Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Presseanfrage nach § 5 BbgPG,
hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie uns folgendes zu:
die Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Zossen,
und zwar den jeweils
- im Zeitraum Anfang März 2013 bis Ende Dezember 2013 gültigen
- im Zeitraum Anfang Februar 2014 bis Ende Februar 2014 gültigen
- im Zeitraum von Ende Juni 2014 bis heute gültigen
sowie alle derzeit gültigen
- internen Geschäftsanweisungen
- Arbeitshilfen
- Leitfäden des Amtsgerichts Zossen in elektronischer, ersatzweise in gedruckter Form
sowie eine Übersicht / Aufstellung aller derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden des Amtsgerichts Zossen in elektronischer, ersatzweise in gedruckter Form.
Dies ist eine Presseanfrage nach § 5 BbgPG,
hilfsweise ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Das Amtsgericht Zossen ist als Behörde nach Maßgabe der Landespressegesetzes des Landes Brandenburg der Presse verpflichtet, "den Vertreterinnen oder den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen", § 5 BbgPG (Brandenburgisches Pressegesetz).
Presseanfragen nach § 5 BbgPG sind grundsätzlich kostenfrei zu halten.
Bei dem hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG handelt um einen einfachen Fall, der nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, eine Antwortfrist bis 05. Dezember 2014 Eingang hier erscheint angemessen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Die dringliche Aufklärung der o.g. Vorgänge steht im öffentlichen Interesse.
Unsere Legitimation zur vorliegenden Presseanfrage entnehmen Sie bitte dem beiliegenden DJV-Dokument.
Anfrage eingeschlafen
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Datum27. November 2014
-
30. Dezember 2014
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG [#8081]
- Datum
- 27. November 2014 13:31
- An
- Amtsgericht Zossen
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG [#8081]
- Datum
- 30. Dezember 2014 07:57
- An
- Amtsgericht Zossen
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 30. Dezember 2014 08:06
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Status
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- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 2. Januar 2015 15:43
- An
- Amtsgericht Zossen
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- Betreff
- AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 6. Januar 2015 23:11
- An
- Amtsgericht Zossen
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- Von
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 9. Januar 2015 16:10
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 14. Januar 2015 13:03
- An
- Amtsgericht Zossen
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
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- AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 18. Januar 2015 14:41
- An
- Amtsgericht Zossen
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- AW: AW: Antw: Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 19. Januar 2015 10:27
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 19. Januar 2015 13:07
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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- Von
- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- 1451 E-1 (1-4)
- Datum
- 21. Januar 2015 09:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 1451 E-1 (1-4) [#8081]
- Datum
- 21. Januar 2015 16:32
- An
- Amtsgericht Zossen
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- Von
- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- AW: 1451 E-1 (1-4) [#8081]
- Datum
- 22. Januar 2015 10:21
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage "Presseanfrage nach § 5 BbgPG, hilfsweise Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG" [#8081]
- Datum
- 23. Januar 2015 13:39
- An
- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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- Von
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- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
- Status
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
- Status
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- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Amtsgericht Zossen
- Betreff
- WG: Anfrage vom 15.4.2020
- Datum
- 23. April 2020 08:03
- Status
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- Betreff
- AW: WG: Anfrage vom 15.4.2020 [#8081]
- Datum
- 20. Mai 2020 10:05
- An
- Amtsgericht Zossen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Hier gegenständliche Anfragen bedürfen _nicht_ der Schriftform.
Die Pseudo-Argumentation der Behörde Amtsgericht ist typisch um Bürgeranliegen, hier rechtswidrig, abzuwimmeln.
MfG
www.budich.org