„1. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, Az. 621ppa/004- 2304#006 Temporäre Wasserhaltung und zeitliche parallele Bautätigkeit in zwei Abschnitten “
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
ich beziehe mich auf das Az. 651pä/008-2022#025, Datum: 31.01.2023.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Bayern/2023/0131_PAE_temporaere_Wasserhaltung_Strullendorf_Strecke_5900.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
"B.4.1 Planrechtfertigung
Die verfahrensgegenständliche Planänderung entspricht den Zielsetzungen der eisenbahnrechtlichen Vorschriften und wird durch einen konkreten Bedarf getragen. Die dem Ausgangsbescheid zu Grunde liegenden Zielsetzungen werden durch die Änderungen
nicht berührt. Die mit diesem Bescheid zugelassene Planänderung schränkt weder dessen Funktion noch dessen Kapazität ein und stellt keine tatsächlichen Hindernisse für die Verwirklichung des Gesamtprojektes dar. Planänderungsgenehmigung gemäß § 18 Abs. 1 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben „1. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss vom 28.05.2021 VDE 8.1 PFA 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf, Az. 621ppa/004-2304#006 Temporäre Wasserhaltung und zeitliche parallele Bautätigkeit in zwei Abschnitten “, Bahn-km 56,061 der Strecke 5900 Nürnberg Hbf - Bamberg, Az. 651pä/008-2022#025, vom 31.01.2023
Die parallele Bautätigkeit (Linienhafte Baumaßnahme in Abschnitt 4 und Errichtung des
Regenrückhaltebeckens in Abschnitt 3 ist erforderlich um die Inbetriebnahme der Entwässerung am 31.03.2023 nicht zu gefährden.
Bedeutet dies, dass lediglich bauablaufbedingte Gründe - selbstauferlegte Fertigstellungstermine - die Planänderungsgenehmigung begründen?
Der Spundwandverbau ist aufgrund der Tiefenlage und Größe des Regenrückhaltebeckens zum Schutz des Grundwassers erforderlich.
Wurden die Vorgaben/Prüfabläufe der Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt? Liegt dazu ein Fachgutachten vor?
Planungsalternativen, die kostengünstiger, leichter zu realisieren oder mit weniger
Nachteilen für die Umwelt und die Umgebung verbunden wäre, sind nicht erkennbar.
Wurden Varianten dargelegt (z.B. kein paralleler Baufortschritt etc.) mit Zeitschienen/Kosten und einer fachlichen Eingriffsabschichtung als Grundlage einer behördlichen Abwägungsentscheidung?
Die beantragte Änderung ist damit „vernünftigerweise geboten“ im Sinne des Fachplanungsrecht.
Auf welche Begründungen/Gutachten/Unterlagen stützt sich diese Abwägung?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Januar 2024
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10. Februar 2024
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