116 117 inquiry

Dear Sir or Madam,

Please send me any information purtaining to government funding of the non-emergency number 116 117 (https://www.116117.de/de/index.php), evaluations carried out of this service and/ or the ministry's relationship to the service.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
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David Legg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dear Sir or Madam…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
David Legg
Betreff
116 117 inquiry [#263224]
Datum
14. November 2022 15:25
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dear Sir or Madam, Please send me any information purtaining to government funding of the non-emergency number 116 117 (https://www.116117.de/de/index.php), evaluations carried out of this service and/ or the ministry's relationship to the service.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Legg Anfragenr: 263224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263224/ Postanschrift David Legg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Legg
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Legg, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, 116 117 inquiry [#263224]
Datum
18. November 2022 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Legg, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Legg, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachd…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, 116 117 inquiry [#263224]
Datum
9. Dezember 2022 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Legg, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Legg, wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 14.11.2022. Nach § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: 116 117 inquiry [#263224]
Datum
15. Dezember 2022 09:29
Status
Sehr geehrter Herr Legg, wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 14.11.2022. Nach § 75 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) obliegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bei den KVen und der KBV handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die durch Gesetz zugewiesene öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der Aufsicht des jeweils zuständigen Landesministeriums (KVen) bzw. des Bundesministeriums für Gesundheit (KBV) unterstehen. Der Sicherstellungsauftrag umfasst insbesondere die angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Hierzu haben die KVen sogenannte Terminservicestellen (TSS) zu betreiben. Diese müssen unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein. Die Finanzierung der TSS erfolgt über die KVen und ist somit kein staatlich finanzierter Service. Weitere Informationen zur TSS kann dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden. Die KBV evaluiert, als Dachverband der einzelnen KVen, gem. § 75 Abs. 1a Satz 18 SGB V die Aus-wirkungen der Tätigkeit der TSS insbesondere im Hinblick auf die Erreichung der fristgemäßen Vermittlung von Arztterminen, auf die Häufigkeit der Inanspruchnahme und auf die Vermittlungsquote. Über die Ergebnisse hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich jeweils zum 30. Juni zu berichten. Die Evaluationsberichte können auf der Website der KBV öffentlich abgerufen werden: https://www.kbv.de/html/terminservicestellen.php Mit freundlichen Grüßen