Ergebnisse der Lernstandserhebungen

Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen (2013 und älter soweit vorhanden) aller Schulen in NRW (Schulname, erreichte Punkte in Deutsch, Mathe, Englisch)

Die Information ist laut diesem Artikel vorhanden
http://www.derwesten.de/region/schueler-in-nrw-schwaecher-als-im-jahr-2012-aimp-id8190668.html

Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form an diese Mailadresse

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Juli 2013
  • Frist
    16. August 2013
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Michael Küster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
Ergebnisse der Lernstandserhebungen
Datum
15. Juli 2013 20:33
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen (2013 und älter soweit vorhanden) aller Schulen in NRW (Schulname, erreichte Punkte in Deutsch, Mathe, Englisch) Die Information ist laut diesem Artikel vorhanden http://www.derwesten.de/region/schueler-in-nrw-schwaecher-als-im-jahr-2012-aimp-id8190668.html Ich bitte um Zusendung in elektronischer Form an diese Mailadresse
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
15. Juli 2013 20:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Küster, für Ihren Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW vom 15.7.2013 bedanke ich mich. S…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG WG: Ergebnisse der Lernstandserhebungen
Datum
31. Juli 2013 10:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Küster, für Ihren Antrag auf Informationszugang nach IFG NRW vom 15.7.2013 bedanke ich mich. Sie bitten um die Zusendung der von einzelnen Schulen in NRW erreichten Ergebnisse der Lernstandserhebungen 2013 und früherer Durchgänge (Schulname, erreichte Punkte in Deutsch, Mathematik, Englisch). Punktwerte werden bei den Lernstandserhebungen für einzelne Schulen nicht berechnet und liegen daher nicht vor. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen diese Informationen nicht zur Verfügung stellen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kevin Isaac --- Kevin Isaac Referat 533 - Bildungsforschung, Evaluation und Standardüberprüfung Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW - Dienststelle Soest - Paradieser Weg 64, 59494 Soest www.standardsicherung.nrw.de |
Michael Küster
Sehr geehrte Herr Isaac, bitte schicken Sie mir in diesem Fall die angeforderte Information in der Ihnen vorliege…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Behörde
Betreff
AW: AW: IFG WG: Ergebnisse der Lernstandserhebungen
Datum
1. August 2013 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Isaac, bitte schicken Sie mir in diesem Fall die angeforderte Information in der Ihnen vorliegenden Form zu. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
1. August 2013 11:56
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
Michael Küster
Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanf…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen
Datum
16. August 2013 10:16
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen" vom 15.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 15 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Küster
Michael Küster
AW: Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihei…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen
Datum
23. August 2013 19:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen" vom 15.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich bis spätestens zum 30.8.2013 über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Küster
Michael Küster
AW: AW: Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfr…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: AW: Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen
Datum
23. August 2013 19:24
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen" vom 15.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich bis spätestens zum 30.8.2013 über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Michael Küster
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Automatische Antwort: Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen Sehr geehrte Damen und Herren, vielen …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Ergebnisse der Lernstandserhebung, Frist abgelaufen
Datum
23. August 2013 19:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht im Hause. Dringende Nachrichten sollten Sie mit Priorität "hoch" versehen und ggf. zusätzlich mit entsprechendem Hinweis an <<E-Mail-Adresse>> versenden. Sie wird dann an die zuständige Vertretung weitergeleitet. --- Kevin Isaac Referat 533 - Bildungsforschung, Evaluation und Standardüberprüfung Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW - Dienststelle Soest - Paradieser Weg 64, 59494 Soest Tel.: 02921-683.298 | Fax: 02921- 683.228 <<E-Mail-Adresse>> www.standardsicherung.nrw.de
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
23. August 2013 19:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Tel.: 0211 - 5867 40 Fax: 0211 - 5867 32 20 <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach IFG zur Übermittlung von Ergebnissen der Lernstandserhebungen vom 15.7.2013 bzw. 1.8.2013 Akz.: 53…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach IFG zur Übermittlung von Ergebnissen der Lernstandserhebungen vom 15.7.2013 bzw. 1.8.2013
Datum
27. August 2013 13:38
Status
Warte auf Antwort
