Dokument "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD"
Antrag nach dem LIFG/IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Dokument mit dem Titel "Unser gemeinsamer, freier Rundfunk ARD", welche vermutlich anlässlich des ARD Jubiläums erstellt wurde.
Ich verweise diesbezüglich auf die Medienberichterstattung zu diesem Dokument (https://www.welt.de/kultur/medien/plus188590441/Kampf-um-Rundfunkbeitrag-So-will-die-ARD-die-Buerger-beeinflussen.html)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Baden-Württemberg (LIFG), sowie nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG), soweit Informationen von Bundesbehörden im Sinne des § 1 IFG Abs. 1 betroffen sind, sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum12. Februar 2019
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14. März 2019
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