Bilderberg Konferenz 2015

vom 09.Juni bis 14.Juni 2015 findet in Österreich die Jährliche Bilderberg Konferenz statt. In einem Telepolis Artikel vom 31.01.2015 heißt es dazu: „…Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein
Kooperationsstaatsvertrag“.

Was genau umfasst dieser Kooperationsstaatsvertrag und was wird der Auftrag der deutschen Behörden dabei sein?

Gibt es weitere Beispiele für andere Private Veranstaltungen, bei denen ein Kooperationsstaatsvertrag unterzeichnet wurde?

Welche deutschen Behörden sind an diesem Einsatz, Planung und Durchführung beteiligt?

Welche Kosten wird der Einsatz auf deutscher Seite verursachen?

Wer trägt die Kosten für den Einsatz?

Welchen Grund hat die deutsche Beteiligung?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2015
  • Frist
    14. März 2015
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vom 09.Juni bi…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Bilderberg Konferenz 2015 [#8656]
Datum
10. Februar 2015 16:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vom 09.Juni bis 14.Juni 2015 findet in Österreich die Jährliche Bilderberg Konferenz statt. In einem Telepolis Artikel vom 31.01.2015 heißt es dazu: „…Zwischen Österreich und Deutschland besteht ein Kooperationsstaatsvertrag“. Was genau umfasst dieser Kooperationsstaatsvertrag und was wird der Auftrag der deutschen Behörden dabei sein? Gibt es weitere Beispiele für andere Private Veranstaltungen, bei denen ein Kooperationsstaatsvertrag unterzeichnet wurde? Welche deutschen Behörden sind an diesem Einsatz, Planung und Durchführung beteiligt? Welche Kosten wird der Einsatz auf deutscher Seite verursachen? Wer trägt die Kosten für den Einsatz? Welchen Grund hat die deutsche Beteiligung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
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geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist nun so viel Zeit vergangen, dass es Ihnen jetzt vielleicht möglich …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bilderberg Konferenz 2015 [#8656]
Datum
14. Januar 2016 18:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist nun so viel Zeit vergangen, dass es Ihnen jetzt vielleicht möglich ist, mir folgende Fragen zu beantworten, wenn Ihnen die Abrechnungen endgültig vorliegen. Welche deutschen Behörden waren an diesem Einsatz, der Planung und der Durchführung beteiligt? Welche Kosten hat der Einsatz auf deutscher Seite verursacht? Wer trägt die Kosten für den Einsatz? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Januar 2016
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Februar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Schreiben vom 18.01.2016 [#8656] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möch…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Schreiben vom 18.01.2016 [#8656]
Datum
3. Februar 2016 13:17
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich für Ihr Antwortschreiben vom 18. Januar 2016 bedanken. Daraus ergeben sich allerdings neue Fragen, um deren Antwort ich Sie hiermit bitte. Ist es richtig, dass dem BMI keine Informationen vorliegen, die Auskunft geben über die entstandenen Kosten, wer diese Kosten übernehmen wird (Deutschland oder Österreich) und welche deutschen Behörden an diesem Einsatz beteiligt waren? Können Sie die Frage beantworten, wann Sie damit rechnen, diese Informationen zu erhalten? Können Sie sagen, welche Behörde über diese Informationen verfügen könnte? Auch diese Fragen stelle ich nach dem IFG. Wenn möglich, bitte ich um eine elektronische Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Bilderberg Konferenz 2015" [#8656]
Datum
18. März 2016 16:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/8656 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil es Unglaubwürdig ist, dass das Ministerium die angefragten Informationen nicht hat, über keine Informationen verfügt wer diese Informationen hat und auch nicht sagen kann, wann dem Ministerium diese Informationen zur Verfügung stehen werden. Es geht hier um Fragen zu den Kosten und dem Umfang eines Polizeieinsatzes im Ausland. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich zunächst bei Ihnen für Ihre An…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bilderberg Konferenz 2015" [#8656]
Datum
8. Juni 2016 16:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich zunächst bei Ihnen für Ihre Antwort bedanken. Eine Antwort auf die Frage, warum dem BMI keine Informationen über die Kosten eines Polizeieinsatzes im Ausland vorliegen, über Arbeitsstunden oder Kostenabrechnungen und wer letztendlich dafür aufkommen muss, erschließt sich mir immer noch nicht. Sie haben geschrieben: "Da eine Teilnahme von Mitarbeitern des BMI an der Konferenz nicht ersichtlich ist, sprechen m. E. auch keine Anhaltspunkte gegen die Fehlanzeige des BMI zu Ihrem IFG-Antrag." Dieser Logik folgend, müssten dem BMI auch keine Informationen über die Kosten eines Polizeieinsatzes bei einem Fußballspiel vorliegen, wenn keine Mitarbeiter des BMI teilgenommen haben. (Teilgenommen im Sinne von zugeschaut oder mitgespielt wird als unerheblich angenommen.) Das gleiche gilt für die Kosten einer Demonstration. Wenn keine Mitarbeiter des BMI teilgenommen haben, also demonstriert haben, liegen dem BMI auch keine Informationen vor. Diese Argumentation ist nicht logisch. Aber wenn dem so ist, stellt sich doch unweigerlich die Frage, ob hier nicht eine Amtspflichtverletzung (vorsätzlich oder fahrlässig) wegen mangelnder/fehlender Dokumentation vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 10.06.2016. …
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bilderberg Konferenz 2015" [#8656]
Datum
15. Juni 2016 18:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 10.06.2016. Leider wurde aus Ihrer Antwort nicht ersichtlich, ob Sie in dem Verhalten des BMI ein Versäumnis oder eine Amtspflichtverletzung (vorsätzlich oder fahrlässig) wegen mangelnder/fehlender Dokumentation erkennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0210 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Bilderberg Konferenz 2015" [#8656]
Datum
28. Juni 2016 11:56
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 15-725/002 II#0210 Sehr geehrtAntragsteller/in wie bereits mitgeteilt, ist die Bearbeitung Ihres Antrags durch das BMI insgesamt nicht zu beanstanden. Es sind auch keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, wonach das BMI Unterlagen zur Vermeidung einer Zugangsgewährung nach dem IFG bewusst nicht erfasst hätte. Mit freundlichen Grüßen