Akz.: 533-6.08.01.01-114554 Sehr geehrter Herr Küster, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1.8.2013, in der Sie nunmehr um die Zusendung der von einzelnen Schulen in NRW erreichten Ergebnisse der Lernstandserhebungen 2013 und früherer Durchgänge (Schulname, erreichte Punkte in Deutsch, Mathematik, Englisch) in der mir „vorliegenden Form“ bitten. Wie bereits mit Mail vom 31.7.2013 mitgeteilt, werden Punktwerte bei den Lernstandserhebungen für einzelne Schulen nicht berechnet. Die Daten, auf denen der von Ihnen zitierte Artikel basiert, stammen aus verschiedenen parlamentarischen Anfragen - „Kleine Anfragen“ - zu regionalen Ergebnissen der Lernstandserhebungen 2012 und 2013. Sofern sich Ihr Antrag auf diese Ergebnisse bezieht, können diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden. Ich weise hier auf das Archiv der Landtagsverwaltung hin, wo Sie unter www.landtag.nrw.de die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen abrufen können. Eine aufgelistete Darstellung von Ergebnissen aller Schulen liegt mir nicht vor. Die Eröffnung des Zugangs zu den vorhandenen Informationen wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Ich weise Sie daher antragsgemäß darauf hin, dass ich hierfür Gebühren und Auslagen gemäß § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz (VerwGebO IFG NRW) erheben werde. Diese liegen bei umfangreichem Verwaltungsaufwand – wie im vorliegenden Fall – zwischen 10 und 500 Euro. Ein Verzicht auf die Erhebung der Gebühren und Auslagen, wie von Ihnen gem. § 2 VerwGebO IFG NRW beantragt, ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Zur Abschätzung des Programmieraufwands und Minimierung der Kosten bitte ich Sie darum, Ihr Auskunftsersuchen zu konkretisieren. Bitte teilen Sie mir bis zum 30.9.2013 mit, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang unter den oben erläuterten Bedingungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kevin Isaac --- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW Referat 533 - Bildungsforschung, Evaluation und Standardüberprüfung Paradieser Weg 64, 59494 Soest www.standardsicherung.nrw.de
Michael Küster
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG. Die bisherige Korres…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen"
Datum
27. August 2013 17:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4638 Irgendwas muss im MSW pro Schule vorliegen, die Lehrer der Schule sitzen jedes Jahr am Computer und geben die Ergebnisse ein. Für eine digitale Kopie einer Datenbank (ich vermute nicht, dass das MSW die Ergebnisse in Leitzordnern speichert) einen umfangreichen Verwaltungsaufwand anzusetzen ist IMHO reine Abschreckung. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Michael Küster
Sehr geehrte Herr Isaac, ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten, da mir Ihre Aussage, …
Von
Behörde
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen"
Datum
27. August 2013 17:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Isaac, ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten, da mir Ihre Aussage, es lägen keine Ergebnisse pro Schule vor unplausibel erscheint. Was passiert den bitteschön http://www.lernstand8.nrw.de/ls8web/ls_sch_login.php hiermit? Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Michael Küster
Sehr geehrte Herr Isaac, ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten, da mir Ihre Aussage, …
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen"
Datum
27. August 2013 17:27
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Herr Isaac, ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten, da mir Ihre Aussage, es lägen keine Ergebnisse pro Schule vor unplausibel erscheint. Was passiert den bitteschön http://www.lernstand8.nrw.de/ls8web/ls_sch_login.php hiermit? Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Michael Küster
Sehr geehrter Herr Isaac, ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten, da mir Ihre Aussage,…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen"
Datum
27. August 2013 17:29
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrter Herr Isaac, ich habe den Landesdatenschutzbeauftragten um Vermittlung gebeten, da mir Ihre Aussage, es lägen keine Ergebnisse pro Schule vor unplausibel erscheint. Was passiert den bitteschön http://www.lernstand8.nrw.de/ls8web/ls_sch_login.php hiermit? ... Mit freundlichen Grüßen Michael Küster
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht im Hause. Dringende Nachric…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen"
Datum
27. August 2013 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht im Hause. Dringende Nachrichten sollten Sie mit Priorität "hoch" versehen und ggf. zusätzlich mit entsprechendem Hinweis an <<E-Mail-Adresse>> versenden. Sie wird dann an die zuständige Vertretung weitergeleitet. --- Kevin Isaac Referat 533 - Bildungsforschung, Evaluation und Standardüberprüfung Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW - Dienststelle Soest - Paradieser Weg 64, 59494 Soest Tel.: 02921-683.298 | Fax: 02921- 683.228 <<E-Mail-Adresse>> www.standardsicherung.nrw.de
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2013 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Ergebnisse der Lernstandserhebungen"
Datum
28. August 2013 09:25
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 27.08.2013 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW Bearbeitung: Frau Füth Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW
Datum
17. März 2014 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Bearbeitung: Frau Füth Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.6-2669/13 Sehr geehrt<< Anrede >> am 27.08.2013 hatten Sie über das Portal fragdenstaat.de um Unterstützung bei Ihrer Anfrage beim Schulministerium NRW gebeten. Ihr Anliegen war, die von einzelnen Schulen in NRW ereichten Ergebnisse der Lernstandserhebungen 2013 und früher in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zu erhalten. Leider haben Sie bisher - außer einer Eingangsbestätigung - keine Rückmeldung meines Hauses erhalten. Dies bitte ich zu entschuldigen. Wegen der Vielzahl der an mich herangetragenen Eingaben und Grundsatzfragen und wegen einiger personeller Engpässe war eine frühere Bearbeitung leider nicht möglich. Aufgrund der mittlerweile verstrichenen Zeit wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mitteilen könnten, ob Sie die Sache noch weiterverfolgen möchten oder ob mittlerweile eine Klärung eingetreten ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Füth Dorothée Füth Referentin (Referat 4, Informationsfreiheit) Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-52 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www: www.ldi.nrw.de
