1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalts Martin Kohlmann

1) Kalenderdatum (falls vorhanden) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über abgeschlossene und laufende Gerichtsverfahren unter Verfahrensbeteiligung Ihrer Behörde gegen Mandant:innen des vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsens observierten, wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilten und im Migrationsrecht besonders aktiven Rechtsanwalts Martin Kohlmann, Chef der Partei Freies Sachsen

Hintergrund:
https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Kohlmann

Interesse: Hier sind einige konkrete Fälle aus (laufenden) Verfahren unter Beteiligung Ihrer Behörde bekannt geworden.

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  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Kalenderdatum (falls vorhanden) de…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalts Martin Kohlmann [#299681]
Datum
9. Februar 2024 12:55
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Kalenderdatum (falls vorhanden) der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über abgeschlossene und laufende Gerichtsverfahren unter Verfahrensbeteiligung Ihrer Behörde gegen Mandant:innen des vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsens observierten, wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilten und im Migrationsrecht besonders aktiven Rechtsanwalts Martin Kohlmann, Chef der Partei Freies Sachsen Hintergrund: https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Kohlmann Interesse: Hier sind einige konkrete Fälle aus (laufenden) Verfahren unter Beteiligung Ihrer Behörde bekannt geworden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer B…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt
Datum
9. Februar 2024 15:10
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 09.02.2024, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1143 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 09.03.2024. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer B…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt
Datum
6. März 2024 11:49
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem IFG wurde zur weiteren Bearbeitung an mich weitergegeben. Wegen personeller Engpässe kann ich den Bescheid leider erst nächste Woche fertigstellen und zur Post geben. Ich entschuldige mich für die Verzögerung und bitte um Ihr Verständnis. Für die postalische Zustellung des Bescheides bitte ich zudem um Ihre Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlo…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt [#299681]
Datum
6. März 2024 12:03
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank, nach Rechtsprechung des OVG NRW (BfDI gegen BMI, derzeit beim BVerfG) sind anlasslose Datenabfragen unzulässig. Bitte beachten Sie den Datenminimierungsgrundsatz, zudem das unionsrechtliche Verarbeitungsverbot gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer B…
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt
Datum
6. März 2024 12:59
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> bei einem ablehnenden Bescheid hat die Behörde den Zugang des Schreibens im Zweifel nachzuweisen. Dieser ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist erforderlich. Das Bundesamt führt diesen Beweis durch einen Versand per Postzustellungsurkunde. Ich bitte Sie daher nochmals um Ihre Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlo…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
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<< Anfragesteller:in >>
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1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt [#299681]
Datum
6. März 2024 14:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann bitte ich vorab aus unionsrechtlichen Verhältnismäßigkeisgründen um die Zusendung vorab lediglich der Ablichtung der Prüfakte zu Ihrem nunmehr im Nachschub erwähnten Ablehnungsbescheid. Käme ansonsten über Strohkontakte auch eine offizielle Presseanfrage als datenminimierende Option auf hiesiger Seite in Frage und auf Ihrer Seite zur öffentlichen Würdigung der Informationen in Ihrer Behörde und mitten im Klageverfahren C 149/23 gegen die BRD in Frage? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisher…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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„1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalts Martin Kohlmann“ [#299681]
Datum
6. März 2024 14:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/299681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, und habe Gründe vorgetragen. Vlt. können Sie zudem als Partei vor dem BVerwG den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Innenministerin prüfen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 299681.pdf Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. März 2024 10:43
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Nicht-öffentliche Anhänge:
23322-2024eingangsbesttigungmithinweisen.pdf
168,6 KB

