1-Meter Tolerierungsregel bei Gehwegparken
1.
Den genauen Wortlaut der internen Weisung zur 1-Meter Tolerierungsregel, die es laut BNN und aufgrund der Aussage Ihrer Pressesprecherin geben soll.
Presseausschnitt BNN
Weingarten
In der Gemeinde Weingarten ist das Gehwegparken gemäß dem Mobilitätskonzept erlaubt, wenn keine Behinderung stattfindet. Nach Angaben von Pressesprecherin Gabriele Dittert greift die Ein-Meter-Regel. Das heißt: Lässt sich das Auto so auf dem Bürgersteig parken, dass daneben ein Meter Platz bleibt, gibt es keinen Strafzettel.
An einigen Stellen im Ort ist das Gehwegparken durch Markierungen geregelt. Man wolle „schwächere Verkehrsteilnehmer schützen“, betont Dittert. Beschwerden über Falschparker, die Fußgänger behinderten, würde „konsequent nachgegangen“.
2.
Die Aussage, ob diese Tolerierungsnorm nur bei eigenen Kontrollen angewendet wird oder auch bei der Einstellung von Privatanzeigen.
3.
Die Aussage, ob in 2024 irgendwelche Privatanzeigen bei Gehwegparken deswegen oder aus anderen Gründen eingestellt wurden.
Antwort verspätet
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Datum24. März 2024
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27. April 2024
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