hat die Bundesnetzagentur noch nicht erhalten." Können Sie mir den Stand davon mitteilen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Sehr g…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management [#4263]
Datum
8. September 2014 11:08
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat IX - Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Meister, am Freitag (05.09.2014) habe ich der BNetzA per Mail unsere Rechtsauffassung mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
114a 3911-6 2013—4 Sehr geehrte ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 22.08.2014, mit der Sie gegen meinen Beschei…
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
114a 3911-6 2013—4
Datum
12. September 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
82,9 KB
Sehr geehrte ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 22.08.2014, mit der Sie gegen meinen Bescheid vom 18.07.2014 Widerspruch einlegen und im Weiteren auf eine Stellungnahme der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) vom 22.08.2014 verweisen. Hintergrund der Stellungnahme war ein Gespräch, das zwischen mir und Mitarbeitern des zuständigen Referats für Informationsfreiheit bei der BfDI am gleichen Tag geführt worden ist. Die hieraus folgende Stellungnahme der Kollegen liegt mir seit dem 05.09.2014 vor. Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir folgende Hinweise: 1) Der von ihnen eingelegte Widerspruch ist unzulässig. Die einmonatige Widerspruchsfrist nach g 70 Abs. 1 S. 1 VwGO ist nach der dreitägigen Zugangsfiktion des 5 41 Abs. 2 VwVfG am 21.08.2014 abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt hätten Sie schriftlich oder in elektronischer Form mit elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz Widerspruch einlegen müssen. Der von Ihnen am 22.08.2014 mit einfacher E-Mail eingelegte Widerspruch genügt diesen Form- und Fristerfordernissen nicht. Ich beabsichtige daher, Ihren Widerspruch aus den genannten Gründen als unzulässig abzuweisen und gebe Ihnen hierzu Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 26.09.2014. 2) Aus rechtlicher Sicht wäre daher nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine begleitete Akteneinsicht in Bonn zu gewähren (vgl. Schreiben vom 18.07.2014). Dies gilt nicht zuletzt auch deshalb, da Sie bislang keine Gründe dafür dargetan haben, warum Ihnen – anders als ebenfalls bundesweit ansässigen Verfahrensbeteiligten bei der Bundesnetzagentur im Übrigen – eine Akteneinsicht in Bonn nicht zumutbar ist. Ungeachtet dessen möchte ich Ihnen in diesem konkreten Einzelfall entgegenkommen. Deshalb schlage ich ihnen eine begleitete Akteneinsicht am Dienstsitz der Bundesnetzagentur in Berlin (Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin) vor.
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Laut BfDI wurde ihnen die vereinbarte Stellungnahme/Rechtsauffassung am Freitag, d…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: AW: Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management [#4263]
Datum
16. September 2014 10:42
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Laut BfDI wurde ihnen die vereinbarte Stellungnahme/Rechtsauffassung am Freitag, den 05.09.2014 zugestellt. Ich würde mich freuen, wenn sie sich mit mir in Verbindung setzen könnten, um die Details meines Informationszugangs zu klären. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 4263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesnetzagentur
&lt;Treffen bei der Bundesnetzagentur&gt;
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Antworten zur BEREC-Studie zu Traffic Management
Datum
17. Oktober 2014
Status
2,9 MB
&lt;Treffen bei der Bundesnetzagentur&gt;