100 vertriebliche Rahmenverträge

laut PNN vom 12. August gibt es derzeit rund 100 vertriebliche Rahmenverträge für Wohnungsgesellschaften, Sozialeinrichtungen oder Kirchen für den Bezug von Strom und Gas für ihre Mitglieder. Ich hätte gerne eine Kopie der unterschiedlichen Stromtarife, aus denen Grundpreis und Arbeitspreis entnommen werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2022
  • Frist
    14. September 2022
  • 0 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
100 vertriebliche Rahmenverträge [#256969]
Datum
12. August 2022 18:59
An
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut PNN vom 12. August gibt es derzeit rund 100 vertriebliche Rahmenverträge für Wohnungsgesellschaften, Sozialeinrichtungen oder Kirchen für den Bezug von Strom und Gas für ihre Mitglieder. Ich hätte gerne eine Kopie der unterschiedlichen Stromtarife, aus denen Grundpreis und Arbeitspreis entnommen werden können.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 256969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256969/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Guten Tag Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kommt es aufgrund einer hohen Nachfrage im Kund…
Von
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Betreff
100 vertriebliche Rahmenverträge [#256969] (Ticket: 157901)
Datum
12. August 2022 19:06
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider kommt es aufgrund einer hohen Nachfrage im Kundenservice zu längeren Wartezeiten bei der Beantwortung von E-Mails. Wir bitten um Ihr Verständnis. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Anliegen zum Datenschutz schicken Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „100 vertriebliche Rahmenverträge“ vom 12.08.20…
An Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: 100 vertriebliche Rahmenverträge [#256969] (Ticket: 157901) [#256969]
Datum
26. September 2022 17:37
An
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „100 vertriebliche Rahmenverträge“ vom 12.08.2022 (#256969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „100 vertriebliche Rahmenverträge“ vom 12.08.20…
An Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: 100 vertriebliche Rahmenverträge [#256969] (Ticket: 157901) [#256969]
Datum
19. Oktober 2022 07:39
An
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „100 vertriebliche Rahmenverträge“ vom 12.08.2022 (#256969) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Sehr geehrter Herr Schindler, wir haben zunächst zu prüfen, ob Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein I…
Von
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)
Betreff
AW: 100 vertriebliche Rahmenverträge [#256969] [#256969] (Ticket: 157901)
Datum
21. Oktober 2022 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,7 KB


Sehr geehrter Herr Schindler, wir haben zunächst zu prüfen, ob Ihnen aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Informations- bzw. Auskunftsanspruch zusteht. Das ist hier nicht der Fall. Im Einzelnen: a) Ein Anspruch ergibt sich nicht aus dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Der Anwendungsbereich aus § 2 AIG ist hier nicht eröffnet. Selbst wenn man die Energie und Wasser Potsdam GmbH als kommunales Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1 AIG i.V.m. § 92 Absatz 2 Ziffer 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ansehen wollte, ist der Anspruch aufgrund § 2 Absatz 5 Ziffer 3 AIG ausgeschlossen, weil die Energie und Wasser Potsdam GmbH als Energielieferant und als Energieerzeuger am Wettbewerb teilnimmt. b) Auch aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ergibt sich der geltend gemachte Anspruch nicht. Die von Ihnen erbetenen Auskünfte können nicht dem Begriff der Umweltinformationen gemäß § 2 Absatz 3 UIG zugeordnet werden. c) Schließlich steht Ihnen auch nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ein Auskunftsanspruch nicht zu. Der Anwendungsbereich dieses Gesetz ist für die von Ihnen erbetenen Informationen schon nicht eröffnet. Denn Ihre Anfragen richten sich weder auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches noch auf Verbrauchsprodukte, die § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Zudem ist die Energie und Wasser Potsdam GmbH keine auskunftspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Absatz 2 VIG. Abgesehen davon wären die erbetenen Auskünfte auch nicht von den in § 2 VIG zugänglich zu machenden Daten erfasst. Schließlich würde auch im Anwendungsbereich des VIG der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 3 Ziffer 2 lit. c VIG eine Auskunftserteilung ausschließen. Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da - telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenzentrum in der WilhelmGalerie. Mit besten Grüßen
Mathias Schindler
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „100 vertriebliche Rahmenverträge“ [#256969]
Datum
22. Oktober 2022 14:18
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/256969/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Stelle die Einschränkung des §2 Abs. 5 Ziffer 3 keine Rechtsaufsichtsbehörde von Stiftungen des bürgerlichen Rechts auf sich anwenden versucht. Wenn es ein Irrtum war und Ziffer 2 gemeint war "Unternehmen am Wettbewerb", so hat die Stelle diese Ausnahme nicht korrekt ausgelegt . Die Stelle ist nach § 2 Abs. 1 AIG auskunftspflichtig. §2 Abs. 5 5 AIG ist eng auszulegen, die angefragten Informationen beziehen sich nicht vollständig möglicherweise ausgenommene Bereiche. Zudem erfolgte keine Bescheidung innerhalb der Frist, wie sie §6 Abs. 1 vorsieht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 256969.pdf - 2022-10-21_1-ewp-logo.jpg Anfragenr: 256969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256969/

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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