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1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention

1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Informationsfreiheitsanträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention

Gründe: Ich bin ganz froh und bestimmte auch andere Kinder, deren Eltern nicht zusammen leben, dass Sie mit unserem Geld und mit dem Geld anderer Menschen in Deutschland eine ganz tolle Studie gemacht haben, die "Kindeswohl und Umgangsrecht" heißt.
Ich habe darüber ganz tolle Sachen von dem Ministerium gehört und gelesen. Gerne würde ich sie lesen, weil sie auch mich betrifft und ich auch in der Schule gehört habe, dass auch Kinder Rechte haben. Bestimmt finden Sie es auch ganz spannend, dass ich mich für diese Studie interessiere, weil Sie auch immer ganz schön betonen, dass wir, Kinder, auch Rechte haben und dass die Rechte sogar im Grundgesetz stehen sollen, nachdem das lange versäumt worden war.

Auch möchte ich aus Ihren Informationen erfahren, wie Sie mit Daten von Kindern umgehen. Daher schreibe ich anonym, weil auch in der Schule erzählt wurde, dass Anträge nach dem Gesetz ohne Unterschrift gültig sind.

Ich finde es ganz toll, dass Sie sich für Kinderrechte noch mehr einsetzen wollen und dass Sie so wichtige und spannende Studien erstellen, die dabei helfen sollen, dass auch Kinder Trennung von ihren Mamas und Papas weiter ganz toll und viel Kontakt zu beiden Elternteilen haben.

Ich möchte die tolle Studie, die Sie mit unserem Geld erstellt haben, und die Informationen zu meiner zweiten Anfrage meinen Eltern, Omas und Opas, Onkel, Freundinnen und Freunde schenken und in der Schule besprechen. Solche wichtigen und tollen Informationen und Kinderrechte, um die Sie sich so sehr kümmern wollen, sind wirklich das beste Geschenk, finde ich.

Danke, dass Sie für uns, Kinder, und für mich die Kinderrechte stärker wollen, wie ich gehört habe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Stud…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
28. Mai 2020 17:46
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Informationsfreiheitsanträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention Gründe: Ich bin ganz froh und bestimmte auch andere Kinder, deren Eltern nicht zusammen leben, dass Sie mit unserem Geld und mit dem Geld anderer Menschen in Deutschland eine ganz tolle Studie gemacht haben, die "Kindeswohl und Umgangsrecht" heißt. Ich habe darüber ganz tolle Sachen von dem Ministerium gehört und gelesen. Gerne würde ich sie lesen, weil sie auch mich betrifft und ich auch in der Schule gehört habe, dass auch Kinder Rechte haben. Bestimmt finden Sie es auch ganz spannend, dass ich mich für diese Studie interessiere, weil Sie auch immer ganz schön betonen, dass wir, Kinder, auch Rechte haben und dass die Rechte sogar im Grundgesetz stehen sollen, nachdem das lange versäumt worden war. Auch möchte ich aus Ihren Informationen erfahren, wie Sie mit Daten von Kindern umgehen. Daher schreibe ich anonym, weil auch in der Schule erzählt wurde, dass Anträge nach dem Gesetz ohne Unterschrift gültig sind. Ich finde es ganz toll, dass Sie sich für Kinderrechte noch mehr einsetzen wollen und dass Sie so wichtige und spannende Studien erstellen, die dabei helfen sollen, dass auch Kinder Trennung von ihren Mamas und Papas weiter ganz toll und viel Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Ich möchte die tolle Studie, die Sie mit unserem Geld erstellt haben, und die Informationen zu meiner zweiten Anfrage meinen Eltern, Omas und Opas, Onkel, Freundinnen und Freunde schenken und in der Schule besprechen. Solche wichtigen und tollen Informationen und Kinderrechte, um die Sie sich so sehr kümmern wollen, sind wirklich das beste Geschenk, finde ich. Danke, dass Sie für uns, Kinder, und für mich die Kinderrechte stärker wollen, wie ich gehört habe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
. Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 28.05.2020 beantragen Sie auf Grundlage des Inf…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
3. Juni 2020 16:11
Status
Warte auf Antwort
. Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 28.05.2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Auskünfte zur beiliegenden IFG-Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag (teilweise) ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 10.06.2020. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Frau Telzerow, danke, dass Sie geantwortet haben. Leider erst nach dem Weltkindertag, obwohl ich gehör…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: 1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