Michael Küster
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638] Sehr geehrte Frau Füth, vielen Dank für Ihre Rückmeldun…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638]
Datum
20. März 2014 21:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Füth, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Drängen Sie doch bitte beim MSW auf eine Erläuterung für die exorbitant hohen angeblichen Kosten, die ja wohl eine rein abschreckende Maßnahme sind. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2014 wird hiermit…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638]
Datum
21. März 2014 09:57
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.03.2014 wird hiermit bestätigt.
Michael Küster
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638] Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf folg…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638]
Datum
16. Mai 2014 20:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf folgenden Vorgang Aktenzeichen: 49.2.3.1.6-2669/13 Bearbeitung: Frau Füth und bitte um Nachricht über den Stand der Dinge. Mit freundlichen Grüßen, Michael Küster Anfragenr: 4638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638] Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.05.2014 wird hiermit be…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW [#4638]
Datum
19. Mai 2014 09:29
Status
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 16.05.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Sehr geehrter Herr Küster, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Äuß…
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Sehr geehrter Herr Küster, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Äußerung komme. Die Bearbeitung der Angelegenheit hat sich unangemessen verzögert, wofür ich um Entschuldigung bitte. Wegen der Vielzahl von Eingaben und Anfragen ist es uns leider nicht möglich, unsere Stellungnahmen stets so zeitnah abzugeben, wie wir es uns selbst wünschen würden. Ich habe Ihr Begehren nunmehr gegenüber dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW aufgegriffen. Eine Durchschrift meines Schreibens füge ich in der Anlage bei. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.6-2669/13 Betreff: Mein Schreiben vom 07.07.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Mein Schreiben vom 07.07.2014 Sehr geehrter Herr Küster , leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.6-2669/13 Betreff: Mein Schreiben vom 11.08.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung, Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Mein Schreiben vom 11.08.2014 Sehr geehrter Herr Küster , zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.6-2669/13 Betreff: Mein Schreiben vom 11.08.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung, Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Mein Schreiben vom 11.08.2014 Sehr geehrter Herr Küster , zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage vom 28.08.2013 Sehr geehrter Herr Küster, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückä…
Sehr geehrter Herr Küster, ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt zu einer Rückäußerung komme. Wegen der Vielzahl von Eingaben und Anfragen ist es uns leider nicht möglich, unsere Stellungnahmen stets so zeitnah abzugeben, wie wir es uns selbst wünschen würden. Das Schulministerium NRW hat mir zwischenzeitlich auf mein Schreiben geantwortet und im Wesentlichen mitgeteilt, dass die Bearbeitung Ihres Antrags insgesamt wohl Kosten in Höhe von 200 € auslösen wird. Dies habe eine erneute Prüfung des zu erwartenden Verwaltungsaufwands ergeben: Die Daten lägen nicht unmittelbar vor, sondern bedürften zunächst der Erzeugung von neuen Datensätzen aus vorhandenen Datenbanksystemen und im Anschluss die Überführung in neue Speicherungsformen oder ggf. eines Ausdrucks der Daten in Papierform. Für die damit verbundenen vorwiegend informationstechnischen Arbeitsschritte geht die Qualitätsagentur Landesinstitut für Schule von einem Aufwand von 2,5 Stunden (höherer Dienst) aus. Gemäß des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW ist ein Stundensatz von 80 Euro für einen Beschäftigten des höheren Dienstes bei der Berechnung zu Grunde zu legen. In der Zusammenschau entstünden für die Beantwortung der Anfrage somit wohl insgesamt Kosten in Höhe von 200 €. Dies entspräche der Ihnen bereits mitgeteilten Gebührenstufe gemäß Ziffer 1.2 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW, die für die Abgeltung eines erheblichen Verwaltungsaufwands einen Gebührenrahmen von 10-500 € vorsieht. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich keine Möglichkeit sehe, weiter gegen diese Gebührenberechnung vorzugehen. Sollte der Behörde der geschilderte Aufwand tatsächlich entstehen – und es gibt keinen Hinweis darauf, dass dies nicht der Fall sein könnte- ist die dargelegte Gebührenerhebung zulässig. Allenfalls könnten Sie überlegen, ob eine eingeschränktere Antragstellung ( d.h. evtl. beschränkt auf bestimmte Jahrgänge oder bestimmte Schulen) Ihrem Informationsbegehren ebenfalls Genüge tun könnte. Dies würde dann ggf. den Aufwand der Behörde und damit auch die zu erwartende Gebühr senken. Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können. ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­Mit freundlichen Grüßen

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Michael Küster
AW: Ihre Anfrage vom 28.08.2013 [#4638] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihren Einsatz u…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Michael Küster
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.08.2013 [#4638]
Datum
29. Januar 2015 22:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich für Ihren Einsatz und Ihre Hartnäckigkeit in dieser Angelegenheit. Ich werde über weitere Schritee nachdenken. Mit freundlichen Grüßen Michael Küster Anfragenr: 4638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>