Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin

Betrieb:
Bundesnachrichtendienst (BND)
Dienstsitz Berlin
Gardeschützenweg 71-101
(Eingang: Viktoriastraße 10)

zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.

Ich stellen die Anfrage im Rahmen meiner Arbeit für eine gemeinnützig anerkannte Organisation (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) und bitte auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren (nach §2 1.4 VGebO) zu verzichten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2014
  • Frist
    30. Januar 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin [#8244]
Datum
29. Dezember 2014 13:51
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrieb: Bundesnachrichtendienst (BND) Dienstsitz Berlin Gardeschützenweg 71-101 (Eingang: Viktoriastraße 10) zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen. Ich stellen die Anfrage im Rahmen meiner Arbeit für eine gemeinnützig anerkannte Organisation (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) und bitte auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren (nach §2 1.4 VGebO) zu verzichten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte wenden Sie sich an den Bundesnachrichtendienst: http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin [#8244]
Datum
29. Dezember 2014 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte wenden Sie sich an den Bundesnachrichtendienst: http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Service_Box/Kontakt/kontakt_node.html Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Christine Urban Der Bezirksbürgermeister von Berlin Steglitz-Zehlendorf BzBm 4 14160 Berlin Tel.: +49 (030) 90 299 - 3924 Fax: +49 (030) 90 299 - 2660 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Raum A 142 Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin im Internet: www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf Diese E-Mail-Adresse ist nicht für den Empfang elektronisch signierter Dokumente geeignet. >>> Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 29.12.2014 13:51 >>> Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betrieb: Bundesnachrichtendienst (BND) Dienstsitz Berlin Gardeschützenweg 71-101 (Eingang: Viktoriastraße 10) zu dem folgendem Vorgang: Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen. Ich stellen die Anfrage im Rahmen meiner Arbeit für eine gemeinnützig anerkannte Organisation (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) und bitte auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren (nach §2 1.4 VGebO) zu verzichten. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die Senatsverwaltung für Justiz und V…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin [#8244]
Datum
29. Dezember 2014 14:37
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin hat mich genau an Sie als Bezirksverwaltung verwiesen. Die Korrespondenz finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-zu-ergebnissen-der-kontrollen-fur-die-kantine-mensa-betriebskuche-beim-bnd-berlin/ Unter diesem Gesichtspunkt würde ich um Prüfung meines Anliegens bitten. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsk= C3�che beim BND, Berlin [#82…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsk= C3�che beim BND, Berlin [#8244]
Datum
29. Dezember 2014 15:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Entschuldigung. Für Ihre Anfrage ist die stellvertretende Leiterin für Lebensmittelüberwachung zuständig, Frau Dr. Maaß, Tel.: (030) 90 299 8540, E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Ich leite Ihre Mail an sie weiter. Stellv. Amtstierärztin, Lebensmittelüberwachung u. Veterinärangelegenheiten in Steglitz stellvertretene Leitung Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Christine Urban Der Bezirksbürgermeister von Berlin Steglitz-Zehlendorf BzBm 4 14160 Berlin Tel.: +49 (030) 90 299 - 3924 Fax: +49 (030) 90 299 - 2660 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Raum A 142 Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin im Internet: www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf Diese E-Mail-Adresse ist nicht für den Empfang elektronisch signierter Dokumente geeignet. >>> Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 29.12.2014 14:37 >>> Sehr geehrte Frau Urban, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin hat mich genau an Sie als Bezirksverwaltung verwiesen. Die Korrespondenz finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-zu-ergebnissen-der-kontrollen-fur-die-kantine-mensa-betriebskuche-beim-bnd-berlin/ Unter diesem Gesichtspunkt würde ich um Prüfung meines Anliegens bitten. Danke. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsk= C3�che beim BND, Berlin …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsk= C3�che beim BND, Berlin [#8244]
Datum
29. Dezember 2014 15:12
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Vielen Dank. Guten Rutsch ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: AW: AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsk= C3�che beim BND, Ber…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsk= C3�che beim BND, Berlin [#8244]
Datum
3. Februar 2015 23:51
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Auskunft zu Ergebnissen der Kontrollen für die Kantine / Mensa / Betriebsküche beim BND, Berlin" vom 29.12.2014 (#8244) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Danke Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8244 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>