0,5 % Regelung für Dienstwagen
Ich interessiere mich insbesondere für die notwendigen Voraussetzungen zur Halbierung der 1% Regelung ("0,5% Regelung") für privat genutzte Dienstwagen.
Eine Bedingung lautet (Artikel 2, Absatz 2.2):
- „[…]bei Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 […]“
Angenommen der Leasingvertrag für ein Hybrid-Plug-In Fahrzeug mit den notwendigen technischen Voraussetzungen (km/co2) beginnt Ende 2019 und ist zeitlich für 3 Jahre begrenzt, endet somit nach dem 01.01.2022.
Die Voraussetzung zur Halbierung wäre demnach erfüllt, der Betrag innerhalb des geforderten Zeitraumes liegt.
Frage: Wäre die Voraussetzung zur Halbierung damit auf die volle Laufzeit des Leasingvertrages gegeben, sprich kann ich mit der Förderung auch noch in 2022 rechnen? - Oder ist die Förderung bis zum 31.12.2021 begrenzt? Ab 01.01.2022 wären demnach 1% zu versteuern?
Herzlichen Dank vorab
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum13. Juli 2019
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17. August 2019
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