120 geplante provisorische Parkplätze im Westen von Ahrweiler

Im Blick aktuell wurde anlässlich des Patronatsfestes der Adenbachhut erwähnt, dass weitere 120 provisorische Parkplätze im Westen von Ahrweiler geplant sind. Nach dem Wortlaut des Artikels im Blick Aktuell am 06.02.2024 will Bürgermeister Orthen einen möglichen Standort erst dann "verraten" wenn "alles in trockenen Tüchern ist". Die Bürger haben ein Anrecht auf frühzeitige und umfassende Information. Hiermit bitten wir um Mitteilung des genauen Standortes der geplanten Parkplätze.

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  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Karlheinz Schwitalla
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Blick aktuell wurde anlässlich …
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Karlheinz Schwitalla
Betreff
120 geplante provisorische Parkplätze im Westen von Ahrweiler [#299380]
Datum
6. Februar 2024 13:30
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Blick aktuell wurde anlässlich des Patronatsfestes der Adenbachhut erwähnt, dass weitere 120 provisorische Parkplätze im Westen von Ahrweiler geplant sind. Nach dem Wortlaut des Artikels im Blick Aktuell am 06.02.2024 will Bürgermeister Orthen einen möglichen Standort erst dann "verraten" wenn "alles in trockenen Tüchern ist". Die Bürger haben ein Anrecht auf frühzeitige und umfassende Information. Hiermit bitten wir um Mitteilung des genauen Standortes der geplanten Parkplätze.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karlheinz Schwitalla Anfragenr: 299380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299380/ Postanschrift Karlheinz Schwitalla << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karlheinz Schwitalla

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