4. Juni 2020 21:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Telzerow, danke, dass Sie geantwortet haben. Leider erst nach dem Weltkindertag, obwohl ich gehört hatte, dass Sie Anträge unverzüglich bearbeiten und deshalb auf eine noch schnellere Antwort gehofft hatte. Meine Eltern haben mir immer gesagt, ich solle fremden Menschen keine Adresse geben. Das finden Sie bestimmt auch ganz wichtig, weil ich doch ein Antragsteller/in bin und sogar ganz anonym Anfragen nach dem ganz wichtigen Informationsfreiheitsgesetz verschicken darf, wie ich in der Schule gehört habe. Deshalb kann ich Ihnen leider meine Anschrift nicht mitteilen - ich kenne Sie doch gar nicht und außerdem steht sie dann für alle sichtbar im Internet. Außerdem hatte ich mal mit jemanden gesprochen, und mir wurde geraten, dass solche Post nicht zu meinen Eltern gehen sollte (meiner Mama, bei der ich gemeldet bin, weil mir in einem Amt gesagt wurde, ich darf nicht bei beiden Eltern gemeldet sein, weil das in Deutschland nicht vorgesehen ist, total doof, wie ich finde). Man hat mir gesagt, ich sollte meine Postanschrift auch wegen eines möglichen "Loyalitätskonflikts" nicht angeben. Ich möchte das auch vermeiden, diesen Konflikt, obwohl ich das Wort nicht verstanden habe. Bitte schicken Sie mir doch die Antwort einfach per email. Sie ist dann auf fragdenstaat.de für alle Kinder sichtbar und auch auf google zu finden. Auch hat der Bundespräsident im KiKa gesagt, dass wir, Kinder, Rechte haben, und dass wir uns ganz klasse benommen hätten, während der Quarantäne. Dabei habe ich leider nicht meine beiden Eltern sehen können. Das ist für mich echt traurig. Deshalb möchte ich mehr über Ihre tolle Studie wissen, welche Rechte ich habe, welche PflichteSie haben und was Sie mit meinen Daten machen. Das finde ich leider nicht in Ihrer Email. Deshalb habe ich gehört, ich soll nur dann meine Daten weitergeben, wenn ich weiß, was damit passiert. Ich freue mich auf Ihre Nachricht! Schöne Grüße Antragsteller/in Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention“ [#187566] [#187566]
Datum
4. Juni 2020 21:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187566 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich doch ein minderjähriges <Information-entfernt> bin und meine Eltern immer gesagt haben, ich darf fremden Menschen meine Anschrift nicht mitteilen. Auch habe ich gehört, dass Behörden meine Daten ohne Einwilligung meiner Mama und meines Papas gar nicht verarbeiten dürfen. Finden Sie das auch so? Können Sie mir helfen, weil ich vom Ministerium gehört habe, dass meine Kinderrechte ganz wichtig sind? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Schöne Grüße <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 187566.pdf Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
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Guten Tag, Frau Telzerow, ich habe noch eine wichtige Frage, weil ich doch ein nicht volljähriges Antragsteller/i…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention“ [#187566]
Datum
4. Juni 2020 21:29
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Telzerow, ich habe noch eine wichtige Frage, weil ich doch ein nicht volljähriges Antragsteller/in bin und noch nicht alles weiß: Dürfen Sie meine Daten ohne Zustimmung von Mama und Papa abfragen? Schöne Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mails vom 04.06.2020. Wie wir Ihnen bereits am 0…
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
5. Juni 2020 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mails vom 04.06.2020. Wie wir Ihnen bereits am 03.06.2020 mitgeteilt haben, müssen wir Ihren Antrag (teilweise) ablehnen. Den ablehnenden Bescheid und die Gründe für die Ablehnung können wir Ihnen nur an Ihre Postanschrift schicken. Als bescheidende Behörde sind wir von Amts wegen dazu verpflichtet, (teilweise) ablehnende Bescheide auf dem Postweg zu versenden, da nur auf diesem Weg der Zugang des Bescheids beim Adressaten nachvollzogen und der Beginn der Rechtsmittelfrist berechnet werden kann. Daher bitten wir Sie nochmals, uns Ihre Postanschrift bis zum 12.06.2020 mitzuteilen. Des Weiteren verweise ich Sie auf unsere Mail vom 03.06.2020, in welcher Ihnen die Datenschutzhinweise per Link zur Verfügung gestellt wurden. Die Datenschutzhinweise sind unter der Signatur abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, Frau Telzerow, ich habe jetzt Ihre Datenschutzhinweise gelesen und finde, dass sie meine Kinderrechte …
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AW: 1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
5. Juni 2020 17:04
