1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde

1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde (Frage vor dem Hintergrund des Klageverfahrens C 149/23, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland)

2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen, informationelle Gedankenverkörperungen u. Ä.) zur (geplanten/erfolgten...) Überprüfung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch Ihre Behörde

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  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Kalenderdatum der Einrichtung …
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Betreff
1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde [#294632]
Datum
11. Dezember 2023 18:25
An
Hessischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde (Frage vor dem Hintergrund des Klageverfahrens C 149/23, EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland) 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen, informationelle Gedankenverkörperungen u. Ä.) zur (geplanten/erfolgten...) Überprüfung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch Ihre Behörde
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294632/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in I…
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Betreff
AW: 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde [#294632]
Datum
15. Januar 2024 20:20
An
Hessischer Rechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde“ vom 11.12.2023 (#294632) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in I…
An Hessischer Rechnungshof Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde [#294632]
Datum
5. Februar 2024 12:32
An
Hessischer Rechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Informationsfreiheitsanfrage „1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde“ vom 11.12.2023 (#294632) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie umgehend über den Stand der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Hessischer Rechnungshof
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: …
Von
Hessischer Rechnungshof
Betreff
AW: 1) Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle in Ihrer Behörde 2) Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde [#294632]
Datum
8. Februar 2024 08:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: 1. Kalenderdatum der Einrichtung einer Hinweisgeberschutzstelle im Geschäftsbereich des Hessischen Rechnungshofs Die Einrichtung der Hinweisgeberschutzstelle war am 29. November 2023 abgeschlossen. 2. Übersicht über Informationssammlungen (Aktenzeichen u. Ä.) zur Überprüfung der Behörde des Hessischen BfDI durch Ihre Behörde Nach § 81 Abs. 1 Nr. 2 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz ist der Anspruch auf Informationszugang beschränkt auf die Verwaltungsaufgaben des Hessischen Rechnungshofs. Da die Frage in Zusammenhang mit der Kontroll- und Prüftätigkeit des Hessischen Rechnungshofs steht, kann sie nicht beantwortet werden. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne auf mich zu. Beste Grüße