1-Meter Tolerierungsregel bei Gehwegparken

1.

Den genauen Wortlaut der internen Weisung zur 1-Meter Tolerierungsregel, die es laut BNN und aufgrund der Aussage Ihrer Pressesprecherin geben soll.

Presseausschnitt BNN

Weingarten

In der Gemeinde Weingarten ist das Gehwegparken gemäß dem Mobilitätskonzept erlaubt, wenn keine Behinderung stattfindet. Nach Angaben von Pressesprecherin Gabriele Dittert greift die Ein-Meter-Regel. Das heißt: Lässt sich das Auto so auf dem Bürgersteig parken, dass daneben ein Meter Platz bleibt, gibt es keinen Strafzettel.

An einigen Stellen im Ort ist das Gehwegparken durch Markierungen geregelt. Man wolle „schwächere Verkehrsteilnehmer schützen“, betont Dittert. Beschwerden über Falschparker, die Fußgänger behinderten, würde „konsequent nachgegangen“.

(Quelle: https://bnn.de/karlsruhe/karlsruher-norden/stutensee/parkverbot-auf-gehwegen-wie-gehen-die-gemeinden-rund-um-karlsruhe-damit-um)

2.
Die Aussage, ob diese Tolerierungsnorm nur bei eigenen Kontrollen angewendet wird oder auch bei der Einstellung von Privatanzeigen.

3.
Die Aussage, ob in 2024 irgendwelche Privatanzeigen bei Gehwegparken deswegen oder aus anderen Gründen eingestellt wurden.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den genauen Wortlaut der inter…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
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Betreff
1-Meter Tolerierungsregel bei Gehwegparken [#303975]
Datum
24. März 2024 11:57
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den genauen Wortlaut der internen Weisung zur 1-Meter Tolerierungsregel, die es laut BNN und aufgrund der Aussage Ihrer Pressesprecherin geben soll. Presseausschnitt BNN Weingarten In der Gemeinde Weingarten ist das Gehwegparken gemäß dem Mobilitätskonzept erlaubt, wenn keine Behinderung stattfindet. Nach Angaben von Pressesprecherin Gabriele Dittert greift die Ein-Meter-Regel. Das heißt: Lässt sich das Auto so auf dem Bürgersteig parken, dass daneben ein Meter Platz bleibt, gibt es keinen Strafzettel. An einigen Stellen im Ort ist das Gehwegparken durch Markierungen geregelt. Man wolle „schwächere Verkehrsteilnehmer schützen“, betont Dittert. Beschwerden über Falschparker, die Fußgänger behinderten, würde „konsequent nachgegangen“. (Quelle: https://bnn.de/karlsruhe/karlsruher-norden/stutensee/parkverbot-auf-gehwegen-wie-gehen-die-gemeinden-rund-um-karlsruhe-damit-um) 2. Die Aussage, ob diese Tolerierungsnorm nur bei eigenen Kontrollen angewendet wird oder auch bei der Einstellung von Privatanzeigen. 3. Die Aussage, ob in 2024 irgendwelche Privatanzeigen bei Gehwegparken deswegen oder aus anderen Gründen eingestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303975/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Tolerierung Gehweg Parken in Weingarten Anfrage an Pressestelle und dann Schwenk auf Informationsfreiheitsanfrage;…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Tolerierung Gehweg Parken in Weingarten
Datum
24. März 2024
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Anfrage an Pressestelle und dann Schwenk auf Informationsfreiheitsanfrage; Bitte die Sache zur Akte der Fachaufsichtsbeschwerde RPK16-0200.2-4/28 hinzuzufügen
Landratsamt Karlsruhe
Tolerierung Gehweg Parken in Weingarten Mail des Landratsamts: Die Bearbeitung der Fachaufsichtsbeschwerde RPK16-…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Tolerierung Gehweg Parken in Weingarten
Datum
25. März 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
gmail-bnn-tolerierung-gehweg-parken-in-weingarten.pdf
149,8 KB
Mail des Landratsamts: Die Bearbeitung der Fachaufsichtsbeschwerde RPK16-0200.2-4/28 dauert, derzeit angestrebt ist KW15; die Erweiterung der Beschwerde um die mangelnde Kontrolle ist nicht hilfreich, denn es muss dann dauernd um neue Stellungsnahme von Weingarten gebeten werden Mail BNN (1 Minute vorher): Man ist weiter dran an dem Vorgang
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Mail vom Verkehrsministerium - AW_ EXTERN_ Fachaufsichtsbeschwerde wegen Einstellung Anzeigen Gehwegparken in Wein…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Mail vom Verkehrsministerium - AW_ EXTERN_ Fachaufsichtsbeschwerde wegen Einstellung Anzeigen Gehwegparken in Weingarten_Baden {RPK16-0200.2-4_28}.pdf
Datum
28. März 2024
Status
Warte auf Antwort

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Gmail - Tolerierung Gehweg Parken in Weingarten.Fax an falsche Nummer.pdf Das Fax ging leider an die falsche Numme…
An Gemeinde Weingarten (Baden) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Gmail - Tolerierung Gehweg Parken in Weingarten.Fax an falsche Nummer.pdf
Datum
8. April 2024
An
Gemeinde Weingarten (Baden)
Status
Das Fax ging leider an die falsche Nummer, wurde jetzt korrigiert