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Telzerow, ich habe jetzt Ihre Datenschutzhinweise gelesen und finde, dass sie meine Kinderrechte nicht ernst nehmen. Da steht doch auch: "Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten übermitteln." Aber sonst komme ich vlt. noch in diesen "Loyalitätskonflikt", wie schon gesagt. Dann verärgere ich noch jemanden in meiner Familie oder meine Mama verklagt Sie noch, weil Sie ohne Zustimmung der Eltern meine Daten abfragen. Oder sie sehen Ihre Post an mich im Briefkasten. Das finde ich total doof, weil Sie doch immer sagen, dass Kinder auch Rechte bekommen sollen und dass Sie für uns diese tolle Studie gemacht haben, mit viel Aufwand und Geld, weil die Ergebnisse der Studie, wie ich auch gehört habe, in Ihrem schön klingenden Dialogprozess "Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" eine wichtige Rolle spielen. Ich möchte doch auch nur mitreden! Können Sie die Informationen aus Ihrem Bescheid bitte einfach online stellen, weil Sie ohne Zustimmung meiner Eltern meine Daten gar nicht verarbeiten und abfragen dürfen, und weil andere Kinder bestimmte auch Interesse an diesen Informationen und Ihrem teilweisen Ablehnungsbescheid haben! Das fände ich ganz prima, weil Sie doch immer betonen, dass Kinder auch Rechte bekommen sollen, was so lange vernachlässigt wurde, und dass Sie für uns, Kinder in Trennungsfamilien, so wichtige Studien gemacht haben, für deren Erstellung meine Eltern auch Steuern gezahlt haben. Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
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Hallo <Information-entfernt> ich habe auch gehört, dass Ihr Ministerium damals die unabhängige wissensschaf…
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AW: 1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
5. Juni 2020 17:12
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo <Information-entfernt> ich habe auch gehört, dass Ihr Ministerium damals die unabhängige wissensschaftlichen Studie mitten in ihrem Verlauf abgeändert hatte, weil dann plötzlich immer nur mit Zustimmung beider Eltern Kinder von den erfahrenen und ausgebildeten Fachkräften ausführlich interviewt werden durften, obwohl ich vor Gericht auch schon von einer Familienrichterin in 3 oder 4 Minuten gefragt wurde, wie ich meine Eltern finde etc. - ganz doof, die Frage. Dabei wollte ich so gerne auch an der Studie teilnehmen, aber Ihr Ministerium wollte dann doch eine Teilnahme ohne Zustimmung beider Eltern vermeiden, wegen "Loyalitätskonflikt". Und jetzt bringen Sie mich in diesen "Loyalitätskonflikt" (das Wort verstehe ich immer noch nicht ganz), obwohl sogar in Ihren Datenschutzhinweisen schwarz auf weiß steht, dass Kinder nicht ohne Zustimmung der Eltern Daten übermitteln sollten. Den Hinweis finde ich ganz prima! Mit besten Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mails vom 05.06.2020. Hiermit verweise ich Sie a…
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
8. Juni 2020 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mails vom 05.06.2020. Hiermit verweise ich Sie auf unsere Mail vom 05.06.2020, in welcher wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, dass wir den ablehnenden Bescheid und die Gründe für die Ablehnung nur an Ihre Postanschrift schicken können. Als bescheidende Behörde sind wir von Amts wegen dazu verpflichtet, (teilweise) ablehnende Bescheide auf dem Postweg zu versenden, da nur auf diesem Weg der Zugang des Bescheids beim Adressaten nachvollzogen und der Beginn der Rechtsmittelfrist berechnet werden kann. Aus diesem Grund kann der ablehnende Bescheid nicht online gestellt werden. Daher bitten wir Sie letztmalig, uns Ihre Postanschrift bis zum 15.06.2020 mitzuteilen. Andernfalls kann Ihr Vorgang nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
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Hallo <Information-entfernt> haben Sie nach der UN-Kinderrechtskonvention Ihre Datenschutzhinweise auch in …
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AW: 1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
9. Juni 2020 16:48
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo <Information-entfernt> haben Sie nach der UN-Kinderrechtskonvention Ihre Datenschutzhinweise auch in leichter Sprache für Kinder? Ich habe dort nur diesen Hinweis zu Ihren Pflichten gesehen: "Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten übermitteln." Mit schönen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
. Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mail vom 09.06.2020. Unter folgenden Link http…
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
10. Juni 2020 15:32
Status
. Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Mail vom 09.06.2020. Unter folgenden Link https://www.kinder-ministerium.de/datenschutz können Sie die Datenschutzhinweise in leichter Sprache für Kinder einsehen. Mit freundlichen Grüßen
