Sehr
geehrtAntragsteller/in
bitte wenden Sie sich an den Bundesnachrichtendienst:
http://www.bnd.bund.de/DE/_Home/Service_Box/Kontakt/kontakt_node.html
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Christine Urban
Der Bezirksbürgermeister von Berlin Steglitz-Zehlendorf
BzBm 4
14160 Berlin
Tel.: +49 (030) 90 299 - 3924
Fax: +49 (030) 90 299 - 2660
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf,
Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Raum A 142
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin im Internet:
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf
Diese E-Mail-Adresse ist nicht für den Empfang elektronisch signierter
Dokumente geeignet.
>>>
Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
29.12.2014 13:51 >>>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrieb:
Bundesnachrichtendienst (BND)
Dienstsitz Berlin
Gardeschützenweg 71-101
(Eingang: Viktoriastraße 10)
zu dem folgendem Vorgang:
Ergebnisse der Hygienekontrolle; Einhaltung lebensmittelrechtlicher
Bestimmungen; Einhaltung der Hygienevorschriften; Richtige Lagerung von
Lebensmitteln; Verbraucherbeschwerden; Bisherige behördlichen
Tätigkeiten; ggf. bisherige Beanstandungen.
Ich stellen die Anfrage im Rahmen meiner Arbeit für eine gemeinnützig
anerkannte Organisation (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) und
bitte auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren (nach §2 1.4 VGebO) zu
verzichten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs.
1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1
Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG,
soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach
§ 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2
Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen
Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die
Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir
die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG
auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über
den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen
betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2
VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens
bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach §
15 Abs. 5 IFG Berlin.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach
§ 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8
EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere
ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen