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1) Erbpachtvertrag Immobilie Friedrichstraße 1-3, 10969 Berlin und 2) Projekt "Pfad der Visionäre" -

1) Erbpachtvertrag: Der gemeinnützige Bürgerverein LA BELLE ALLIANCE e.V. bittet um Einsicht des Erbpachtvertrags zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der KMA (Kreuzberger Musikalische Aktion) bezüglich des bezirkseigenen Gebäudes Friedrichstraße 1-3 bzw. um eine Fotokopie davon.

2) "Pfad der Visionäre": In der Fußgängerzone nördlich des Mehringplatzes will Stadtrat Hans Panhoff den 330.000 Euro teuren „Pfad der Visionäre“ realisieren, obwohl dies die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum einstimmig abgelehnt hat. LA BELLE ALLIANCE e.V. hat Stadtrat Panhoff bereits eine Petition der Bewohner gegen den „Pfad der Visionäre“ zukommen lassen (bisher 85 Unterschriften). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie gegen den Wunsch der Bewohner dieses Projekt durchsetzen werden.

Der Bürgerverein LA BELLE ALLIANCE e.V. erbittet Informationen, ob der Projektleiter Herbert Bongi Voges eine Aufstellung der in 2008 eingenommenen Sponsorengelder und deren Verwendung vorgelegt hat und möchte – da nun öffentliche Gelder fließen sollen –, diese Aufstellung einsehen.

Werden die Bodenplatten vor Beginn der BVG-Bauarbeiten eingebaut? Wenn ja, wann genau? Hat die BVG bereits schriftlich zugesagt, dass sie für die Ausbau- und Einbaukosten der Bodenplatten aufkommen wird?

Konnte Herr Voges schlüssig beweisen, dass er von privaten Spendern die restlichen 200.000 Euro aufbringen kann? Wenn ja, erbitten wir eine Kopie der Sponsorenliste.

Gibt es bereits eine Absichtserklärung bzw. einen Vertrag zwischen dem Bezirksamt und Herrn Voges? Wenn ja, möchten wir diese(n) einsehen bzw. eine Kopie davon erhalten. Wie hoch ist die Summe, die das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg an Herrn Voges, bzw. seinen Kunstwelt e.V. überwiesen hat bzw. überweisen wird und wann wird die Summe ausbezahlt?

Was haben Sie vorgesehen für den Fall, dass Herr Voges den Restbetrag in Höhe von 200.000 Euro nicht durch private Spenden aufbringen kann, der „Pfad der Visionäre“ aber bereits begonnen wurde?.

Herr Voges will sein Projekt als „Pfad der Visionäre der Welt“ bis zur Oranienburger Straße fortsetzen. Wird das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Kosten bis zum Checkpoint Charlie auch aus öffentlichen Geldern bestreiten – wenn auch nur anteilig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2014
  • Frist
    19. August 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte s…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1) Erbpachtvertrag Immobilie Friedrichstraße 1-3, << Adresse entfernt >> und 2) Projekt "Pfad der Visionäre" - [#6736]
Datum
17. Juli 2014 23:29
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Erbpachtvertrag: Der gemeinnützige Bürgerverein LA BELLE ALLIANCE e.V. bittet um Einsicht des Erbpachtvertrags zwischen dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der KMA (Kreuzberger Musikalische Aktion) bezüglich des bezirkseigenen Gebäudes Friedrichstraße 1-3 bzw. um eine Fotokopie davon. 2) "Pfad der Visionäre": In der Fußgängerzone nördlich des Mehringplatzes will Stadtrat Hans Panhoff den 330.000 Euro teuren „Pfad der Visionäre“ realisieren, obwohl dies die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum einstimmig abgelehnt hat. LA BELLE ALLIANCE e.V. hat Stadtrat Panhoff bereits eine Petition der Bewohner gegen den „Pfad der Visionäre“ zukommen lassen (bisher 85 Unterschriften). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie gegen den Wunsch der Bewohner dieses Projekt durchsetzen werden. Der Bürgerverein LA BELLE ALLIANCE e.V. erbittet Informationen, ob der Projektleiter Herbert Bongi Voges eine Aufstellung der in 2008 eingenommenen Sponsorengelder und deren Verwendung vorgelegt hat und möchte – da nun öffentliche Gelder fließen sollen –, diese Aufstellung einsehen. Werden die Bodenplatten vor Beginn der BVG-Bauarbeiten eingebaut? Wenn ja, wann genau? Hat die BVG bereits schriftlich zugesagt, dass sie für die Ausbau- und Einbaukosten der Bodenplatten aufkommen wird? Konnte Herr Voges schlüssig beweisen, dass er von privaten Spendern die restlichen 200.000 Euro aufbringen kann? Wenn ja, erbitten wir eine Kopie der Sponsorenliste. Gibt es bereits eine Absichtserklärung bzw. einen Vertrag zwischen dem Bezirksamt und Herrn Voges? Wenn ja, möchten wir diese(n) einsehen bzw. eine Kopie davon erhalten. Wie hoch ist die Summe, die das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg an Herrn Voges, bzw. seinen Kunstwelt e.V. überwiesen hat bzw. überweisen wird und wann wird die Summe ausbezahlt? Was haben Sie vorgesehen für den Fall, dass Herr Voges den Restbetrag in Höhe von 200.000 Euro nicht durch private Spenden aufbringen kann, der „Pfad der Visionäre“ aber bereits begonnen wurde?. Herr Voges will sein Projekt als „Pfad der Visionäre der Welt“ bis zur Oranienburger Straße fortsetzen. Wird das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Kosten bis zum Checkpoint Charlie auch aus öffentlichen Geldern bestreiten – wenn auch nur anteilig?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Pfad der Visionäre Akteneinsicht Sehr geehrte<Information-entfernt> ich kann Ihnen den 27.08. um 15:30 Uh…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
Pfad der Visionäre
Datum
28. Juli 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Akteneinsicht Sehr geehrte<Information-entfernt> ich kann Ihnen den 27.08. um 15:30 Uhr in Raum 416 im Rathaus Kreuzberg, Yorckstr. 4-11 anbieten. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
1) Erbpachtvertrag Immobilie Friedrichstraße 1-3, << Adresse entfernt >> Sehr geehrte<Information-e…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Via
Briefpost
Betreff
1) Erbpachtvertrag Immobilie Friedrichstraße 1-3, << Adresse entfernt >>
Datum
6. August 2014
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> es gibt noch keinen Termin für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages. M.E. ist in diesem Jahr keinesfalls und voraussichtlich auch nicht in der ersten Hälfte 2015 damit zu rechnen. Mit freundlichen Grüßen
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