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Hallo <Information-entfernt> prima, dass Sie mittlerweile Datenschutzhinweise auch für Kinder in leichter S…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
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AW: 1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention [#187566]
Datum
15. Juni 2020 18:30
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo <Information-entfernt> prima, dass Sie mittlerweile Datenschutzhinweise auch für Kinder in leichter Sprache haben. Deshalb muss ich mich an den Hinweisen des Ministeriums orientieren, dass ich als minderjähriges <Information-entfernt> meine Daten nicht ohne Zustimmung von meinen Eltern übermitteln sollte. Ich finde es total schade und ungerecht, dass Sie trotz der Möglichkeit zur anonymen Antragsstellung meine Daten haben wollen, obwohl Sie selbst in leichter Sprache schreiben, dass Kinder das nicht ohne Zustimmung von Sorgeberechtigten dürfen. Ich beschwere mich beim Bundesdatenschutzbeauftragten, da Sie meine Daten abfragen, ohne das zu dürfen. Echt schade, dass die tolle Studie, für die Sie für uns, Kinder, ganz viel Geld ausgegeben hatten, ohne Abfrage von meinen Daten nicht zu bekommen ist. Können Sie die tolle Studie veröffentlichen und mir einen Link schicken oder ist die Studie nicht für uns, Kinder, bestimmt, sondern für Ihre Unterlagen? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Vermittlung bei Anfrage „1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention“ [#187566] [#187566]
Datum
15. Juni 2020 18:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG) sowie nach der DSGVO-EU. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/187566/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sogar in leichter Sprache in den Datenschutzhinweisen des Ministeriums schwarz auf weiß steht, dass minderjährige Kinder keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung beider Eltern übermitteln sollten. Leider fragt das Ministerium nach meinen Daten und bringt mich in einen Loyalitätskonflikt. Zudem bekomme ich, wie Sie wissen, auch nicht die Informationen nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 187566.pdf Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-732/002 II#0040 Seh<Information-…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention“ [#187566] [#187 # 25-732/002 II#
Datum
1. Juli 2020 09:33
Status
geschwärzt
483,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-732/002 II#0040 Seh<Information-entfernt> sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] ********************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ********************************************** [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich finde es echt traurig, dass Sie in den Datenschutzhinweisen des Mini…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „1) Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" 2) Ihre Richtlinien, Handlungsempfehlungen, Dienstanweisungen zu Anträgen von minderjährigen Kindern nach IFG Bund und UN-Kinderrechtskonvention“ [#187566]
Datum
13. Juli 2020 14:00
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich finde es echt traurig, dass Sie in den Datenschutzhinweisen des Ministeriums darauf hinweisen, dass Kinder ihre Daten nicht ohne Zustimmung der Eltern und Sorgeberechtigten weitergeben sollten, aber von mir verlangt wird, dass Ihre wichtige und tolle Studie nur nach Mitteilung der Anschrift zu bekommen ist oder die Nachricht, dass das nicht der Fall. Dabei habe ich auch in der Schule mitbekommen, dass Anfragen nach IFG Bund auch ganz anonym zu stellen sind und dass Kinder nach der EU-Kinderrechtskonvention auch Rechte haben. Und wollen Sie die wichtige Studie, die viel Geld gekostet hat, geheim halten und uns Kindern vorenthalten... Echt schade... Deshalb habe ich den Bundesbeauftragten f. Datenschutz und Informationsfreiheit gefragt und ist diese Nachricht auch f. andere Kinder im Internet sichtbar, die bestimmt auch auf Ihre tolle und wichtige, geheim gehaltene Studie gespannt sind. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039
Datum
23. Juli 2020 13:25
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz.25-732/002 II#0039 Sehr geehrte<Information-entfernt> anbei erhalten Sie mein Schreiben zur Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 [#187566] Sehr geehrte<Information-entfernt> ein…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 [#187566]
Datum
