Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen

Baupläne des sich im Bau befindlichen Hörsaalzentrums Claßenstraße der RWTH Aachen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2014
  • Frist
    12. September 2014
  • Kosten dieser Information:
    134,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen [#7004]
Datum
9. August 2014 23:57
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Baupläne des sich im Bau befindlichen Hörsaalzentrums Claßenstraße der RWTH Aachen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne komme ich Ihrer Bitte nach, Ihnen Einsicht in die Baupläne zum Neubau …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Betreff
AW: Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen [#7004]
Datum
14. August 2014 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gerne komme ich Ihrer Bitte nach, Ihnen Einsicht in die Baupläne zum Neubau des Hörsaalzentrum Claßenstraße zu gewähren. Der Form halber möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass das IFG nur natürlichen Personen Zugang zu Informationen bei Behörden gewährt. Ich gehe also davon aus, dass Sie als natürliche Person und nicht stellvertretend für den Verein "Frag den Staat" die Informationen anfragen und verwenden. Die von uns erhaltenen Informationen dürfen Sie daher nicht auf der entsprechenden Internetseite veröffentlichen. Um Ihnen Baupläne zur Verfügung stellen zu können, brauche ich jedoch von Ihnen nähere Angaben, welche Art von Plänen Sie einsehen möchten. Das Projekt beinhaltet nämlich mehrere hundert Pläne. Zu unterscheiden sind zum Beispiel Entwurfspläne, Baugenehmigungspläne oder Ausführungspläne, wobei zum Teil noch unter Hochbauplänen und Plänen der technischen Gebäudeausrüstung unterschieden werden kann. Erst wenn ich weiß, welche und wie viele Pläne Sie einsehen möchten, kann ich Ihnen auch den Umfang der anfallenden Gebühren benennen. Sie können die Pläne als Papierausdruck zugesandt bekommen, hier vor Ort einsehen oder als CD im digitalen Format erhalten. Eine Zusendung per E-Mail ist wegen des hohen Datenvolumens der Pläne nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisher…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen" [#7004]
Datum
14. August 2014 15:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem NRW: IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/7004 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. In der E-Mail vom 14. August 2014 um 10:01 Uhr bittet die Kontaktperson des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW darum, die Informationen, die ich eventuell im Laufe der Anfrage erhalten werde, nicht auf der Plattform “Frag den Staat” zu veröffentlichen. Ist diese Einschränkung statthaft und bin daran gebunden? Kann ich gegen diese Einschränkung Widerspruch einlegen oder eine Angabe von Gründen fordern? Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. In erster Linie interessieren mich die Ausfü…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen" [#7004]
Datum
14. August 2014 15:22
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. In erster Linie interessieren mich die Ausführungspläne – könnten Sie mir aufstellen, welche Gebühren Sie für die Bereitstellung welcher Untergruppen der Ausführungspläne beanschlagen müssten? Ich gehe davon aus, dass diese Gebühren hauptsächlich durch das Format (gedruckt, CD,…) bestimmt werden, könnten Sie auch hier aufstellen welche Gebühren für welches Format anfallen? Ist es mir möglich, die Pläne direkt persönlich bei Ihnen abzuholen? Würde dies die anfallenden Gebühren verringern? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informatio…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen" [#7004]
Datum
15. August 2014 10:52
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.08.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage sende ich Ihnen eine Planliste der Ausführungspläne (an die 10…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Baupläne des Hörsaalzentrum Claßenstraße in Aachen" [#7004]
Datum