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer B…
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt
Datum
11. März 2024 11:28
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Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden möchte ich Sie nochmals über das Versenden von Bescheiden nach dem Informationsfreiheitsgesetz informieren: Diese werden per Postzustellungsurkunde an die Petenten versandt, da das Bundesamt nur so die Zustellung nachweisen kann. Wir müssen diese im Zweifel nachweisen, da nach § 9 Abs. 4 IFG die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen einen ablehnenden oder teilablehnenden Bescheid besteht. Der Widerspruch ist gemäß § 70 Abs. 1 VwGO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes, also des Bescheides, einzulegen. Den Beginn des Fristlaufs, also die Zustellung, muss die Behörde nachweisen. Es handelt sich somit gerade um keine anlasslose Abfrage der Postadresse, sodass auch keine Verletzung des Grundsatzes der Datenminimierung (nach Art. 5 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung) ersichtlich ist. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des OVG Münster (Urteil v. 15.06.2022 - 16 A 857/21). Danach ist lediglich eine generelle Pflicht der Antragsteller nach dem IFG zur Angabe ihrer Postadresse ausgeschlossen. Dagegen ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe erforderlich ist. So führt auch das OVG Münster in der genannten Entscheidung aus, dass die Bekanntgabe auf elektronischem Weg generell (...) mit Unsicherheiten im Hinblick auf den Nachweis des Zugangs selbst und in Bezug auf die Bestimmung des Zugangszeitpunktes behaftet sein kann (vgl. NVwZ 2023, 1178, Rn. 64; Stelkens/Bonk/Sachs/Schmitz, VwVfG § 3a Rbn. 44). Eine nicht förmliche "Vorabauskunft" - wie von Ihnen gewünscht - würde eine Umgehung der gesetzlichen Regelungen des IFG sowie des Verwaltungsrechts darstellen und ist mir daher nicht möglich. Presserechtliche Anfrage werden nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz geprüft. Der Schutzbereich der Pressefreiheit ist bei Anfragen durch "Strohkontakte", um privat an Informationen zu gelangen, schon nicht eröffnet. Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin Interesse an einer postalischen Antwort Ihrer Anfrage haben. Im Übrigen betrachte ich die Angelegenheit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abges…
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AW: 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt [#299681]
Datum
11. März 2024 13:15
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke. Der EuGH sagt hingegen überdeutlich: "Der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts besagt, dass das Unionsrecht dem Recht der Mitgliedstaaten vorgeht. Dieser Grundsatz verpflichtet daher alle mitgliedstaatlichen Stellen, den verschiedenen Bestimmungen des Unionsrechts volle Wirksamkeit zu verschaffen, wobei das Recht der Mitgliedstaaten die diesen Bestimmungen zuerkannte Wirkung im Hoheitsgebiet dieser Staaten nicht beeinträchtigen darf. Nach diesem Grundsatz ist [auch, Anm. Antragsteller] ein nationales Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat und nationale Rechtsvorschriften nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, verpflichtet, für die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Vorschrift des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste." Mein Vorschlag: Einfach sog. nationale "Erforderlichkeiten" ignorieren, den unionalen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten, sich mit der (nach EuGH vom 9.2.23) weisungsfreien Kontrollstelle nach Art. 38-39 DSGVO hierzu bitte abstimmen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/
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Datum
11. März 2024 13:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Urteil des BFH vom 12.12.23 gegen Ihren erbitterten, aber aussichtslosen Widerstand musste Sie belehrt werden, dass Sie nicht petitionsähnlich sind (wie kamen Sie eigentlich auf Gegenteiliges?) Der EuGH sagt in ständiger Rechtsprechung überdeutlich (insofern interessiert der nationale Gang Ihres Verfahrens beim BVerwG nicht wirklich): "Der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts besagt, dass das Unionsrecht dem Recht der Mitgliedstaaten vorgeht. Dieser Grundsatz verpflichtet daher alle mitgliedstaatlichen Stellen, den verschiedenen Bestimmungen des Unionsrechts volle Wirksamkeit zu verschaffen, wobei das Recht der Mitgliedstaaten die diesen Bestimmungen zuerkannte Wirkung im Hoheitsgebiet dieser Staaten nicht beeinträchtigen darf. Nach diesem Grundsatz ist [auch, Anm. Antragsteller] ein nationales Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat und nationale Rechtsvorschriften nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, verpflichtet, für die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede – auch spätere – entgegenstehende Vorschrift des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Vorschrift auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste." Daher: Einfach sog. nationale "Erforderlichkeiten" ignorieren, den verletzten unionalen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Ist ja nicht viel von einer Behörde verlangt, die gegen ihren Willen auch vom BFH belehrt werden musste, dass sie unter keinen diskussionswürdigen Umständen petitionsähnlich ist. Mit freundlichen unionsrechtlichen Grüßen Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/

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AW: 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht (Az.) über abgeschlossene/laufende Gerichtsverfahren unter Beteiligung von BAMF gegen Mandant:innen des Rechtsanwalt [#299681]
Datum
12. März 2024 00:20
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Frage geht sonst auch z. B. an andere Stellen mitten im Klageverfahren gegen dieses für Verletzungen des Unionsrechts hinreichend bekannte Land (C 149/23) und sonst. Bei unionsrechtlich unverhältnismäßiger Namensnennung könnten nämlich sensible personenbezogene Daten im Verwaltungsverfahren zudem auch an den von Ihnen aus Verfahren vor Verwaltungsgerichten bestens bekannten, einschlägig vernetzten Rechtsanwalt gelangen. Das Ihnen übergeordnete Ministerium stemmt sich ja gegen die Stellungnahme des BfDI und der 16 weiteren informationsfreiheitsrechtlichen Aufsichtsbehörden vom 7.11.23 und bis heute auch gegen pro aktive transparenzrechtliche Gesetzgebung, gibt es in diesem Land bis heute nicht einmal transparente Stellenbesetzungsverfahren für die Behördenleitung Ihrer Datenschutzaufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 299681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299681/