25. Juli 2020 17:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> eine Anfrage von mindj. Kindern wie von Erwachsenen nach IFG NRW setzt gar nichts voraus, da sie auch anonym formulierbar ist und mir bekannt ist, dass auch von Landesbeauftragten f. Datenschutz und Informationsfreiheit als auskunftspflichtigen Institutionen nach IFG und Landesrecht schon Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen ohne Angabe von Postanschriften verschickt werden. Ist die Studie also streng geheim? Zudem fühle ich mich somit nach dem Allg. Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention als getrennt erzogenes <Information-entfernt> diskriminiert, da sogar das Bundesministerium mitten im Studienverlauf in das Forschungsdesign der besagten Studie eingegriffen hatte, um Kinder vor Konflikten zu schuetzen, die durch die behutsame Befragung durch ausgebildete Sozialpaedagoginnen ohne Zustimmung beider Sorgeberechtigten geschehen würde, waehrend Kinder wie ich vor Familiengerichten zu lebenswichtigen Entscheidungen auch von Verfahrensbeistaenden und Richter_innen befragt werden, die schon nach Gesetz oft keinerlei psychologische oder paedagogische Mindestfortbildung haben. Echt schade, dass Kinderrechte nach IFG Bund nicht verankert sind. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566/
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 [#187566] Sehr geehrte<Information-entfernt> ech…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 [#187566]
Datum
26. Juli 2020 10:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte<Information-entfernt> echt traurig und unfair, dass getrennt erzogene Kinder nach dem allg. Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention keine Chance haben, ohne Zustimmung beider Eltern an den (Ablehnungs-)Bescheid zu Ihrer tollen, geheim gehaltenen Studie zu gelangen, die viel Geld gekostet hat, während Kinder aus nicht getrennten Elternhäusern nicht wie Aussätzige behandelt werden und problemlos den (Ablehnungs-)Bescheid zu der tollen, geheim gehaltenen Studie erhalten können, obwohl es doch um alle Kinder gehen sollte und Sie deshalb mitten in der Studie in das Studiendesign eingreifen ließen, um betroffene Kinder - ohne Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten - vor behutsamen Befragungen durch ausgebildete Sozialpädagog_innen zu schützen, nachdem diese zehntausendfach im Jahr von oft sozialpädagogisch und psychologisch nie ausgebildeten Verfahrensbeiständen und Familienrichter_innen routiniert nach lebenswichtigen Entscheidungen oft in wenigen Minuten befragt werden. Mir ist bekannt, dass sogar Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rechtsfähige Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen nach IFG auch per email verschicken. Echt schade, dass Sie sich an die eigenen Datenschutzhinweise in leichter Sprache nicht halten und Ihnen die Geheimhaltung der Studie, die für uns, Kinder, aufwändig erdacht wurde, wichtiger ist als das Menschenrecht von Kindern auf Informationszugang zu den Informationen, die Kinder betreffen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566/

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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 [#187566] Sehr geehrte<Information-entfernt> ech…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0039 [#187566]
Datum
26. Juli 2020 10:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> echt traurig und unfair, dass getrennt erzogene Kinder nach dem allg. Gleichbehandlungsgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention keine Chance haben, ohne Zustimmung beider Eltern an den (Ablehnungs-)Bescheid zu Ihrer tollen, geheim gehaltenen Studie zu gelangen, die viel Geld gekostet hat, während Kinder aus nicht getrennten Elternhäusern nicht wie Aussätzige behandelt werden und problemlos den (Ablehnungs-)Bescheid zu der tollen, geheim gehaltenen Studie erhalten können, obwohl es doch um alle Kinder gehen sollte und Sie deshalb mitten in der Studie in das Studiendesign eingreifen ließen, um betroffene Kinder - ohne Zustimmung von beiden Sorgeberechtigten - vor behutsamen Befragungen durch ausgebildete Sozialpädagog_innen zu schützen, nachdem diese zehntausendfach im Jahr von oft sozialpädagogisch und psychologisch nie ausgebildeten Verfahrensbeiständen und Familienrichter_innen routiniert nach lebenswichtigen Entscheidungen oft in wenigen Minuten befragt werden. Mir ist bekannt, dass sogar Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit rechtsfähige Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrungen nach IFG auch per email verschicken. Echt schade, dass Sie sich an die eigenen Datenschutzhinweise in leichter Sprache nicht halten und Ihnen die Geheimhaltung der Studie, die für uns, Kinder, aufwändig erdacht wurde, wichtiger ist als das Menschenrecht von Kindern auf Informationszugang zu den Informationen, die Kinder betreffen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187566/
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