21. August 2014 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in der Anlage sende ich Ihnen eine Planliste der Ausführungspläne (an die 1000 Pläne). Die Gebühren setzen sich zum einen zusammen aus den tatsächlichen Kosten, die beim Reproservice entstehen, zuzüglich Personalkosten. Die Plottkosten betragen: DIN Format s/w farbig A3 50 Cent 1€ A1 2€ 3€ A0 3€ 5€ Die Personalkosten belaufen sich auf 89,- €/h für einen Bauzeichner. Für das Brennen einer CD / DVD fällt die tatsächlich benötigte Zeit für das Zusammenstellen des Planpaketes, die Brenndauer sowie die Vorbereitung zum Versand an. Bei Versand kommen die gewöhnlichen Portokosten der DHL hinzu. Natürlich können Sie die Pläne auch persönlich bei mir abholen kommen, dann würden die DHL-Versandkosten entfallen. Wenn Sie z.B. alle Pläne aus der Planliste auf einem Datenträger gebrannt haben wollen, wird damit ein Zeichner 1,5 bis 2 Tage beschäftigt sein. Die Kosten sind dann entsprechend von Ihnen zu übernehmen. Ich kenne leider Ihr näheres Interesse nicht, würde Ihnen jedoch vorschlagen, dass Sie mit den Hochbauplänen der Grundrisse, Schnitte und Ansichten einen guten Gesamteindruck des Projektes erhalten. Die Grundrisse setzen sich jeweils aus vier DIN A0 Plänen, die Schnitte und Ansichten aus jeweils zwei DIN A0 Plänen zusammen. Der geschätzte Zeitaufwand hierfür wird bei einer halben Stunde plotten/brennen liegen. Bitte teilen Sie mir mit, was Sie in welcher Form gerne hätten. Da Sie bereits mit meiner letzten E-Mail meine Kontaktdaten empfangen haben, möchte ich Sie bitten sich auch weiterhin für Ihr Anliegen direkt an mich zu wenden. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <&…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Seelen, Tel. 0211/38424-52 Aktenzeichen: 49.2.3.1.10-2596/14 Betreff: Ihre E-Mail vom14.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 4 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de\metanavi_Kontakt\key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:\Dokumente%20und%20Einstellungen\ricke.PIN1_LDI\Desktop\www.ldi.nrw.de> P Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob Sie diese E-Mail ausdrucken!
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG NRW [#7004] Sehr geehrt<< Anrede >> > Ich kenne leider Ihr näheres Interesse nicht, würde…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG NRW [#7004]
Datum
3. September 2014 16:27
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> > Ich kenne leider Ihr näheres Interesse nicht, würde Ihnen jedoch vorschlagen, dass Sie mit den Hochbauplänen der Grundrisse, Schnitte und Ansichten einen guten Gesamteindruck des Projektes erhalten. Die Grundrisse setzen sich jeweils aus vier DIN A0 Plänen, die Schnitte und Ansichten aus jeweils zwei DIN A0 Plänen zusammen. Der geschätzte Zeitaufwand hierfür wird bei einer halben Stunde plotten/brennen liegen. Mein Interesse ist es tatsächlich, mir einen Überblick über das Bauprojekt zu verschaffen; daher nehme ich Ihren Vorschlag gerne an. Ich würde dann sowohl die Dateien auf CD als auch geplottete Kopien nehmen. Bitte verwenden Sie die jeweils aktuellsten Versionen der entsprechenden Pläne. Ich würde dann sowohl die CD als auch die Drucke persönlich beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb in Aachen abholen. In Ihrer ersten Antwortmail haben Sie mich angehalten, die Pläne nach Erhalt nicht auf der Internetseite des Vereins “Frag den Staat” zu veröffentlichen. Könnten Sie mir sagen, warum ich dazu nicht berechtigt bin? Steht es mir frei, die Pläne auf meiner persönlichen Internetseite zu veröffentlichen? Ich war bisher davon ausgegangen, dass ich Dokumente, die ich durch das Informationsfreiheitsgesetz von einer Behörde erhalte, uneingeschränkt verwenden, weitergeben und wiederveröffentlichen darf. Da andere Interessenten für die selben Pläne dann nicht mehr bei Ihnen Verwaltungsaufwand erzeugen würden, wäre eine Veröffentlichung doch auch im Interesse Ihrer Behörde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 15.08.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag beim BLB NRW auf E…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 15.08.2014
Datum
5. September 2014 11:31
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
331,2 KB
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag beim BLB NRW auf Einsicht in die Baupläne zum Neubau des Hörsaalzentrums Claßenstraße Ihre E-Mail vom 15.08.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, ich habe Ihr Begehren gegenüber dem BLB NRW aufgegriffen und mein Schreiben als Anhang beigefügt. Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit werde ich Sie informieren. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
AW: IFG NRW [#7004] Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre letzte E-Mail hat mich gerade auf den Sprung in den Ur…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Betreff
AW: IFG NRW [#7004]
Datum
17. September 2014 12:43
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, Ihre letzte E-Mail hat mich gerade auf den Sprung in den Urlaub erwischt, so dass ich Ihnen erst jetzt antworten kann. Ich lasse Ihnen den Satz Pläne drucken und auf eine CD brennen. Natürlich erhalten Sie den letzten aktuellen Stand. Zu dem Hinweis, dass Sie die Pläne nicht weiter veröffentlichen dürfen folgendes: Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze zur Informationsfreiheit. In nahezu allen Bundesländern wird in den jeweiligen Gesetzen zwischen Informationserlangung und Weiterverwendung unterschieden. Das IFG NRW gibt natürlichen Personen ein Informationsrecht. Daher sind wir davon ausgegangen, dass Sie entsprechend als natürliche Person die Anfrage stellten und nicht für eine juristische Person, welche die Daten ggf. gewerblich verwenden möchte. Wir hatten insofern klargestellt, dass eine Verwendung der Daten durch die juristische Person des Vereins nicht in Betracht kommt. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hat jedoch unsere Bedenken dahingehend zerstreut, als er mitteilte, dass Ihr Verein lediglich die Anfragen von natürlichen Personen sammelt und insofern eine "Plattform" bieten möchte. Einer Veröffentlichung steht dann insofern auch nach unserer Auffassung nichts entgegen, weil hier augenscheinlich nur einer Vielzahl von natürlichen Personen der Zugang zu den Informationen gewährt werden soll. Es ist richtig, dass eine derartige Nutzung der Daten durchaus eine Entlastung der Behörden bedeuten kann. Die Veröffentlichung der erhaltenen Daten auf der Website www.fragdenstaat.de wird daher gestattet. Die CD, sowie die geplotteten Pläne lasse ich vorbereiten und Sie erhalten diese gegen Zahlung der Gebühr. Sobald die Zusammenstellung erfolgt ist, melde ich mich bei Ihnen, so dass Sie die Unterlagen hier bei uns abholen können. Mit freundlichen Grüßen,
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
AW: IFG NRW [#7004] Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Pläne liegen in ausgedruckter Form und auf CD gebrannt …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Betreff
AW: IFG NRW [#7004]
Datum
6. Oktober 2014 11:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, die Pläne liegen in ausgedruckter Form und auf CD gebrannt für Sie bereit. In der Anlage sende ich Ihnen die Rechnung mit der Bitte um Überweisung des Betrages in Höhe von 134,- € brutto. Bitte geben Sie bei Zahlung unbedingt die Kundennummer und Rechnungsnummer an. Nach Eingang Ihrer Zahlung stehen Ihnen die Pläne zur Abholung bereit. Der Übersicht halber und um Ihnen Kosten zu sparen habe ich Ihnen die Pläne im Maßstab 1:100 ausdrucken lassen. Auf der CD finden Sie darüber hinaus alle Pläne zusätzlich im Maßstab 1:100 und 1:50 vor. Die Kosten für die Pläne setzen sich wie folgt zusammen: DIN Format EP Anzahl GP A2 1,- € 1 1,- € A1 2,- € 1 2,- € A0 3,- € 8 24,- € Übergröße A0 4,- € 4 16,- € Mit freundlichen Grüßen,
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Baupläne // Baupläne persönlich abgeholt, CD mit PDFs erhalten //
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen
Via
Briefpost
Betreff
Baupläne
Datum
17. Oktober 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
// Baupläne persönlich abgeholt, CD mit PDFs erhalten //
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
IFG NRW Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeit…
Von: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-65 Aktenzeichen: 49.2.3.1.10-2596/14 Betreff: Mein Schreiben vom 05.09.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Ihr Antrag beim BLB NRW auf Einsicht in die Baupläne zum Neubau des Hörsaalzentrums Claßenstraße Mein Schreiben vom 05.09.2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in , leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Schreiben vom 05.09.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#7004] Ihr Aktenzeich…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 05.09.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#7004]
Datum
18. November 2014 15:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Ihr Aktenzeichen: 49.2.3.1.10-2596/14 Erinnerung: Antrag beim BLB NRW auf Einsicht in die Baupläne zum Neubau des Hörsaalzentrums Claßenstraße Sehr geehrt<< Anrede >> entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, der Antrag beim BLB NRW auf Einsicht in die Baupläne des Hörsaalzentrums Claßenstraße wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 7004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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AW: Mein Schreiben vom 05.09.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#7004] Der Eingang Ih…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Mein Schreiben vom 05.09.2014 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#7004]
Datum
18. November 2014 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.11.2014 wird hiermit bestätigt. Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc www.ldi.nrw.de -------------------------------------------------------------------------------------------